Kommentar auf unberechtigte negative Bewertung formulieren

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gardinenprediger
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Re: Kommentar auf unberechtigte negative Bewertung formulier

Nico-2012 hat geschrieben:
vgs hat geschrieben:Oft schreibe ich die Kunden sogar direkt nach dem Kauf an, um abzufragen, ob die Artikelbeschreiung komplett gelesen wurde, damit es keine unberechtigten Reklamationen im nachhinein gibt.
Darf ich fragen, wie viele darauf reagieren? Würde mich als Kunde irgendwie stören, gefragt zu werden ob ich die Artikelbeschreibung gelesen habe.
So direkt darf man das ja auch nicht schreiben. :wink:
Bei unseren Bausätzen machen wir das inzwischen auch so und die Reaktionen sind eigentlich immer positiv.
Da ist halt immer auch ein Bild dabei, wie er fertig aussieht und einige Käuferinnen dachten dann offenbar, sie bekommen das fertige Teil, was natürlich zu Unmut geführt hatte.
Natürlich steht im Text mindesten fünf mal, auch schon in der ersten Zeile, dick und in rot, dass es nur einen Bausatz gibt, aber naja, was soll man machen.


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Kai!
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Registriert: 30. Dez 2014 20:15

Re: Kommentar auf unberechtigte negative Bewertung formulier

gardinenprediger hat geschrieben: Natürlich steht im Text mindesten fünf mal, auch schon in der ersten Zeile, dick und in rot, dass es nur einen Bausatz gibt, aber naja, was soll man machen.
Mit ins Bild schreiben, denn das sehen die Kunden anscheinend ja. Z. B. "Dieser Bausatz schaut nach Zusammenbau (von Ihnen) so aus"

Worte in Klammern könnte man auch weglassen.
Tobo
Beiträge: 408
Registriert: 3. Dez 2014 13:29

Re: Kommentar auf unberechtigte negative Bewertung formulier

vgs hat geschrieben:In den vielen Jahren auf eBay habe ich gelernt, dass ich in meinen Beschreibungen auch hineinschreibe, was _nicht_ enthalten ist. Dies nur so als Tipp. Dann lässt sich so eine Bewertung nämlich auch später entfernen. Oft schreibe ich die Kunden sogar direkt nach dem Kauf an, um abzufragen, ob die Artikelbeschreiung komplett gelesen wurde, damit es keine unberechtigten Reklamationen im nachhinein gibt. Aufwand, der sich für mich bisher in diesem Jahr ausgezahlt hat: 0 Mängel.
Ah keine Sorge mittlerweile kennt man sich mit Ebay ja ein bisschen aus ;) . Ich habe auf die E-Mail von Ebay ungefähr so geantwortet:

- Schreiben Sie mir da Textbausteine?
- Fall überhaupt gelesen?
- "Trotzdem kann auch einmal etwas bei einem Verkauf schief gehen und ein Käufer unzufrieden sein" => Stimmt nicht der Verkäufer schreibt Unwahrheiten und Ebay deckt ihn auch noch

Vorhin kam eine _richtige_ Email von Ebay von einem echten Mitarbeiter, dass die negative Bewertung gelöscht wird weil Sie gegen die Grundsätze verstößt. Ist ja klar der Erstkontakt bei 10.000+ Anfragen für negative Bewertungen wird automatisiert abgeschmettert und wenn sich dann ein Händler nochmal meldet ist es wohl auch wichtig genug das man das Problem wirklich anschaut.
vgs
Beiträge: 58
Registriert: 25. Jun 2013 18:44

Re: Kommentar auf unberechtigte negative Bewertung formulier

Nico-2012 hat geschrieben:Darf ich fragen, wie viele darauf reagieren? Würde mich als Kunde irgendwie stören, gefragt zu werden ob ich die Artikelbeschreibung gelesen habe.
Kommt immer sehr gut an, allerdings mache ich das auch nur bei bestimmten "Problem"-Artikeln, z. B. Netlock-Handy, Kamera ohne Objektiv. Meist Artikel, wo es später Reklamationen gab, obwohl es in der Beschreibung stand. Und da leider viele diese nicht lesen, lasse ich es mir dadurch bestätigen. Klappt!
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