buysellonline hat geschrieben:Seit nunmehr 3 Tagen versuchen Dir wirklich alte - URALTE - Ebay-Hasen durch die Blume zu sagen, dass es aus kfm. Sicht nicht gerade eine tolle Idee ist, die Du da umsetzen willst. Jede Antwort wird von Dir mit "mach ich aber trotzdem" beantwortet.
Aus Deiner letzten Antwort - in der man spontan auf 4 der genannten Punkte klar mit NEIN antworten kann - geht erneut hervor, dass Du Ebay nicht kennst und dieser vermeindliche Wettbewerbsvorteil, den Du siehst, schlicht unrealistisch und halsbrecherisch ist.
Wir verkaufen auf mehreren Plattformen, in EINEM dieser Segmente bieten wir Kauf auf RG an ...und was glaubst Du, wo sich die "faulen Eier" tummeln ??? Was glaubst Du, wie hoch die Trefferquote bei der SCHUFA dort ist und was glaubst Du, wie weit ich ggf. mit einem vollstreckbaren Titel käme, würde ich hier versehentlich trotzdem hin liefern ?
Sprich mal mit der für Internetbetrug zuständigen Abteilung bei Deiner Polizei, Dir wird es übel !
Ohne SCHUFA, ohne zumindest professionelles Inkasso in der Rückhand, ohne ansatzweise Ebay und dessen Kundschaft zu kennen, wünsche ich Dir viel Erfolg bei Deinem Versuch !
Das mag schon sein, dass auf eBay am Ende kein Vorteil entsteht. Ob ich es letztendlich tue, werde ich mir noch überlegen, nachdem ich mich mehr damit befasst habe. Der Beitrag dient dazu, einen allgemeinen Überblick zu erhalten. Wobei man bei ein paar Benutzern, eine gewisse Nervosität in den Beiträgen erkennen kann.
Jetzt hast du mich aber neugierig gemacht. Um welches Segment handelt es sich denn und wie hoch ist denn die prozentuale Quote, bei der eine schlechte Bonität bescheinigt wird?
Real anfallende Gerichtskosten werden beim Inkasso mit einer Verfahrensgebühr berechnet. Ich bin nicht sicher, ob es am Ende dann nicht teurer ist, wenn sich herausstellt, dass der Käufer nicht bezahlen kann.