Ebay Fallregelungen nerven!

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daytrader
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Re: Ebay Fallregelungen nerven!

hkhk hat geschrieben:
daytrader hat geschrieben:Bei mir hat vor über einer Woche einer gekauft aus einem Land in das ich nicht versende. Als ich ihn die theoretischen Versandkosten genannt habe, die für den Versand in dieses Land anfallen würden, hat er gebeten die Transaktion abzubrechen, da der Versand viel zu teuer ist und er nicht negativ bewerten möchte (na danke, erst bestellen aus einem Land in das man nicht versendet, dann schon wieder indirekt mit Bewertung drohen....)

Also habe ich die Transaktion abbrechen wollen "Käufer hat irrtümlich gekauft"....keine Reaktion.....nach 5 Tagen nochmal gebeten, doch die Tranaktion abzubrechen oder doch noch zu bezahlen....seit Tagen wieder keine Reaktion....

Was heißt das für mich? Vermutlich keine Gebührengutschrift.....aber kann er in dem Fall noch bewerten????
Wo ist dein Problem? Du kannst nach 7 Tagen die Transaktion dann selbst abbrchen und die Gebühren werden dir gutgeschrieben.
War das nicht nur bei Fällen für nichtbezahlte Artikel der Fall?


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hkhk
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Re: Ebay Fallregelungen nerven!

daytrader hat geschrieben:
hkhk hat geschrieben:
daytrader hat geschrieben:Bei mir hat vor über einer Woche einer gekauft aus einem Land in das ich nicht versende. Als ich ihn die theoretischen Versandkosten genannt habe, die für den Versand in dieses Land anfallen würden, hat er gebeten die Transaktion abzubrechen, da der Versand viel zu teuer ist und er nicht negativ bewerten möchte (na danke, erst bestellen aus einem Land in das man nicht versendet, dann schon wieder indirekt mit Bewertung drohen....)

Also habe ich die Transaktion abbrechen wollen "Käufer hat irrtümlich gekauft"....keine Reaktion.....nach 5 Tagen nochmal gebeten, doch die Tranaktion abzubrechen oder doch noch zu bezahlen....seit Tagen wieder keine Reaktion....

Was heißt das für mich? Vermutlich keine Gebührengutschrift.....aber kann er in dem Fall noch bewerten????
Wo ist dein Problem? Du kannst nach 7 Tagen die Transaktion dann selbst abbrchen und die Gebühren werden dir gutgeschrieben.
War das nicht nur bei Fällen für nichtbezahlte Artikel der Fall?
Nein.
Probiers aus. Schließe den Fall.
Bei der Falleröffnung kriegt der Käufer auch die Nachricht, dass der Verkäufer nach 7 Tagen die Transaktion auch ohne Zustimmung des Käufers abbrechen kann.
Ich glaube, das wird bei der Falleröffnung ebenfals angezeigt.
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daytrader
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Re: Ebay Fallregelungen nerven!

Geht bei mir schon den ganzen Tag nicht...

Keine Informationen zum Fall verfügbar
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hkhk
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Re: Ebay Fallregelungen nerven!

daytrader hat geschrieben:Geht bei mir schon den ganzen Tag nicht...

Keine Informationen zum Fall verfügbar
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Freitag = Basteltag.
Warte bis 11:00 Uhr dan sollte es gehen.
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fussel
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Re: Ebay Fallregelungen nerven!

daytrader hat geschrieben:Geht bei mir schon den ganzen Tag nicht...

Keine Informationen zum Fall verfügbar
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Hatte ich die letzten Tage auch immer wieder. Wechsle mal den Browser und lösche die ebay Cookies.
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daytrader
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Re: Ebay Fallregelungen nerven!

Ich kann den fall jetzt wieder aufrufen. Aber ich kann ihn nicht schließen. Ich kann nur antworten....

Auf der Übersichtsseite wo die Fälle aufgelistet sind kann ich nur "Einzelheiten zum Fall aufrufen klicken".

Dort steht dann:

Artikel: XXXX

Gekauften Artikel anzeigen – wird in einem neuen Fenster oder Reiter geöffnet

Angebotsende: 03. Jul. 2014
Käufer: Name des Käufers: royxxxx

Fall: Transaktion abbrechen
Status: Der Käufer hat nicht geantwortet.


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hkhk
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Re: Ebay Fallregelungen nerven!

Wann war denn die Falleröffnung? Du musst mindestens 7 Tage warten.
z.B. Falleröffnung 4.7. 13:45:12 -> Fall kann ab 11.7. 13:45:12 geschlossen werden
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daytrader
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Re: Ebay Fallregelungen nerven!

Am 04.07. 9.25 Uhr und es geht nicht zu schließen.

Ich habe auch in Errinnerung, daß dies nur bei nichtbezahlten Artikeln geht und auch nur, wenn kein Einspruch kommt. Und selbst da wird die Möglichkeit den Fall zu schließen vorher schon angezeigt. Wenn man dann draufklickt kommt jedoch die Meldung, daß dies erst ab dem x. Tag geht......in meinem Fall wird aber garnichts angezeigt.
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hkhk
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Re: Ebay Fallregelungen nerven!

vielleicht sind es ja auch 8 oder 10 tage.
Ich habe aber definitiv selbst auch schon solche Fälle geschlossen.
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hkhk
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Re: Ebay Fallregelungen nerven!

So.
hier aus einer mail, die ich von einem Verkäufer bekam, der die Transaktion abbrechen wollte:
ebay Transaktionsabbruchmail hat geschrieben: Wenn Sie bis zum 30. Jun. 2014 nicht aktiv werden, kann der Verkäufer ohne Ihre Zustimmung den Kaufvertrag widerrufen
Antrag auf Transaktionsabbruch war am 23.6.

Kann aber sein, dass da die 7 Tage nicht sekundengenau eingehalten werden.
Also spätestens morgen müsstest du dann schließen können.
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daytrader
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Re: Ebay Fallregelungen nerven!

Hoffentlich....und hoffentlich kann der dann nicht noch bewerten.
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hkhk
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Re: Ebay Fallregelungen nerven!

daytrader hat geschrieben:Hoffentlich....und hoffentlich kann der dann nicht noch bewerten.
Bewerten kann er.
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daytrader
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Re: Ebay Fallregelungen nerven!

Prima, dann kommt vermutlich was wegen der teuren Versandkosten. Wenn der schon auf den Transaktionsabbruch nicht reagiert und dann von Ebay die Meldung bekommt, daß der Fall geschlossen wurde, weil er nicht reagiert hat.


Wieso um alles in der Welt kann ein Käufer bewerten der einfach kaufen klickt, obwohl garkein Versand in dieses Land angeboten wird.....und warum kann ich zur Belohnung nur positiv zurückbewerten und wie kann man sich dagegen wehren!? Nervt alles.
neimles
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Registriert: 26. Mai 2012 13:59

Re: Ebay Fallregelungen nerven!

gibts da nicht eine einstellung beim eingeschränkten käuferkreis?

ich konnte schon öfters was nicht kaufen mit der meldung:

sie können diesen artikel nicht kaufen da der händler nicht in ihr land verschickt.

ich hab als primäre adresse eine in österreich und als zweite eine in deutschland.
etrader
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Registriert: 27. Apr 2010 22:01
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Wohnort: Berlin

Re: Ebay Fallregelungen nerven!

neimles hat geschrieben:gibts da nicht eine einstellung beim eingeschränkten käuferkreis?
Ja, genau. Da kann man den Versand in Nicht-Lieferländer blocken.
Wenn der Kunde mehrere Lieferanschriften hat, muss die primäre Lieferanschrift in Deiner Länderliste stehen.
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