Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

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daytrader
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Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

Mir ist gerade bei dem wöchentlichen Ebay Mahnungen/Gutschrift beantragen per Afterbuy im AB folgender Satz aufgefallen. Steht wahrscheinlich schon ewig da, ist mir aber noch nie aufgefallen.
Geben Sie Ihre offenen Forderung an unseren Inkasso Partner mediafinanz!
Wenn der Käufer auf eine gemeldete Unstimmigkeit nicht reagiert, ist zu dem Zeitpunkt, in dem Sie endgültig eine Gutschrift
von eBay anfordern, keine Bewertung durch den Käufer mehr möglich (vgl.http://pages.ebay.de/help/tp/unpaid-item-process.html).
Scheuen Sie sich also nicht, zu diesem Zeitpunkt, Ihre Forderung von mediafinanz verfolgen zu lassen.
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Es wird also aufgefordert nach Erhalt der Gutschrift das Inkasso zu beauftragen. Macht das jemand?


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buysellonline
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Re: Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

Nein, definitiv nicht - und ich möchte wette, dass hinter der genannten Gesellschaft auch irgendwie Ebay steckt - frei nach dem Motto: verdienen wir die Provision nicht, dann verdienen wir eben anders an Dir.
Der Ärger ist doch doppelt vorprogrammiert; ein Freund oder Familienmitglied kauft dann bei Dir, damit DER dich dann negativ bewerten kann; in der Konsequenz kann der Käufer von Dir vermutlich einklagen, dass der Nichtzahlerfall bei Zahlung im Zuge des Inkassos aus dem Konto genommen wird (was technisch nicht möglich ist), Du mußt bei Zahlung dann doch liefern und kannst sicher sein, das der Kunde widerrufen wird - was soll der Quatsch ???
Einmal ganz abgesehen davon, wie das Ganze rechtlich zu bewerten ist, Du hast ja nichts geliefert und nach Schließung des Nichtzahlerfalles auch die Prov. zurückbekommen, was genau ist da einklagbar ?
Hak es einfach ab - und der Kunde lernt vielleicht, beim nächsten Mal die Sache nicht auszusitzen und gleich um Kaufabbruch zu bitten.
Ärgerlich, aber besser als Widerruf unmittelbar nach Versand
Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist. Chinesisches Sprichwort

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Ralf
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Re: Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

Inkassokunden widerrufen nicht (jedenfalls nicht häufiger als "normale" Kunden).
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
roman
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Re: Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

Der Satz ist - wie so manches bei Afterbuy - noch aus der Zeit, als man bei der VHS-Hintertupfing lernen konnte wie Ebayverkauf funktioniert.

Ebaykäufer sehen einen gekauften, aber noch nicht bezahlten, Artikel eigentlich gar nicht als gekauft an. Eher so, als hätten sie etwas in einen Warenkorb gelegt dass sie später evtl. mal kaufen/zahlen werden.

Auch wenn man rechtlich wohl nicht so schlecht dasteht, halte ich persönlich nichts davon und glaube nicht dass man damit nachhaltigen Erfolg hat.
Khaane
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Re: Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

Auf keinen Fall zum Inkasso, das kostet einem nur Nerven und Zeit - Ebenso wie es kaum Sinn macht Mitbewerber bei Verstoßen gegen das Urheberrecht gleich abzumahnen.

Haben aktuell einen Fall mit einem Mitbewerber, der hat von uns erstellte Produktfotos für seine Auktion genutzt und behauptet, dass er die Nutzungsrechte vom Produkthersteller erhalten hätte. applaus

Resumee, der Fall ist aktuell vor dem Landgericht, hat bisher 2000 Euro andProzess- und Anwaltskosten verursacht und wir warten noch immer auf die Entscheidung.
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fussel
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Re: Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

buysellonline hat geschrieben: Der Ärger ist doch doppelt vorprogrammiert; ein Freund oder Familienmitglied kauft dann bei Dir, damit DER dich dann negativ bewerten kann; in der Konsequenz kann der Käufer von Dir vermutlich einklagen, dass der Nichtzahlerfall bei Zahlung im Zuge des Inkassos aus dem Konto genommen wird (was technisch nicht möglich ist), Du mußt bei Zahlung dann doch liefern und kannst sicher sein, das der Kunde widerrufen wird - was soll der Quatsch ???
Da du es ja offenbar nicht machst und nicht besser weißt, kann ich dir versichern, dass all deine Vermutungen falsch sind.
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ms-aquaristikshop
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Re: Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

Machen wir seit Jahren schon.
Alle unbezahlten Vorkassekäufe, egal ob Ebay oder Shop, landen nach zwei Mahnungen im Inkasso. Von denen, die dann ans Inkasso bezahlt haben, hat noch nie einer Widerrufen.

Media-Finanz gehört nicht zu Ebay.
buysellonline
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Re: Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

Unabhängig davon, wie wir das nun handhaben, finde ich auf die Schnelle nur das hier:
Zivilprozessordnung
   
Buch 7 - Mahnverfahren (§§ 688 - 703d)
   


§ 688
Zulässigkeit
(1) Wegen eines Anspruchs, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro zum Gegenstand hat, ist auf Antrag des Antragstellers ein Mahnbescheid zu erlassen.
(2) Das Mahnverfahren findet nicht statt:

1.
für Ansprüche eines Unternehmers aus einem Vertrag gemäß den §§ 491 bis 508 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn der gemäß § 492 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzugebende effektive Jahreszins den bei Vertragsschluss geltenden Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs um mehr als zwölf Prozentpunkte übersteigt;

2.
wenn die Geltendmachung des Anspruchs von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängig ist;


...was ich bei Ebay so einschätzen würde.
Ich hab ezwar jahrelang Mahnverfahren für einen großen Versicherungskonzern gerichtlich durchgesetzt, sehe den fall aber bei Ebay deutlich anders - gestehe aber @fussel zu, dass er mit seiner Einschätzung Recht hat, das ich in dem speziellen Fall evtl. nicht bewandert genug bin ;-)

Egal, wenn Ihr damit Erfolg habe - alles gut !!!
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daytrader
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Re: Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

ms-aquaristikshop hat geschrieben:Machen wir seit Jahren schon.
Alle unbezahlten Vorkassekäufe, egal ob Ebay oder Shop, landen nach zwei Mahnungen im Inkasso. Von denen, die dann ans Inkasso bezahlt haben, hat noch nie einer Widerrufen.

Media-Finanz gehört nicht zu Ebay.
Gibt das nicht Trouble ohne Ende? Ich kann mir vorstellen, dass die Käufer plötzlich aus dem Tiefschlaf erwachen und sich plötzlich melden, per Telefon Stunk machen, in Foren über die "Machenschaften" berichten und Ärger auf Google und Facebook Profilen machen. Ich habe schon Rufmordkampagnen auf mehreren Plattformen gleichzeitig erlebt, weil ich jemanden nicht auf Rechnung beliefert habe.

Das man Inkassoschreiben für nicht gelieferte Waren bekommen kann, wird der Großteil der Käufer nicht verstehen.
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degraf
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Re: Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

@daytrader:
Unter dem Link steht übrigens nichts davon, dass der Käufer nicht bewerten kann.
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daytrader
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Re: Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

degraf hat geschrieben:@daytrader:
Unter dem Link steht nichts davon, dass der Käufer nicht bewerten kann.
Aber nicht bezahlte Käufe kann man nicht bewerten.Das habe ich vor ein paar Monaten mal mit der Ebay Hotline durch.
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Re: Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

roman hat geschrieben:Auch wenn man rechtlich wohl nicht so schlecht dasteht, halte ich persönlich nichts davon und glaube nicht dass man damit nachhaltigen Erfolg hat.
Das sehe ich auch so. Lieber die Energie in neue Produkte investieren, als irgendwelchen Leuten hinterherzurennen, die Abends über ihrem Tablet eingeschlafen sind und dabei gekauft haben.

Es spielt natürlich die Summe des Einkaufs eine Rolle. Ich für meinen Teil meide den direkten Kontakt zu eBay-Kunden proaktiv, da würde es mir nicht in den Sinn kommen, den Kontakt auf der Inkassoschiene zu suchen.
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dance
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Re: Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

buysellonline hat geschrieben:Nein, definitiv nicht - und ich möchte wette, dass hinter der genannten Gesellschaft auch irgendwie Ebay steckt - frei nach dem Motto: verdienen wir die Provision nicht, dann verdienen wir eben anders an Dir.
Das ist falsch. Tesch Mediafinanz ist Teil der GFKL Gruppe, einer der ganz großen Forderungsspezialisten in Europa. Und hat mit ebay gar nichts zu tun.
Zurück zur Frage: Ja, ich mache das auch über MF.
Wer nicht bezahlt und kurz schreiben kann: Isch will Ware nischt mehr oder ähnlich, der läuft nach den Mahnungen eben ins Inkasso.

Knapp 60% der Nichtzahler zahlen dann doch. Geht super schnell. Ein paar Klicks, mehr braucht es nicht.
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daytrader
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Re: Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

Mir persönl. geht es nicht um die Leute die Allerweltsartikel kaufen und bescheid geben und stornieren. Aber diejenigen die sich teure Artikel bestellen, die man nur 1x auf Lager hat und die dann wochenlang für den Verkauf blockiert sind....sowas ärgert mich schon.
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brixmaster
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Re: Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

Also bei den großen Händler da steht dann bei Vorauskasse:
" sollte der Betrag nicht bis zum XX eingehen,
wird die Bestellung automatisch storniert"

Und im Falle von Einzelanfertigungen, hohen Lagerkosten, oder Artikel mit hohen Wert.
Dann kann man in diesen Falle die Zahlungsart Vorauskasse explizit ausschließen.
So das dann nur Kreditkarte, Paypal oder ähnliches möglich ist.

Ob es schon Gerichtsentscheidungen für Händler gab, die unbezahlte Vorauskasse Forderungen per Inkasso bis zur letzten Konsequenz -Klage bei Widerspruch zum MB geltend gemacht haben ?
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daytrader
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Re: Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

brixmaster hat geschrieben: Ob es schon Gerichtsentscheidungen für Händler gab, die unbezahlte Vorauskasse Forderungen per Inkasso bis zur letzten Konsequenz -Klage bei Widerspruch zum MB geltend gemacht haben ?
Ob man das machen möchte/würde, sei mal dahin gestellt.

Aber als Afterbuy/Mediafinanz Kunde würde es mich einen Klick Aufwand und 0 Cent kosten. Spaßkäufer bekommt erstmal eine horrende Inkassorechnung und nach Nichtbezahlung denke ich negative Boni Einträge. Könnte zumindest einige Käufer bei weiteren Käufen zum Nachdenken anregen.

Solange kein Widerruf oder irgend ein Lebenszeichen kam, gilt der geschlossene Kaufbetrag. Und den Kaufvertrag hat ja der Käufer geschlossen, hat ihn ja keiner gezwungen. Und wenn man Rechtsgeschäfte eingeht, kann man ja wenigstens bescheid geben, dass man kein Interesse mehr hat.
meikel
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Re: Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

Soviel ich weiß, ist ein MB davon abhängig, daß man seinerseits bereits gegenüber dem Schuldner eine Leistung erbracht hat.
Ralf
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Re: Unbezahlte Ebay Käufe zum Inkasso?

Da sich das Thema zu einer reinen Rechtsfrage entwickelt hat, habe ich es in den Rechtsbereich verschoben.
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