Wer seine neue WRB gestern oder heute morgen mit dem Händlerbund erstellt hat, wird jetzt feststellen, das die WRB gar nicht in das Ebay-Feld passt. Ebay maximum 5000 Zeichen für das Feld.
Die WRB vom Händlerbund dürfte größer sein. Ich habe vor ca. 2 Stunden festgestellt das der Händlerbund wohl aus diesem Grund ein Teil der WRB mit in die AGB gepackt hat.
Also prüft mal euren Händlerbund Account, die WRB von heute morgen ist jetzt wieder eine andere.
Und am Besten mal den Ebay Kundendienst nerven, warum die nur 5000 Zeichen erlauben.
Neue WRB und Händlerbund
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Re: Neue WRB und Händlerbund
Ich würde eher den Händlerbund fragen, wieso die ihre AGB mit unnötigem Krempel künstlich aufblasen.shoppy39 hat geschrieben: Und am Besten mal den Ebay Kundendienst nerven, warum die nur 5000 Zeichen erlauben.
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Re: Neue WRB und Händlerbund
@ Fossi
umgekehrt! Nicht die AGB ist aufgeblasen, wenn dann die WRB. Aber es spielt keine Rolle wie aufgeblasen die WRB auch ist, ich sehe die Schuld allein bei Ebay. Nur 5000 Zeichen für die WRB
Aber als ich den Thread geschrieben habe, wusst ich schon das wieder so eine Anti-Händlerbund Antwort von dir kommt
Ausserdem dachte ich das die WRB jetzt mustermäßig überall gleich ist. Also kann die WRB vom Händlerbund auch nicht zu groß sein. Das einzige was die mit in die WRB genommen haben ist das WRB-Formular. Und da bin ich eigentlich froh drüber, da ich Online kein WRB-Formular benutzen will
umgekehrt! Nicht die AGB ist aufgeblasen, wenn dann die WRB. Aber es spielt keine Rolle wie aufgeblasen die WRB auch ist, ich sehe die Schuld allein bei Ebay. Nur 5000 Zeichen für die WRB
Aber als ich den Thread geschrieben habe, wusst ich schon das wieder so eine Anti-Händlerbund Antwort von dir kommt
Ausserdem dachte ich das die WRB jetzt mustermäßig überall gleich ist. Also kann die WRB vom Händlerbund auch nicht zu groß sein. Das einzige was die mit in die WRB genommen haben ist das WRB-Formular. Und da bin ich eigentlich froh drüber, da ich Online kein WRB-Formular benutzen will
Re: Neue WRB und Händlerbund
Ich wüsste ja mal gern, was der Händlerbund alles zusätzlich um die WRB herum drapiert, damit die 5000 Zeichen nicht reichen.
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Re: Neue WRB und Händlerbund
Dazu kann man nichts sagen, solange die WRB, um die es geht, hier nicht gezeigt wird.shoppy39 hat geschrieben:@ Fossi
Also kann die WRB vom Händlerbund auch nicht zu groß sein.
Re: Neue WRB und Händlerbund
Die von RA Kraus vorgeschlagene WRB hat inkl. Formular ca. 3000 Zeichen. Hat der HB vielleicht alle möglichen Zusätze drin, die beim einzelnen Verkäufer gar nicht zutreffen?shoppy39 hat geschrieben:Ausserdem dachte ich das die WRB jetzt mustermäßig überall gleich ist. Also kann die WRB vom Händlerbund auch nicht zu groß sein. Das einzige was die mit in die WRB genommen haben ist das WRB-Formular. Und da bin ich eigentlich froh drüber, da ich Online kein WRB-Formular benutzen will
Stell den Text doch mal hier rein und dann sehen wir weiter.
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Re: Neue WRB und Händlerbund
Hier mal die WRB vom HB - heute erst erstellt:
Widerrufsrecht für Verbraucher
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (XXXXXX Firmendaten hab ich mal rausgenommen, stehen sonst in dieser Klammer) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir holen die Waren ab.
Wir tragen die Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht paketversandfähiger Waren in Höhe von 49 EUR.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Die Informationen über die Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe sowie das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unseren AGB und Kundeninformationen.
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Re: Neue WRB und Händlerbund
Dafür habe ich den Thread nicht geschrieben um jetzt hier ein Duell der längsten WRB´s (über 5000 Zeichen) gegen die kürzeste WRB´s (nur 3000 Zeichen) zu starten.
Jeder der beim Händlerbund ist, kann ja jetzt erstmal prüfen ob er betroffen ist oder nicht.
Ausserdem werden bestimmt auch zig andere RA in der freien Marktwirtschaft Ihren Mandanten neue WRB´s erstellt haben die auch über 5000 Zeichen sind. Wohl nicht nur der Händlerbund.
Welcher RA oder RA-Bund macht sich schon Gedanken beim erstellen, wieviele Zeichen man bei Ebay frei hat.
Ich klink mich aus...
Jeder der beim Händlerbund ist, kann ja jetzt erstmal prüfen ob er betroffen ist oder nicht.
Ausserdem werden bestimmt auch zig andere RA in der freien Marktwirtschaft Ihren Mandanten neue WRB´s erstellt haben die auch über 5000 Zeichen sind. Wohl nicht nur der Händlerbund.
Welcher RA oder RA-Bund macht sich schon Gedanken beim erstellen, wieviele Zeichen man bei Ebay frei hat.
Ich klink mich aus...
Re: Neue WRB und Händlerbund
Sehe ich das richtig das der HB seinen "Mandanten" vorschreibt durch die WRB das die Ware vom Händler abgeholt werden muß bzw die Kosten der Rücksendung der Händler trägt oder ist das nur eine WRB von vielen?
Re: Neue WRB und Händlerbund
Ralf hat geschrieben:Die von RA Kraus vorgeschlagene WRB hat inkl. Formular ca. 3000 Zeichen. Hat der HB vielleicht alle möglichen Zusätze drin, die beim einzelnen Verkäufer gar nicht zutreffen?shoppy39 hat geschrieben:Ausserdem dachte ich das die WRB jetzt mustermäßig überall gleich ist. Also kann die WRB vom Händlerbund auch nicht zu groß sein. Das einzige was die mit in die WRB genommen haben ist das WRB-Formular. Und da bin ich eigentlich froh drüber, da ich Online kein WRB-Formular benutzen will
Stell den Text doch mal hier rein und dann sehen wir weiter.
... die vorgeschlagene WRB von RA Kraus steht wo bzw. kann ich wo lesen?
Gruss Florian
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Re: Neue WRB und Händlerbund
RA Peter Kraus hat geschrieben:http://www.rakraus.de/widerrufsbelehrung.htm
Schön
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- Waren mit schwankenden Tagespreisen
Ich verwende bei Amazon einen Repricer, kann ich da das Widerrufsrecht ausschließen?
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Re: Neue WRB und Händlerbund
@Repricing: Hm. Interessant. Ist dieses "wir holen ab" voreingestellt? Die "49 EUR" auch, oder hängen die mit dem konkreten Sortiment/Spediteur des Shops zusammen? Vielleicht versteht man es besser, wenn man die AGB/Kundeninfo betrachtet?Repricing hat geschrieben:Hier mal die WRB vom HB - heute erst erstellt:
...
Wir holen die Waren ab.
Wir tragen die Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht paketversandfähiger Waren in Höhe von 49 EUR.
...
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Re: Neue WRB und Händlerbund
Man muss genau einstellen, was man drin haben will.RA Peter Kraus hat geschrieben: @Repricing: Hm. Interessant. Ist dieses "wir holen ab" voreingestellt? Die "49 EUR" auch, oder hängen die mit dem konkreten Sortiment/Spediteur des Shops zusammen? Vielleicht versteht man es besser, wenn man die AGB/Kundeninfo betrachtet?
Die Firma hat Artikel die ins Paket passen und welche, die nur über Spedition versendet werden können und da hat man sich für diese Möglichkeit in den WRB entschieden.
Das sieht wohl bei Firma zu Firma unterschiedlich aus.
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Re: Neue WRB und Händlerbund
Ich kann mir diesen Text nur so erklären, dass HB meint, man könne die Waren abholen (lassen) und dann dafür dem Kunden die Kosten auferlegen.Repricing hat geschrieben:Hier mal die WRB vom HB - heute erst erstellt:
Widerrufsrecht für Verbraucher
...
Wir holen die Waren ab.
Wir tragen die Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht paketversandfähiger Waren in Höhe von 49 EUR.
Re: Neue WRB und Händlerbund
Genau diesen Vorschlag hatte ich auch schon mal gemacht. Da könnte man wenigstens die Kosten kalkulieren und dies dem Kunden vorab bekannt geben.RA Peter Kraus hat geschrieben:...man könne die Waren abholen (lassen) und dann dafür dem Kunden die Kosten auferlegen.
Re: Neue WRB und Händlerbund
Ist das jetzt OK so?
D.h. alle möglichen Konstellationen in einem Text?
Ich meine, das ist ja auch gut gelöst so, dachte aber, man sollte sich nur an eine halten?
D.h. alle möglichen Konstellationen in einem Text?
Ich meine, das ist ja auch gut gelöst so, dachte aber, man sollte sich nur an eine halten?
Händlerbund hat geschrieben:Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;
Re: Neue WRB und Händlerbund
degraf hat geschrieben:Ist das jetzt OK so?
D.h. alle möglichen Konstellationen in einem Text?
Ich meine, das ist ja auch gut gelöst so, dachte aber, man sollte sich nur an eine halten?Händlerbund hat geschrieben:Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;
Na dann packe ich auch alle Widerrufsbelehrungen zusammen. Tolle Idee !
Es sollte doch nur ein Baustein verwendet werden, war die Handlungsempfehlung bzw. Vorgabe?!
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