Verkauf nach Helgoland / Zoll

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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sportsfreund
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Verkauf nach Helgoland / Zoll

Unten eine Email eines Kunden aus Helgoland.
Müssen wir dem Kunden jetzt die Mehrwertsteuer erstatten?
Das wäre dann nur der Warenwert, oder auch die Mehrwertsteuer der Versandkosten?
Der Betrag ist 99,90 Euro + 4,95 Euro Versandkosten.


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Mehrwertsteuer-Erstattung

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie bei der Rechnung die Erstattung der Mehrwertsteuer für Helgoland.

Das Zollamt informiert:

„Gemäß §6 USTG von 01.01.1980 sind Waren die nach Helgoland ausgeführt werden von der Umsatzsteuer befreit.
Das Zollamt informiert: In den Fällen, in denen der liefernde Unternehmer oder der Abnehmer einen Beauftragten mit der Durchführung oder der Besorgung des Gegenstandes beauftragt (Versendungsfälle nach $ 10 Abs. 1 UstDV), sind zollamtliche Bestätigungen für Umsatzsteuerzwecke grundsätzlich nicht erforderlich. (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, $ 10 Abs. 1 Ausfuhrnachweis bei Auslieferungen in Versendungsfällen)“


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fuxxi
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Re: Verkauf nach Helgoland / Zoll

blabla.. die USt. kann er sich selbst wiederholen...
gardinenprediger
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Re: Verkauf nach Helgoland / Zoll

Nachträglich erstatten würde ich es nicht. Die Insulaner können sich die USt. auch selbst zurück holen. Ist halt etwas Papierkram, den die gerne vermeiden.
sportsfreund
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Re: Verkauf nach Helgoland / Zoll

Ich habe so eben mit dem Zoll in Helgoland gesprochen.
Es ist wie bei der Schweiz, wenn die Rechnung schon erstellt wurde, kann er sich dort mit der Rechnung eine Bescheinigung holen/Stempel geben lassen und diese dem Händler zuschicken.
Dann kann man auch nachträglich die Mehrwertsteuer dem Kunden erstatten.

Nach der Aussage des dortigen Mitarbeiters besteht keine Möglichkeit, dass die Kunden sich den Betrag selber wieder holen können.
Es geht wohl nur, direkt Mehrwertsteuerfrei verschicken, oder die oben beschriebene Möglichkeit.
gardinenprediger
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Re: Verkauf nach Helgoland / Zoll

sportsfreund hat geschrieben:Nach der Aussage des dortigen Mitarbeiters besteht keine Möglichkeit, dass die Kunden sich den Betrag selber wieder holen können.
Es geht wohl nur, direkt Mehrwertsteuerfrei verschicken, oder die oben beschriebene Möglichkeit.
Gleich ohne USt. zu verschicken ist natürlich der beste Weg.
Die Methode mit dem Wisch vom Zoll an den Verkäufer kenne ich auch noch, da ist meine letzte Info aber, dass meistens gar keine Bescheinigungen mehr ausgestellt werden, da die Versandbelege als Ausfuhrbescheinigung angesehen werden.

Das ein Anspruch auf nachträgliche Erstattung nicht besteht, wissen die Helgänder auch genau. Darum hätte ich kein schlechtes Gewissen, eine harte Linie zu fahren, wenn erst nachträglich Forderungen kommen.
sportsfreund
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Re: Verkauf nach Helgoland / Zoll

Wir dann immer der nur Warenwert zugrunde gelegt ohne Versandkosten?
Ralf
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Re: Verkauf nach Helgoland / Zoll

Die Nebenleistung (Versandkosten) trifft umsatzsteuerlich das gleiche Schicksal wie die Hauptleistung (Ware).
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
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