Hallo,
ich habe eine Anfrage zur Erstattung ausländischer MwSt, bei der ich nicht sicher bin, ob ich die MwSt erstatten kann oder nicht. Zum Zeitpunkt der Bestellung war die Ust-Id vom Käufer in Österreich beantragt, aber noch nicht erteilt worden. Das ist nun erst geschehen und jetzt möchte der Käufer unter Bezug auf die soeben erteilte UID die MwSt zurück. Die UST-ID ist als gültig angegeben - soweit wohl jetzt alles ok...
Prüft das Finanzamt, wann eine UID erteilt wurde oder gilt die quasi rückwirkend ab Beantragung, sofern sie erteilt wird?
LG Birgit
Ust-ID
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Re: Ust-ID
Also erstmal bis du nicht verpflichtet die USt. zurück zu erstatten. Wenn du nicht damit wirbst ist es eine freiwillige Leistung.
Ich an deiner Stelle würde es nicht machen. Oft steht auf der USt. ID ab wann diese gilt. Wenn also dein Käufer bis dahin nicht gewerblich tätig war, wird es später bei einer Prüfung dein Problem sein wenn es nicht anerkannt wird.
Aber ist nur meine Meinung daher bitte nicht als Rechtsberatung sehen .
Ich an deiner Stelle würde es nicht machen. Oft steht auf der USt. ID ab wann diese gilt. Wenn also dein Käufer bis dahin nicht gewerblich tätig war, wird es später bei einer Prüfung dein Problem sein wenn es nicht anerkannt wird.
Aber ist nur meine Meinung daher bitte nicht als Rechtsberatung sehen .
Re: Ust-ID
Das prüft das Bundeszentralamt für Steuern automatisch, das die Zusammenfassende Meldung verarbeitet. Du bekommst dann ein Schreiben, dass die Steuernummer im angegebenen Zeitraum nicht gültig war und die Anmeldung korrigiert werden muss. Wenn die Anmeldung nicht korrigiert wird, wird das zuständige FA informiert.Kaluna hat geschrieben:Prüft das Finanzamt, wann eine UID erteilt wurde oder gilt die quasi rückwirkend ab Beantragung, sofern sie erteilt wird?
LG Birgit
Re: Ust-ID
Bei viertejährlicher ZM darf das Datum, ab dem die UID gültig ist, bis zu ~90 Tage nach dem Rechnungsdatum liegen, ohne dass dies auffallen würde.xMerchant hat geschrieben:Das prüft das Bundeszentralamt für Steuern automatisch, das die Zusammenfassende Meldung verarbeitet. Du bekommst dann ein Schreiben, dass die Steuernummer im angegebenen Zeitraum nicht gültig war und die Anmeldung korrigiert werden muss. Wenn die Anmeldung nicht korrigiert wird, wird das zuständige FA informiert.Kaluna hat geschrieben:Prüft das Finanzamt, wann eine UID erteilt wurde oder gilt die quasi rückwirkend ab Beantragung, sofern sie erteilt wird?
LG Birgit
hgf
Re: Ust-ID
Geschenkemaxx hat geschrieben:Also erstmal bis du nicht verpflichtet die USt. zurück zu erstatten....
Alle Mann in Deckung!
http://www.sellerforum.de/viewtopic.php ... en#p532493
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Re: Ust-ID
Sorry mein Fehler. War bei Drittländern und nicht innergemeinschaftlich gemeint.Erich hat geschrieben:Geschenkemaxx hat geschrieben:Also erstmal bis du nicht verpflichtet die USt. zurück zu erstatten....
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