Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Ausland

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xMerchant
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Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Ausland

Ich habe gerade eine etwas erschreckende Erfahrung gemacht mit Kunden, die angeblich Unternehmer sind und eine innergemeinschaftliche Lieferung verlangen.

Vor einiger Zeit hat ein Kunde aus Österreich über Amazon bestellt und wollte nachträglich eine Netto-Rechnung. Lieferadresse war eine Firma in AT, USt-Id wurde mitgeteilt. Allerdings hat die USt-Id nicht gestimmt, es hat die letzte Ziffer gefehlt. Ich habe darauf hin in der Firma angerufen und wollte die korrekte USt-Id.

In der Buchhaltung wusste niemand etwas von der Bestellung, es hat sich dann heraus gestellt, dass das ein Mitarbeiter war, der privat gekauft hat und die Bestellung auf die Firma vorgetäuscht hat, um die USt erstattet zu bekommen.

Seitdem verlange ich immer eine Gelangensbestätigung bevor ich eine Netto-Rechnung ausstelle. Ich habe inzwischen in meiner WaWi ein Template, mit dem ich die Bestätigung einfach auf Knopfdruck versenden kann. Der Käufer muss nur unterschreiben und zurück schicken, alle anderen Felder sind bereits ausgefüllt.

Jetzt kommt der Hammer: Von ca. 80% der Kunden höre ich nie mehr etwas! Das sind also alles Verbraucher, die die USt hinterziehen wollen.

... und nun kommt das Problem für uns Unternehmer. Da es damit nie eine ESL-Meldung des Käufers für den Umsatz gibt, schulde ich weiterhin dem Finanzamt die USt. Das kann bei einer Betriebsprüfung zu einer heftigen Nachzahlung führen.


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NEO123
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

Verstehe das Problem nicht ganz - ist es nicht so, das bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung eben diese auch an die Adresse gehen muss, die der ID zugeordnet ist?

Ich schicke z.b. nix nach Wien mit der Bitte die Rechnung auf "Innsbruck" umzuschreiben.
costumes
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

NEO123 hat geschrieben:Verstehe das Problem nicht ganz - ist es nicht so, das bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung eben diese auch an die Adresse gehen muss, die der ID zugeordnet ist?

Ich schicke z.b. nix nach Wien mit der Bitte die Rechnung auf "Innsbruck" umzuschreiben.
Wir haben Firmenkunden die in Österreich ansässig sind und in Rumänien oder der Tschechei produzieren.
Nach meiner Recherche dürfen wir die Rechnung (für Österreich) ohne USt. ausstellen und in ein anderes EU Land verschicken.
Die Rechnung hat allerdings die zur VAT-Nr. passende Adresse.
Die Spediteursbescheinigung erhalten wir per Post und können damit nachweisen, dass das Paket ins Ausland verschickt wurde!
wolle
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

Das Problem ist doch ein völlig anderes. Jemand bestellt auf den Namen X GmbH in Österreich und gibt deren USTID an. Er zahlt per Vorkasse. Das Paket ist aber für ihn privat, er arbeitet bei der X-GmbH, nimmt das Ding entgegen und es taucht nie in der Buchhaltung der X-GmbH auf.
costumes
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

wolle hat geschrieben:Das Problem ist doch ein völlig anderes. Jemand bestellt auf den Namen X GmbH in Österreich und gibt deren USTID an. Er zahlt per Vorkasse. Das Paket ist aber für ihn privat, er arbeitet bei der X-GmbH, nimmt das Ding entgegen und es taucht nie in der Buchhaltung der X-GmbH auf.
Wenn per Vorkasse gezahlt wird, dann sieht man doch, dass die Zahlung nicht von der Firma gemacht wurde und kann dann (vor der Lieferung) nachhaken.
Viele zahlen mit ihrer privaten Kreditkarte oder per Paypal, da bei manchen Firmen Vorauskasse nicht erlaubt ist.
Wie will ich überprüfen ob die Rechnung in die Buchhaltung geht? Ich habe die VAT Nr. gecheckt, mir eine Bestätigung von der Steuer schicken lassen und die Ware geht auch an die richtige Adresse. Ich kann doch keinen Privatdetektiven losschicken um zu checken, ob ein Mitarbeiter die Steuer hinterzieht!
wolle
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

costumes hat geschrieben:enn per Vorkasse gezahlt wird, dann sieht man doch, dass die Zahlung nicht von der Firma gemacht wurde und kann dann (vor der Lieferung) nachhaken.
Jetzt erzähl mir bitte, dass du bei korrektem Betrag und korrektem Verwendungszeck den Absender vergleichst?
Bei Amazon kannst du z.B. auch gar nicht sehen, auf wen der Account läuft, geschweige denn das Bankkonto.

Das Problem, das xMerchant aufzeigt, ist völlig korrekt. Dass es praktisch nicht umsetzbar ist, spielt für die Finanzverwaltung erfahrungsgemäß keine Rolle. Fraglich ist, ob es hierzu praktische Verwaltungsanweisungen gibt, das entzieht sich aber meiner Kenntnis.
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Dekodi
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

Kurze Info:
Sobald man ohne Umsatzsteuer ins EU-Ausland liefert, muss man die USt.-ID des Empfängers qualifiziert prüfen, . d. h., dass die Rechnungsanschrift exakt zu den beim Bundesamt für Steuern hinterlegten Daten passen muss.
Die meisten WaWis haben sowas heute an Bord, ansonsten geht nur die manuelle Prüfung über´s Internet.

Wir stellen immer wieder fest, dass viele Händler beim Thema Umsatzsteuer sehr entspannt sind (passd scho ...). Tatsächlich gibt es bei Umsatzsteuervergehen nur richtig oder falsch. Verhandeln ist da nicht. Was auch die wenigsten wissen: Beim Umsatzsteuervergehen ist man auch ganz schnell im Strafverfahren. Den EU-Staaten entgehen durch USt.-Betrug mehrere Milliarden € pro Jahr, die kennen da keinen Spaß. (Das gilt übrigens auch für die Lieferschwellen).

Also: Sofort zum StB gehen und die Situation besprechen. Oder vielleicht den StB gleich wechseln, falls dieser nicht auf die Brisanz des Themas hingewiesen hat.

Sorry für die schlechten Nachrichten.
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neimles
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

das ist mit ein grund, warum wir keine erstattung bei amazon machen.
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koshop
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

Naja, jetzt verbreitet hier mal keine Panik. Als Unternehmer muss ich prüfen, ob die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen und die Beleg- und buchmäßige Nachweispflichten beachten. Mehr verlangt auch das Finanzamt nicht.

Deshalb heißt es auch im USTAE:

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/us ... 6a.1..html
(13) Von einem Erwerb des Gegenstands für das Unternehmen des Abnehmers kann regelmäßig ausgegangen werden, wenn der Abnehmer mit einer ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilten, im Zeitpunkt der Lieferung gültigen USt-IdNr. auftritt und sich aus der Art und Menge der erworbenen Gegenstände keine berechtigten Zweifel an der unternehmerischen Verwendung ergeben.
wolle
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

Beispiel 2:

Der in Deutschland ansässige Weinhändler D, dessen Umsätze nicht der Durchschnittssatzbesteuerung ( § 24 UStG ) unterliegen, liefert am 1.4.01 fünf Kisten Wein an den in Limoges (Frankreich) ansässigen Versicherungsvertreter F (nicht zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer). D befördert die Ware mit eigenem Lkw nach Limoges. Das Entgelt für die Lieferung beträgt 1.500 €. F hat D seine französische USt-IdNr. mitgeteilt. F hat außer dem Wein im Jahr 01 keine weiteren innergemeinschaftlichen Erwerbe getätigt.
Für D ist die Lieferung des Weins als verbrauchsteuerpflichtige Ware eine innergemeinschaftliche Lieferung, weil der Wein aus dem Inland nach Frankreich gelangt, der Abnehmer ein Unternehmer ist und mit der Verwendung seiner USt-IdNr. zum Ausdruck bringt, dass er die Ware für sein Unternehmen erwirbt und den Erwerb in Frankreich der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs zu unterwerfen hat. Da F mit seiner französischen USt-IdNr. auftritt, kann D davon ausgehen, dass der Wein für das Unternehmen des F erworben wird. Unbeachtlich ist, ob F in Frankreich die Erwerbsschwelle überschritten hat oder nicht (vgl. analog für Deutschland § 1a Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 UStG ). Unbeachtlich ist auch, ob F in Frankreich tatsächlich einen innergemeinschaftlichen Erwerb erklärt oder nicht.
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Dekodi
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

Panik verbreiten will ich mit Sicherheit nicht.
Aber ich habe mit vielen Steuerberaterin in ganz Deutschland Kontakt zu diesen Themen.
Wenn man diesen Leuten zuhört, gewinnnt man den Eindruck, dass man in Deutschland als Unternehmer von Seites der Finanzbehörden manchmal recht schnell "kriminalisiert" wird.
Insofern sollte man zumindest ein Auge auf die Umsatzsteuerthematik haben.
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McMillion
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

Wenn dann die USt.-ID-Nr. überprüft wurde und die Adresse auch übereinstimmt – wie ist dann die korrekte Nachweispflicht der Gelangensbestätigung zu dokumentieren? Muss man das wirklich wie vom Kollegen beschrieben, unterzeichnen lassen? Nein, bestimmt nicht, oder?
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

Normalerweise reicht die Sendungs-Nr. deines Paktedienstes und die entsprechenden Unterlagen.
Aber auch hier nochmal eine StB fragen.
NEXUS | E-Commerce Buchhaltungslösung und internationale Umsatzsteuer
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

Definiere "entsprechende Unterlagen". Im DHL-Geschäftskundenportal habe ich z.B. nur die Möglichkeit, bis zu einem gewissen Zeitraum zurück das Sendungsarchiv einzusehen, Sendungsnummern werden auch nicht ewig gespeichert. Reicht ein Ausdruck der Sendungsdaten aus dem DHL-Geschäftskundenportal als Nachweis?
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

Laut einem Artikel von der IHK (https://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht ... igung.html) sähe das bei DHL oder anderen Transportunternehmen wie folgt aus:

("4) Tracking and Tracing: In den Fällen, in denen der Sendungsverlauf elektronisch überwacht wird (Kurierdienste), genügt zur Nachweisführung die schriftliche oder elektronische Auftragserteilung sowie ein vom Kurierdienst erstelltes Protokoll, das den Transport lückenlos bis zur Ablieferung beim Empfänger nachweist. Bei Postsendungen, in denen dies nicht möglicht ist, genügt eine Empfangsbescheinigung eines Postdienstleisters über die Entgegennahme der an den Abnehmer adressierten Sendung und der Nachweis über die Bezahlung der Lieferung. Laut BMF-Schreiben wurde beim tracking and tracing (Kurierdienstleistungen) eine Vereinfachungsregelung für Warensendungen mit einem Gesamtwert von max. 500 Euro aufgenommen (Abschnitt 6a.5 Abs. 5 Satz 3): Danach kann in diesen Fällen auf das tracking-and-tracing-Protokoll verzichtet werden, wenn der Nachweis über die Bezahlung der Lieferung geführt werden kann. Zudem kann bei Kurierdienstleistungen hinsichtlich der schriftlichen bzw. elektronischen Auftragserteilung auf schriftliche Rahmenvereinbarungen oder schriftliche Bestätigungen des Kurierdienstes verwiesen werden (Abschnitt 6a.5 Abs. 6 S. 2 und 3)."

Der Ausdruck aus dem Geschäftskundenportal weißt ja auch die Nummer der Abrechnungsdaten auf, insofern kann ich ja auch nachweisen, dass die Lieferung bezahlt wurde, ergo auch ausgeliefert wurde.

Aber was ist mit Sendungen, die über 500 Euro liegen? Da gilt ja diese Ausnahmeregelung nicht. Gelangensbestätigung hinschicken und unterschreiben lassen?
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Dekodi
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

Entsprechende Unterlagen sind die, die du von deinem Versender erhältst. Z.B Einlieferungsliste, Trackingprotokolle etc.
Wie gesagt, en Detail weiß ich das auch nicht. In solchen Sachen bitte entweder das FA oder den StB fragen.
NEXUS | E-Commerce Buchhaltungslösung und internationale Umsatzsteuer
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

Hier ist ein analoger Fall bei einem PKW-Kauf. Der ausländische Käufer gibt eine USt-Id eines existierenden Unternehmens an, fälscht sogar seine Dokumente, um sich als GF des ausländischen Unternehmens auszugeben, für das verkaufende Autohaus war damit nicht ersichtlich, dass der Käufer nicht im Auftrag des ausländischen Unternehmens handelt. Trotzdem gab der Bundesfinanzhof dem Finanzamt recht, dass der Verkäufer die USt nachzahlen muss, da keine innergemeinschaftliche Lieferung vorlag.

https://news.steuerfinder.com/betrieb/u ... d-603.html

Derartige Urteile gibt es massenweise.
McMillion
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

Das ist natürlich richtig fies. Wie will man sich gegen Dokumentenfälschung schützen? Sehr bitter!
Michael Wiechert
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

Grad bei Amazon versteh ich die Problematik nicht . Amazon ist ne btc-Plattform und wenn ein ausländischer Unternehmer sich die Vorsteuer ziehen will soll er selber sehen wie er dies abwickelt aber nicht nachträglich die Manipulation meiner Buchhaltung verlangen.
Wir helfen bei WaWi-Auswahl & mit Versandhandels & E-Commerce-Beratung, vom Gründercoaching für Existenzgründer bis zu Projekten bei grossen Konzernunternehmen.

Wer mit unseren eigenen Shops kooperieren will, einfach melden:
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Taxdoo
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Re: Umsatzsteuerhinterziehung durch private Käufer im EU-Aus

McMillion hat geschrieben:Das ist natürlich richtig fies. Wie will man sich gegen Dokumentenfälschung schützen? Sehr bitter!
Man sollte in diesen Fällen in der Tat keine Panik verbreiten. Allerdings ist die Thematik "Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen" ein Dauerbrenner in den Betriebs- und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen.

Da wird insbesondere auf die Nachweise (also Buch- und Belegnachweise) geschaut. Liegen diese nicht vor, oder sind sie unvolständig bzw. falsch (z.B. der Lieferschein (CRM) wird oft falsch ausgefüllt), wird die Steuerfreiheit versagt und Umsatzsteuer nacherhoben.

Die Gefahr ist immer, dass ihr betrügerische Abnehmer vor euch habt - z.B. Privatpersonen, die sich als Drittländer oder Unternehmer ausgeben.

Die Finanzverwaltung gesteht euch in diesen Fällen einen Vertrauensschutz zu. Das bedeutet: Wenn ihr die erforderliche Sorgfalt bei der Prüfung und Führung der erforderlichen Nachweise an den Tag gelegt habt, wird die Umsatzsteuer grds. nicht nacherhoben.

Dazu solltet ihr aber bestimmte Prüfroutinen definiert haben - z.B. qualifizierte Abfrage der UStID und Ausdrucken des Track- and Tracing-Protokolls. Wenn ihr diese Nachweise vorlegen könnt, und anhand interner Richtlinien dem Prüfer zeigt, dass euer Vertriebspersonal die oben genannten Prüfungen immer durchführt, solltet ihr grundsätzlich in den Genuss des Vertrauensschutzes kommen.

Das Thema steuerfreie Ausfuhrlieferungen ist ähnlich gelagert. Wir haben dazu hier eine Zusammenfassung erstellt: http://blog.taxdoo.com/lieferungen_drittland/

Viele Grüße

Roger
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