Steuerfragen zu FBA Lager in Polen und Tschechien

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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shoppy39
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Steuerfragen zu FBA Lager in Polen und Tschechien

Bestellungen die von Käufern eingehen, und die Amazon dann aus Polen und Tschechien verschickt, muss dann auch mit MwST aus diesen Ländern auf der Rechnung versehen werden?

Beispiel:
Wenn ich mit FBA Polen und Tschechien anfange, und 100 Bestellungen aus diesen Länder nach ausschließlich deutsche Kunden gehen, dann würden Polen oder Tschechien keine MWST von mir bekommen?

Was ist mit den MWST, wenn 99 Bestellungen nach DE gehen und 1 Bestellung nach AT?
Was ist mit den MWST, wenn 99 Bestellungen nach DE gehen und 1 Bestellung nach PL?

Und wenn man eine dieser Umsatzsteuer-Agenturen für Polen und Tschechien nimmt, kommt dann überhaupt noch euer deutscher Steuerberater / Buchhalter klar?
Er müsste ja alle Buchungen wo PL oder TSCH MWST anfallen anders behandeln?


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bluewheel
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Re: Steuerfragen zu FBA Lager in Polen und Tschechien

Diese Fragen sind aus einem Blickwinkel gestellt, der noch ziemlich weit von der real sehr komplexen steuerlichen Situation in diesem speziellen Fall entfernt ist. Deshalb kann man kaum vollständig antworten. VAT bei Lagerung in PL/CZ und vermutlich Verkauf in alle EU-Länder ist ein Lernprozess, der über Monate geht. Es gibt wertvolle Infos zum Beispiel bei Dekodi oder JTL2Datev oder Amainvoice - aber keine einziges Whitepaper klärt wirklich alle Punkte vollständig - das ist auch kaum möglich, weil jedes Verkaufsmodell Besonderheiten hat. D.h. man muss sich da reindenken oder einen super Steuerberater haben mit Kenntnis in EU Steuergesetzgebung (gibt es selten).
Stark vereinfacht dargestellt wirst du in PL und CZ mehrwertsteuerpflichtig. Deshalb muss man sich dort sofort steuerlich registrieren (für Umsatzsteuer). Das ist nicht so einfach wie in UK oder Österreich, weil wohl kaum ein Händler polnisch und tschechisch spricht. D.h. man braucht einen Steuerberatungsservice mit Landeskenntnis/Niederlassung für die Registrierung. Es kann sein dass man dazu Notar oder Amtsgerichtsurkunden bereitstellen muss. Generell muss man sehen, dass die Finanzämter in PL/CZ nicht so sehr mit dem Internet vertraut sind oder gar englischsprachige Mitarbeiter haben. Ich weis nicht, ob das Amazon-Projekt, dass diesen Registrierungs-Prozess subventioniert, noch gilt. Erst jetzt bewegt sich in Polen etwas, dass man wohl, wenn man das lesen kann, künftig VAT-Erklärungen elektronisch abgeben kann.
Dann gilt automatisch für alle Verkäufe aus PL/CZ die dortige höhere Umsatzsteuer. Für deutsche Kunden kann man dem entgehen, wenn man in PL/CZ und auch in DE die freiwillige Schwellenüberschreitung für DE in Anspruch nimmt bzw. geltend macht. Das passiert aber nicht von selbst sondern muss rechtzeitig veranlasst werden.
Generell ist das alles mühsam und eine Frage von Kosten/Aufwand und Nutzen.
Deine Warenwirtschaft bzw. Rechnungs-SW muss das beherrschen, denn natürlich muss dann bei jeder einzelnen Rechnungsposition vor Rechnungserstellung geprüft werden welche MWST gilt und diese auch auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Polnische und tschechische VAT muss an die Finanzämter dort abgeführt werden. Bei Banküberweisungen habe ich zum Teil schlechte Erfahrungen gemacht. Gut sind Portale wie Transferwise.
Ich habe inzwischen persönlich Zweifel ob es überhaupt Steuerberater in DE gibt, die das völlig durchschauen. Auch der Steuerberater muss sich erst mal da reindenken. Mir scheint es sinnvoll selbst die komplette Buchführung zu machen und nur Beratung beim Abschluss in Anspruch zu nehmen.
Gruß
clarius
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Re: Steuerfragen zu FBA Lager in Polen und Tschechien

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Die Verbrauchssteuer soll in der EU immer im Land des Verbrauchs, also in dem Land in das geliefert wurde, erklärt und an das dortige Finanzamt abgeführt werden. Dazu ist eine Umsatzsteuer-Registrierung im jeweiligen Land erforderlich und es wird der Umsatzsteuer-Satz von diesem Land berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen.

Zur Vereinfachung gibt es Ausnahmen, die Umsatzabhängig sind. jedes Land benennt Lieferschwellen, das ist eine Umsatzgrenze, bis zu der man in das Land liefern kann, ohne im jeweiligen Land umsatzsteuerpflichtig zu werden. Wenn man die Lieferschwelle nicht überschritten hat und nicht umsatzsteuerpflichtig im Zielland ist, dann berechnet und erklärt man die Umsatzsteuer des Landes, aus dem verschickt wird.

In Polen und Tschechien wird man deshalb umsatzsteuerpflichtig, weil Ware im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Verbringung in diese Länder verbracht wird. Für die Umsatzsteuer-Registrierung und die Durchführung der Meldungen gibt es eine Reihe von Dienstleistern. Das sind reine Zahlenschieber und meistens selbst keine Steuerberater.

Amazon und Crowe Horvath haben am Anfang von dem Pilotprogramm im Rahmen von Webinaren die oben beschriebene Steuerlogik erläutert. Das Problem ist, dass dabei wichtige Informationen unterschlagen wurden. Die Finanzämter in Polen und Tschechien fordern einen Verbringungsnachweis für die Lieferungen, bei denen die Umsatzsteuer des Ziellandes berechnet und abgeführt wird, damit dieser Verkauf nicht der polnischen oder tschechischen Umsatzsteuer unterliegt. Das ist ein Problem, weil praktisch keine Möglichkeit besteht, diese Verbringungsnachweise zu liefern. Grundsätzlich müsste jeder Unternehmer diese Daten vorhalten. Amazon gibt die Daten nicht raus und erklärt mit warmen Worten, dass sie helfen würden, wenn diese Daten tatsächlich von Finanzamtern bei Händlern abgefragt würden. Darüber hinaus können die Verbringungsnachweise nicht zu 100% erbracht werden, weil z.B. in Deutschland für Briefe, die mit PIN oder der Post versandt wurden, keine Abliefernachweise existieren.
bluewheel hat geschrieben:... VAT bei Lagerung in PL/CZ und vermutlich Verkauf in alle EU-Länder ist ein Lernprozess, der über Monate geht. ...
Ich hoffe, das sehen die zuständigen Finanzämter ebenso. Ich habe KPMG als Dienstleister für die steuerlichen Sachen im Rahmen des Pilotprojektes in Polen und Tschechien und seitdem dauernd Ärger, weil mit KPMG überhaupt nichts klappt. Ursprünglich wollte ich zusätzlich Pan-EU im letzten Jahr starten, habe das aber nicht gemacht, weil ich die Probleme, die ich durch die Lagerung in zwei Ländern habe, nicht auf weitere vier Länder ausweiten wollte.

Ich rate dringend, in die Überlegung zur Lagerung in Polen und Tschechien oder Pan-EU neben den Amazon-Gebühren auch die Kosten für Verwaltung, Logistik und Steuerberatung sowie das Risiko bezüglich der Verbringungsnachweise mit einzubeziehen.
:-y
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Re: Steuerfragen zu FBA Lager in Polen und Tschechien

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Amazon und Crowe Horvath haben am Anfang von dem Pilotprogramm im Rahmen von Webinaren die oben beschriebene Steuerlogik erläutert. Das Problem ist, dass dabei wichtige Informationen unterschlagen wurden. Die Finanzämter in Polen und Tschechien fordern einen Verbringungsnachweis für die Lieferungen, bei denen die Umsatzsteuer des Ziellandes berechnet und abgeführt wird, damit dieser Verkauf nicht der polnischen oder tschechischen Umsatzsteuer unterliegt. Das ist ein Problem, weil praktisch keine Möglichkeit besteht, diese Verbringungsnachweise zu liefern. Grundsätzlich müsste jeder Unternehmer diese Daten vorhalten. Amazon gibt die Daten nicht raus und erklärt mit warmen Worten, dass sie helfen würden, wenn diese Daten tatsächlich von Finanzamtern bei Händlern abgefragt würden. Darüber hinaus können die Verbringungsnachweise nicht zu 100% erbracht werden, weil z.B. in Deutschland für Briefe, die mit PIN oder der Post versandt wurden, keine Abliefernachweise existieren.
Genau das habe ich bei Amazon angemerkt, letzte Woche habe ich einen Anruf bekommen, die erforderlichen Daten werden jetzt bereit gestellt. Kann es leider nicht nachvollziehen wie?
clarius
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Re: Steuerfragen zu FBA Lager in Polen und Tschechien

Ich versuche mir so eine Tracking-Lösung selbst zu programmieren. Das klingt zwar einfach, ist aber leider gar nicht so leicht, wenn man versucht, die Accordion-Elemente mit dem detaillierten Sendungsverlauf auszuklappen und dann ein Bild von der gesamten Seite zu machen. Ich könnte ein Buch darüber schreiben, wie es nicht funktioniert.
shoppy39
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Re: Steuerfragen zu FBA Lager in Polen und Tschechien

Danke schon mal für diese Antworten. Einfach nur ganz großer Steuermist, den man freiwillig gar nicht machen möchte.

Das Thema ist zwar so komplex das ich mir jetzt folgende Frage, glaube ich sparen kann, aber ich mache es mal trotzdem:

Da ich zur Zeit "nur" FBA in DE mache, und ich damit über 100.000 € Umsatz im Jahr mache, kann ich dann nicht doch einfach in PL / CZ FBA-Lagerung machen, und habe mit den PL/CZ-VAT dann gar nichts mit zu tun?

Denn auch DE hat doch eine Lieferschwelle wie 100.000€ / Jahr.
Wenn also ein französischer Verkäufer für über 100.000€ Ware nach DE verschickt, muss er sich doch auch hier in DE Umsatzsteuermäßig melden und hier 19% VAT abführen.

Zählt das dann nicht auch für PL / CZ nach DE?
Ich weiß, ich bin ja kein Pole oder Tscheche, aber ich würde dann ja jedes Jahr für über 100.000€ / Jahr von dort Ware nach DE senden.
Und in DE bin ich natürlich so oder so Umsatzsteuer per deutsche Umsatz-ID geführt.

Ich weiß, wäre ja eigentlich zu schön um wahr so sein, wenn es so einfach wäre. Aber man weiß ja nie.
Ralf
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Re: Steuerfragen zu FBA Lager in Polen und Tschechien

Theoretisch wäre das ganz einfach, wenn man nur nach DE versenden lässt. Dafür muss man dann aber den Verzicht auf die Lieferschwelle nach DE ggü dem Finanzamt des Lagerlandes (PL/CZ) erklären, was eine umsatzsteuerliche Registrierung dort bedingt. Außerdem werden die Warenbewegungen zwischen den Amazon-Lagern als innergemeinschaftliche Verbringungen an sich selbst angesehen und auch diese sind zu erklären, wenn sie auch keine Steuerpflicht nach sich ziehen. Geht ohne umsatzsteuerliche Registrierung in PL/CZ auch nicht.

Bleibt noch das Problem mit dem Nachweis der Lieferung nach DE.
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shoppy39
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Re: Steuerfragen zu FBA Lager in Polen und Tschechien

Wenn ich nun weiterhin auf die FBA-Lagerung in PL / CZ verzichte, ich aber in Zukunft FBA in Frankreich, Spaniern, Italien machen möchte, dann kommt das alles trotzdem auf mich zu?

Vat-Registrierung in Frankreich, Spanien, Italien ?
Warenbewegungen von meinem Lager nach ES-FBA-Lager, IT, FR als innergemeinschaftliche Verbringungen angeben?

Hier wäre aber zum testen erst einmal mein Ziel in jedem EU-Ausland unter 100.000€ / 35.000€ Lieferschwelle zu bleiben.
clarius
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Re: Steuerfragen zu FBA Lager in Polen und Tschechien

Man kann auf den anderen Marktplätzen verkaufen, ohne im Marktplatz-Land zu lagern. Wenn man nur von DE aus verschickt und in den Marktplatz-Ländern die Lieferschwelle nicht überschreitet, geht das ohne eine Umsatzsteuer-Registrierung in den Marktplatz-Ländern.

Die Lieferschwellen können sich jährlich ändern. Wenn man in einem Land Umsatzsteuerpflichtig geworden ist, ist es ggf. sinnvoll, dann in diesem Land auch Lagerbestand zu halten. In welchem Land gelagert wird, kann man im Sellercentral einstellen.
shoppy39
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Re: Steuerfragen zu FBA Lager in Polen und Tschechien

clarius hat geschrieben:Man kann auf den anderen Marktplätzen verkaufen, ohne im Marktplatz-Land zu lagern. Wenn man nur von DE aus verschickt und in den Marktplatz-Ländern die Lieferschwelle nicht überschreitet, geht das ohne eine Umsatzsteuer-Registrierung in den Marktplatz-Ländern.
Das macht aber aus meiner Sicht wenig Sinn.
Hier in DE ist bei mir der Umsatz per FBA (Prime) ca. 80% und nur 20% meiner Umsätze mache ich in DE als Marketplacehändler. Und ich habe nur 100 FBA-Artikel und 400 Marketplaceartikel. Die Käufer wollen Prime. Auch im EU-Ausland.

Und genau so würde es in den anderen EU-Ländern aussehen.
Wenn überhaupt EU-Verkauf für mich in Frage käme dann nur per FBA im EU-Ausland und nicht als Marketplace aus DE heraus.
Aber wenn die EU-FBA-Bedingungen mit so steuerlichen Konsequenzen verbunden sind, ist das alles ganz schöner Mist. Mal eben FBA im EU-Ausland ist dann wohl mal nicht.
Umso ätzender sind dann die ganzen Amazon-Newsletter wie toll ja PAN-EU ist und Lagerung in PL / CZ.
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Re: Steuerfragen zu FBA Lager in Polen und Tschechien

Kennst Du das EFN-Programm?

Da kannst schon in IT, ES, FR und GB aus Deutschland heraus per FBA anbieten.

Ich sehe die internationale Expansion auch erst als sinnvoll an, wenn Lieferschwellen fallen, vorher nicht.

Da hast zwar die "Strafgebühren" aber am Ende schenkt sich das vermutlich nicht viel.
shoppy39
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Re: Steuerfragen zu FBA Lager in Polen und Tschechien

Technokrat hat geschrieben:Kennst Du das EFN-Programm?

Da kannst schon in IT, ES, FR und GB aus Deutschland heraus per FBA anbieten.
Aber dann haben diese EFN-Artikel auf IT, ES, FR und GB kein Prime-Logo,oder?

Und nehmen wir mal an ein Es-Käufer kauft einen EFN-Artikel und Amazon-DE verschickt diesen Artikel zum spanischen Käufer, und dieser widerruft den Artikel. Wohin wird der Artikel dann zurück geschickt? Nach ES-Amazon-Lager oder DE-Amazon-Lager?

Bleibt der Artikel in ES-Amazon-Lager hat man doch wieder das Problem der Warenverbringung innergemeinschaftlich,oder?
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Re: Steuerfragen zu FBA Lager in Polen und Tschechien

Technokrat hat geschrieben:Da hast zwar die "Strafgebühren" aber am Ende schenkt sich das vermutlich nicht viel.
dachte ich auch, komme aber zu folgendem Ergebnis:

nur PL/CZ - Dienstleister kostet mich für die steuerliche Angelegenheit: 247€ (nicht subventioniert)

gegenüber ca. 6.000 Artikel im Monat über FBA x 0,50€ = 3.000€ Ersparnis

Daher bin ich bei dieser Ersparnis gezwungen diesen Weg zu gehen....leider
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Re: Steuerfragen zu FBA Lager in Polen und Tschechien

Bei EFN vermute ich, dass eine Retoure innerhalb des Ziellandes zurückgeht und von dort von Amazon weitergeleitet wird. Den Fall muss ich auch einmal genauer anschauen.
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jupp
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Re: Steuerfragen zu FBA Lager in Polen und Tschechien

Technokrat hat geschrieben:Bei EFN vermute ich, dass eine Retoure innerhalb des Ziellandes zurückgeht und von dort von Amazon weitergeleitet wird. Den Fall muss ich auch einmal genauer anschauen.
Dieses Problem hatte ich neulich mal angesprochen: http://www.sellerforum.de/buchhaltung-s ... 48124.html
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