Wir sind aus Österreich und haben die Lieferschwelle nach Deutschland überschritten weswegen wir eine deutsche Steuernummer benötigen und die Ust in Zukunft in Deutschland abführen müssen. Damit würde ich auch ohne Steuerberater zurecht kommen, aber leider hatte ich dass Thema mit der Lieferschwelle überhaupt nicht am Radar und hätten dies schon vor längerer Zeit machen müssen.
Dadurch ergeben sich einige Fragen. Z.B. wie wir die vergangen Umsätze am besten melden und eventuelle Strafen von der deutschen Finanz vermeiden. Mit dem österreichischen Finanzamt komme ich zurecht und ich weiß wie ich vorgehen muss aber ich habe halt null Erfahrung mit dem deutschen Finanzamt.
Kann mir jemand eine Kanzlei empfehlen die sich mit dem Thema wirklich gut auskennt?
Wenn jemand persönlich Erfahrungen mit dem Thema gemacht hat wäre ich über Tipps dazu natürlich auch sehr froh.
Steuerberater wegen überschreiten der Lieferschwelle gesucht
Re: Steuerberater wegen überschreiten der Lieferschwelle ges
Was ist denn bei Dir "vor längerer Zeit" ?
Re: Steuerberater wegen überschreiten der Lieferschwelle ges
Ist etwas kompliziert. Eigentlich schon letztes Jahr. Da die Firma aber erst seit diesem Jahr mir gehört kann man auch der Auffassung sein das es erst im Laufe dieses Jahres soweit war. Dies möchte ich eben mit einem Steurberater besprechen. Ich möchte hier nicht den Monat bekannt geben in dem wir die Grenze überschritten haben da man damit auf den Jahresumsatz rückschließen kann.
Re: Steuerberater wegen überschreiten der Lieferschwelle ges
Habe inzwischen einen Steuerberater gefunden der sich mit der Materie gut auskennt.
Re: Steuerberater wegen überschreiten der Lieferschwelle ges
Viele Händler haben die Lieferschwellen nicht auf dem Schirm. Da bin ich bei meiner Steuerkanzlei - zum Glück - gut aufgehoben.
Von AT nach DE geht ja noch. Um eine Selbstanzeige wirst du nicht herum kommen, aber immerhin bekommst du eine höhere Steuererstattung vom AT Fiskus als du in DE zahlen musst.
Richtig ekelig wird es, wenn es umgekehrt ist, man viele Produkte mit verminderten Steuersatz hat (DE 7 %, AT 10 %) und das auch noch über einen längeren Zeitraum gelaufen ist. Das ist nicht nur viel Aufwand, sondern geht richtig ans Geld. Bei einem Geschäftspartner erst vor kurzem mitbekommen. Der hat dann auch den Steuerberater gewechselt.
Als Online-Händler finde ich es extrem wichtig, dass man bei einem Steuerberater ist, der sich auch mit dem Online-Handel auskennt. Was ich da die letzten Jahre schon für abstruse Geschichten bei Anderen mitbekommen habe
Von AT nach DE geht ja noch. Um eine Selbstanzeige wirst du nicht herum kommen, aber immerhin bekommst du eine höhere Steuererstattung vom AT Fiskus als du in DE zahlen musst.
Richtig ekelig wird es, wenn es umgekehrt ist, man viele Produkte mit verminderten Steuersatz hat (DE 7 %, AT 10 %) und das auch noch über einen längeren Zeitraum gelaufen ist. Das ist nicht nur viel Aufwand, sondern geht richtig ans Geld. Bei einem Geschäftspartner erst vor kurzem mitbekommen. Der hat dann auch den Steuerberater gewechselt.
Als Online-Händler finde ich es extrem wichtig, dass man bei einem Steuerberater ist, der sich auch mit dem Online-Handel auskennt. Was ich da die letzten Jahre schon für abstruse Geschichten bei Anderen mitbekommen habe
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Re: Steuerberater wegen überschreiten der Lieferschwelle ges
Wenn die Lieferschwelle überschritten ist und der Rechnungsempfänger ist Franzose, die Lieferadresse befindet sich aber in Deutschland, in welchem Land müssen dann die Steuern bezahlt werden?
Es zählt doch dann die Lieferadresse, in dem Fall Deutschland?
Es zählt doch dann die Lieferadresse, in dem Fall Deutschland?
Re: Steuerberater wegen überschreiten der Lieferschwelle ges
ja klar, immer nach lieferadressesportsfreund hat geschrieben:Wenn die Lieferschwelle überschritten ist und der Rechnungsempfänger ist Franzose, die Lieferadresse befindet sich aber in Deutschland, in welchem Land müssen dann die Steuern bezahlt werden?
Es zählt doch dann die Lieferadresse, in dem Fall Deutschland?
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