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Du drehst dich im Kreis. Angesichts der doch erheblichen Forderungen ist es ganz bestimmt sinnvoll, das an jemand zu übergeben, der sich auskennt. Und wie schon andere geschrieben haben: Die Kommunikation auf das absolute Minimum beschränken.
Die wirst hier keine exakte Lösung präsentiert bekommen. Und so wie du hier herumeierst, wirst du die Sache vermurksen.
Betreff des Beitrags: Re: Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre nach Leistungszeitpunkt!?
Verfasst: Sa 15. Mai 2010, 19:01
Registriert: So 15. Feb 2009, 18:02 Beiträge: 645 Postleitzahl: 99189 Land: Deutschland
Mag ja sein. Aber was hab ich davon, wenn ich dann mit Anwalts Hilfe dann endlich die Rechnungen und Nachweise erhalten habe und endlich mit dem prüfen beginnen kann. Nach wochenlanger Recherche und Prüferei kürze ich dann den Rechnungsbetrag um die zuviel berechneten 300 Euro (vieleicht viel mehr, vieleicht weniger) und zahle dann meinem Anwalt 500 Euro. Man muss ja wohl in Deutschland noch irgendwie an Rechnungen kommen ohne Rechtshilfe.
Betreff des Beitrags: Re: Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre nach Leistungszeitpunkt!?
Verfasst: Sa 15. Mai 2010, 19:22
Registriert: Mo 22. Mär 2010, 10:58 Beiträge: 72 Postleitzahl: 38527 Land: Deutschland Firmenname: cashregisterstore Branche: Registrierkassen, Zubehör
daytrader hat geschrieben:
Was bewirkt §14 USTG? Dieser besagt, daß eine Rechnung innerhalb von 6 Monaten gestellt werden muss! Ich habe dies explizit in einem Steuerforum gefragt....keine Antwort! Spaß Paragraph ohne Hintergrund? Die Re aus dezember 2006 mit 600 Euro Zinsen, habe ich beim Amtsgericht abgelehnt. Bislang nichts wieder gehört.
Das bedeutet, wenn du nach 6 Monaten keine Rechnung vorliegen hast, kannst du die Ausstellung einer ordentlichen Rechnung vor einem Gericht einklagen. Ich hatte vor ein paar Jahren mal mit afterbuy, die wollten nur E-Mail Rechnungen schicken, weils billiger ist...und mussten sich eines besseren belehren lassen.
Betreff des Beitrags: Re: Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre nach Leistungszeitpunkt!?
Verfasst: Sa 15. Mai 2010, 20:59
Registriert: So 7. Feb 2010, 01:10 Beiträge: 1066 Wohnort: Düsseldorf Postleitzahl: 40229 Land: Deutschland Firmenname: ComputerHaus Branche: Handel mit Computern, -ersatzteilen und -zubehör
daytrader hat geschrieben:
Mag ja sein. Aber was hab ich davon, wenn ich dann mit Anwalts Hilfe dann endlich die Rechnungen und Nachweise erhalten habe und endlich mit dem prüfen beginnen kann. Nach wochenlanger Recherche und Prüferei kürze ich dann den Rechnungsbetrag um die zuviel berechneten 300 Euro (vieleicht viel mehr, vieleicht weniger) und zahle dann meinem Anwalt 500 Euro. Man muss ja wohl in Deutschland noch irgendwie an Rechnungen kommen ohne Rechtshilfe.
Unter Geschäftsleuten, die nach kaufmännischen Gepflogenheiten handeln, kommt man auch (sogar ohne Nachfrage!) ganz einfach an seine Rechnungen. Aber wie schon oft geschrieben wurde: Such Dir einen Anwalt. Dann kannst Du vielleicht noch was retten. Wenn Du Dir keinen suchst, wirst Du ganz sicher mehr bezahlen und Dich ordentlich auf die Nase legen. Is nich schlimm, tut aber weh. Und wird teurer, als wärst Du hingegangen. Mal so nebenbei: warum forderst Du denn eine Rechnungslegung? Wer keine Rechnung schickt, will kein Geld. Nur so am Rande...
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Betreff des Beitrags: Re: Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre nach Leistungszeitpunkt!?
Verfasst: Sa 15. Mai 2010, 21:07
Registriert: So 15. Feb 2009, 18:02 Beiträge: 645 Postleitzahl: 99189 Land: Deutschland
cashregister hat geschrieben:
daytrader hat geschrieben:
Was bewirkt §14 USTG? Dieser besagt, daß eine Rechnung innerhalb von 6 Monaten gestellt werden muss! Ich habe dies explizit in einem Steuerforum gefragt....keine Antwort! Spaß Paragraph ohne Hintergrund? Die Re aus dezember 2006 mit 600 Euro Zinsen, habe ich beim Amtsgericht abgelehnt. Bislang nichts wieder gehört.
Das bedeutet, wenn du nach 6 Monaten keine Rechnung vorliegen hast, kannst du die Ausstellung einer ordentlichen Rechnung vor einem Gericht einklagen. Ich hatte vor ein paar Jahren mal mit afterbuy, die wollten nur E-Mail Rechnungen schicken, weils billiger ist...und mussten sich eines besseren belehren lassen.
Okay, das gerichtliche Einklagen habe ich versäumt.
Betreff des Beitrags: Re: Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre nach Leistungszeitpunkt!?
Verfasst: Sa 15. Mai 2010, 21:16
Registriert: So 15. Feb 2009, 18:02 Beiträge: 645 Postleitzahl: 99189 Land: Deutschland
ComputerHaus hat geschrieben:
Mal so nebenbei: warum forderst Du denn eine Rechnungslegung? Wer keine Rechnung schickt, will kein Geld. Nur so am Rande...
Der Anwalt von denen will leider auch ohne Rechnungslegung Geld, sogar fast 5.000 €. Ein paar Abschlagszahlungen habe ich aus dem Jahre 2007 erhalten und damals natürlich auch prompt bezahlt. Rechnungen über die vollständigen Beträge mit Verrechnung der Abschlagszahlung habe ich nie erhalten. Einfach ignorieren, nur weil ich behaupte keine Rechnungen erhalten zu haben, ist mir zu heikel.
Ich denke ich schreiben einen Satz:
Sehr geehrter RA xyz,
ohne prüffähige Rechnungen und Leistungsnachweise ist es mir leider nicht möglich, den genannten Betrag auf Richtigkeit zu beurteilen. Vielen Dank für Ihr Verständnis bli bla blub. Ende
Dann wird der sich schon um die Nachweise bemühen. Diese zu beschaffen uns die Leistungsnachweise einzeln zu erbringen wird denen garnicht oder erst nach vielen Monaten gelingen. Die haben ja nichtmal mehr den Emailverkehr von damals, geschweige denn meine Ansprüche und Reklamationen von damals. Ich hab das ja alles noch.
Wenn die doch vor Gericht gehen mit einer so dünnen Beweislage (was ich mir nicht vorstellen kann), nehme ich mir halt einen Anwalt und hoffe mal, daß mich kein Richter dazu verdonnert Rechnungen ohne Rechnungsstellung zu bezahlen und zur Strafe noch die Anwalts und Gerichtskosten zu übernehmen. Wenn doch verstehe ich die Welt nicht mehr...ok die verstehe ich auch so schon nicht mehr.
Dieses Schreiben sende ich noch ohne Rechtshilfe ab....mit Rückantwort.
Ein paar Abschlagszahlungen habe ich aus dem Jahre 2007 erhalten und damals natürlich auch prompt bezahlt.
Du meinst Abschlagsrechnungen?
Zitat:
Rechnungen über die vollständigen Beträge mit Verrechnung der Abschlagszahlung habe ich nie erhalten. Einfach ignorieren, nur weil ich behaupte keine Rechnungen erhalten zu haben, ist mir zu heikel.
Keine Zahlung ohne Rechnung. Ob es sich um 5 oder 5000 handelt, ist dabei völlig egal.
Zitat:
ohne prüffähige Rechnungen und Leistungsnachweise ist es mir leider nicht möglich, den genannten Betrag auf Richtigkeit zu beurteilen. Vielen Dank für Ihr Verständnis bli bla blub. Ende
Ich würde weniger schreiben: "Für die erhobenen Forderungen liegen mir keine Rechnungen vor."
Betreff des Beitrags: Re: Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre nach Leistungszeitpunkt!?
Verfasst: So 16. Mai 2010, 20:13
Registriert: So 15. Feb 2009, 18:02 Beiträge: 645 Postleitzahl: 99189 Land: Deutschland
[/quote]Ich würde weniger schreiben: "Für die erhobenen Forderungen liegen mir keine Rechnungen vor."
Ich würde die einfach leerlaufen lassen.[/quote]
Das hört sich gut an.
Der Anwalt schreibt im Mai " Die Rechnungen sollten ihnen vorliegen, auf eine Übersendung wird daher verzichtet." Der Firmeninhaber entschuldigt sich dagen im Januar daß die Rechnungen aus 2007 noch nicht vorliegen.
Ich glaube langsam die wissen das sie nichts haben und schon garnicht die Leistungsnachweise in Form von Paketnummern.
Mir juckt es in den Fingern einen Abschlußsatz ala "Die Androhung einer einer Klage ohne Rechnungen sehe ich als Irrtum Ihrerseits." oder " Bitte beurteilen Sie selbst, ob Fristen zur Prüfung von 10 Tagen fair sind, wenn Ihre Mandantin allein für das Erstellen der Rechnungen 3 Jahre benötigt......" Leider beherrsche ich das geschwollene Anwaltsdeutsch nicht so gut und verkneife es mir daher lieber.
Betreff des Beitrags: Re: Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre nach Leistungszeitpunkt!?
Verfasst: Di 18. Mai 2010, 14:31
Registriert: So 15. Feb 2009, 18:02 Beiträge: 645 Postleitzahl: 99189 Land: Deutschland
Mir stellt sich noch eine Frage....
wie kann man (muss man überhaupt?) beweisen, daß man keine Rechnungen erhalten habe? Ich habe zwar tausende Rechnungen in den letzten Jahren erhalten und beglichen, aber theoretisch könnte man ja immer behaupten, daß man keine Rechnung erhalten hat, da ich noch keine einzige Rechnung per Einschreiben mit Rückantwort erhalten habe. Einen Beweis für den Erhalt der Rechnung hat als quasi niemand.
Ich habe den Mailverkehr nochmal durchgeschaut. Im Januar 2010 habe ich die schriftliche Bestätigung, daß die Rechnungen aus 2007 nicht erstellt worden sind. Bis dahin bin ich also fein raus. Es wird aber geschrieben " Diese erhalten Sie bis spätestens Ende Januar 2010" (ist aber wieder nicht passiert). Hätte ich mich Ende Januar bei denen melden müssen, weil ich eben keine Rechnung erhalten habe? Ich habe mich nicht gemeldet, weil ich solche Zeitangaben in den letzten 3 Jahren mehrfach gerhört habe und nie eingehalten wurden.
Betreff des Beitrags: Re: Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre nach Leistungszeitpunkt!?
Verfasst: Di 18. Mai 2010, 15:43
Moderator
Registriert: Fr 5. Okt 2007, 21:35 Beiträge: 1611 Wohnort: Augsburg Postleitzahl: 86152 Land: Deutschland Branche: Fachhandel für Ballett- und Tanzbedarf
daytrader hat geschrieben:
Mir juckt es in den Fingern einen Abschlußsatz ala "Die Androhung einer einer Klage ohne Rechnungen sehe ich als Irrtum Ihrerseits." oder " Bitte beurteilen Sie selbst, ob Fristen zur Prüfung von 10 Tagen fair sind, wenn Ihre Mandantin allein für das Erstellen der Rechnungen 3 Jahre benötigt......" Leider beherrsche ich das geschwollene Anwaltsdeutsch nicht so gut und verkneife es mir daher lieber.
Du willst Dich wohl mit Gewalt um Kopf und Kragen schreiben? Es ist nicht wichtig, ob eine Rechnung fair ist. Sie ist da oder nicht. Wenn sie da ist, ist sie korrekt oder nicht oder strittig. Rald hat es super auf den Punkt gebracht: "Für die erhobenen Forderungen liegen mir keine Rechnungen vor". Mehr gibt es dazu an den RA nicht zu schreiben.
Betreff des Beitrags: Re: Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre nach Leistungszeitpunkt!?
Verfasst: Di 18. Mai 2010, 17:14
Moderator
Registriert: Fr 5. Okt 2007, 17:56 Beiträge: 2447 Postleitzahl: 31234 Land: Deutschland Firmenname: Stein-Dinse GmbH Branche: Motorradversandhandel für Moto Guzzi / Ducati und andere ital. Motorräder
@daytrayder Zur Info: Der Text hier ist nur zu Deinem Besten gemeint!
Auch wenn Du nicht gewillt bist einen eigenen Anwalt zu beauftragen - mach es! Du schreibst Dich hier um Kopf und Kragen, drehst Dich thematisch so oft im Kreis das Dein Teppich vor der Tastatur schon ganz dünn geworden ist und hast scheinbar doch keine zufrieden stellende Antwort bekommen.
Das ist ein heikles Thema, es geht bei den Rechnungen um genug Geld um einen Anwalt dazu zu ziehen und Du bist scheinbar auch nicht abgebrüht genug um die passenden Tipps (Kurze Texte, auf Rechnungen warten, alles abstreiten usw.) auszusitzen. (Ich wäre es vielleicht auch nicht, aber naja)
Entweder Du nimmst die Hilfe an und agierst auch danach oder Du nimmst Dir endlich einen Anwalt. Dir dritte Option wäre noch Du drehst Dein eigenes zusammen gemauscheltes Ding nach besten Wissen und Gewissen und wirst vom gegnerischen Anwalt dafür richtig fertig gemacht. So wird es wohl kommen, wenn Du nicht endlich die Kurve kriegst!
Ich bin fast drauf und dran zu Deinem Eigenschutz den Thread zuzumachen. Dann gibt es kein Rumgeeier mehr sondern nur noch lesen, verstehen und handeln!
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Betreff des Beitrags: Re: Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre nach Leistungszeitpunkt!?
Verfasst: Di 18. Mai 2010, 17:18
Foren-Rottweiler
Registriert: Do 20. Nov 2008, 18:12 Beiträge: 320 Wohnort: Pfaffenhofen Postleitzahl: 85276 Land: Deutschland Firmenname: Coenobita - Factoring für Powerseller Branche: Factoring, Forderungsmanagement, Ermittlungen
Was Ralf und Dance sagen stimmt. Verneine das Vorliegen irgendwelcher Rechnungen. Weise seine Forderung deshalb als unbegründet zurück. Du hast gegen den Mahnbescheid Widerspruch erhoben, somit muss der Gläubiger Klage einreichen wenn er die Sache durchstreiten will. Dann ist aber er in der Beweispflicht, dass er die Leistungen erbracht hat, die Rechnung gestellt hat und Du diese nicht fristgerecht beglichen hast... Wie will der das denn nachweisen?
Schreib das aber nicht dem gegnerischen Anwalt. Diese Info ist jetzt nur für Dich um Dich mal ein wenig runter zu holen. Du machst Dir da viel zu viele Sorgen in meinen Augen. Solange es zu keinem gerichtlichen Verfahren gekommen ist, brauchst Du auch keinen Anwalt konsultieren und dem Geld zahlen für "Nix". Sollte der gegnerische Anwalt Klage erheben (was er wohl nicht tun wird, da er es sonst schon getan und Dich nicht außergerichtlich nochmals gemahnt hätte) ist immer noch Zeit genug einen Anwalt zu beauftragen. Sollte die Gegenseite den Rechtsstreit dann verlieren, hätten die diese Kosten zu tragen.
Betreff des Beitrags: Re: Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre nach Leistungszeitpunkt!?
Verfasst: Di 18. Mai 2010, 18:08
Registriert: So 15. Feb 2009, 18:02 Beiträge: 645 Postleitzahl: 99189 Land: Deutschland
Mir geht es nicht um diesen Mahnbescheid. Das Ding ist für mich glasklar. Ich habe die Email in der ich vor 3 Jahren die Rechnung als vollkommen falsch reklamiert habe. Die Gründe dazu kann ich beweisen, trotzdem liegt dem Mahnbescheid die vollkommen falsch ausgestellte Rechnung zugrunde. Da kann nicht viel passieren, das Risiko gehe ich auch voll ein.
Mir geht es um die Rechnungen aus dem kompletten Jahr 2007. Mir ist auch klar, daß ich dies in einem kurzen Satz ablehne "Rechnungen liegen mir nicht vor".
Aber als Hintergrundwissen für mich......wie beweist man denn denn die Zustellung einer Rechnung? Ihr versendet eure Rechnungen, doch auch nicht per Einschreiben.
Betreff des Beitrags: Re: Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre nach Leistungszeitpunkt!?
Verfasst: Di 18. Mai 2010, 19:12
Foren-Rottweiler
Registriert: Do 20. Nov 2008, 18:12 Beiträge: 320 Wohnort: Pfaffenhofen Postleitzahl: 85276 Land: Deutschland Firmenname: Coenobita - Factoring für Powerseller Branche: Factoring, Forderungsmanagement, Ermittlungen
Das ist doch die Frage wie er den Zugang der Rechnung und Deinen Zahlungsverzug beweisen soll. Das kann er meines Erachtens nicht so einfach. Aber das ist Problem Deines Gegners und nicht Deins!
Verzugszinsen und Mahngebühren können nur geltend gemacht werden, wenn Du in Verzug bist. Aber dass Du in Verzug bist muss er beweisen. Wie sieht denn die Rechnung - welche Dir bereits vorliegt - aus? Mir geht es da speziell um die Zahlungsbedingungen. Gab es in dieser Rechnung ein festes Zahlungsziel? Wenn ja, dann könntest Du rein theoretisch automatisch in Verzug geraten sein. Wenn es kein festes Zahlungsziel gegeben hat, hätte eine Mahnung mit Fristsetzung erfolgen müssen und diese Frist hättest Du verstreichen lassen müssen um überhaupt in Zahlungsverzug zu geraten...
Betreff des Beitrags: Re: Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre nach Leistungszeitpunkt!?
Verfasst: Mi 19. Mai 2010, 12:53
Registriert: So 15. Feb 2009, 18:02 Beiträge: 645 Postleitzahl: 99189 Land: Deutschland
Die erhaltenen Rechnungen hatten immer ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Die Firma war aber so schlampig, daß ich die Rechnungen meist erst erhalten habe, als die Frist schon verstrichen war. Da wir damals aber noch gut mit einander konnten und ich auch immer sofort innerhalb weniger Tage zahlte, war das bis dahin kein Problem.
Wenn die Gegenseite die Zustellung beweisen, muss, dann wird der Anwalt sicherlich keine Probleme haben mir diese erneut zuzustellen, nachdem er meine Absage erhalten hat.
Auf diese Rechnungen bin ich gespannt.......da gibt es viele unklare Punkte....... Austellungszeitpunkt (Firmeninhaber hat ja gewechselt), auf welchen Namen (sie oder ihr Nachfolger der Ehemann) läuft sie, meine Rechnungsanschrift (ich habe 2009 die Rechtsform geändert), sicherlich wieder massig Fehler, Leistungsnachweise.......
Betreff des Beitrags: Re: Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre nach Leistungszeitpunkt!?
Verfasst: So 20. Jun 2010, 15:09
Registriert: So 15. Feb 2009, 18:02 Beiträge: 645 Postleitzahl: 99189 Land: Deutschland
Wieder 1 Monat rum und ich habe immernoch keine Rechnungen.....
Im Juli überschreitet die erste angemahnte Rechnung, die 3 Jahres Marke. Da diese ja vom Anwalt angemahnt wurde, weiß ich garnicht, ob das dann als verjährt gilt oder nicht. Gesehen habe ich diese Rechnungen definitiv nie.....scheinbar der beauftragte Anwalt auch nicht...oder warum hat er mir diese nach einem Monat noch nicht zugesendet?
Der Widerspruch beim Amtsgericht wegen der total überhöhten Rechnung aus 12/06 ist nun fast 6 Monate her! Seitdem habe ich immernoch keine korrigierte Rechnung erhalten! Mal schauen wielange das Spiel noch geht, irgendwann muss doch mal Schluß sein....
Betreff des Beitrags: Re: Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre nach Leistungszeitpunkt!?
Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 19:09
Registriert: So 15. Feb 2009, 18:02 Beiträge: 645 Postleitzahl: 99189 Land: Deutschland
Heute nach 3 Monaten kam endlich mal wieder Antwort vom Anwalt der Gegnerin. 2 Briefe in 8 Monaten
Nach den zum Teil bald 4 Jahre alten Vorgängen habe ich doch glatt vergessen, dass die Rechnungen von DHL direkt auf mich ausgestellt worden sind(da Unterkonto im Rahmenvertrag meiner ehemaligen Geschäftspartnerin und eigene Abholstelle).
Ok, soweit so schlecht. Aber ich habe die letzten Stunden den jahre alten Mailverkehr durchforstet. Die Dame wollte, daß ich ihr die DHL Rechnungen weiterleite und ich Abschlagszahlungen monatlich zahlen solle. Diese habe ich getan. Sie wollte mir später diese DHL Rechnungen berechnen und meine Guthaben bei Ihr, sowie die Abschläge gegenrechnen. Das habe ich schriftlich per Mail. Auf diese Rechnungen warte ich seit Jahren und habe nachweislich mehrfach darum gebettelt.
Heute schreibt ihr Anwalt, daß sie durch DHL die Bestätigung hätten, daß die Rechnungen mir zugestellt worden sind und der Betrag von Ihrem Konto durch DHL eingezogen wurde. Das stimmt soweit mit meiner heutigen Recherche überein.
Nun will man die DHL Rechnungen bezahlt haben abzgl. der durch mich geleisteten Abschlagszahlungen. Von Guthaben aus Bruch, Nachnahmesendungen (gingen durch DHL auf ihr Konto) etc. keine Rede Auch von der detalierten REchnungen die man mir noch im Januar 2010 nach fast 3 Jahren immernoch schriftlich versprochen hat keine Rede mehr. Plötzlich reicht die Auflistung der DHL Rechnungen (welche ich nichtmal mehr habe, daß an sie weitergeleitet, wie gewünscht) minus meiner Abschläge. Ich habe also nichts für die Buchhaltung.
Unabhängig von der Tatsache mit meinen Guthaben...... kann ich Zahlungen an Ihre Firma richten und hinter den Kontoauszug eine Rechnung von DHL heften? Da schlägt doch das FA die Hände über den Kopf zusammen oder? Mhh Freitag hat sich meine Steuertante in Urlaub verabschiedet. Wie hat meine ehemalige Geschäftspartnerin das gemacht? DHL hat von ihr abgebucht, aber die Rechnung auf meinen Namen ausgestellt? Die kann sie doch garnicht absetzen?
Betreff des Beitrags: Re: Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre nach Leistungszeitpunkt!?
Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 20:14
Registriert: Di 2. Dez 2008, 09:51 Beiträge: 1173 Postleitzahl: 0 Land: Deutschland
So einen Kuddelmuddel können wir doch hier von der Ferne nicht beurteilen! Nimm dir nen Anwalt (Steuerfachanwalt). Der soll das mit deiner Steuertante auseinanderklamüsern.
_________________ ...bissige Kommentare von mir sind naturbedingt...
Betreff des Beitrags: Re: Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre nach Leistungszeitpunkt!?
Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 20:46
Registriert: So 15. Feb 2009, 18:02 Beiträge: 645 Postleitzahl: 99189 Land: Deutschland
Ok dann mal einfacher (mein Abi und kaufmännische Ausbildung reicht dafür scheinbar nicht aus).
Als Beispiel eine 1000 € DHL Rechnung vom Mai 2007. Ich bekomme dafür von meiner ehemaligen Geschäftspartnerin im Juni 2010 eine Abschlagsrechnung über 500 € und bezahle diese prompt. Wieshalb verweigert man mir jetzt seit 3,5 Jahren eine Rechnung über Differrenz? Wieso werde ich mit Anwalt genötigt diesen Betrag ohne ordentliche Rechnung zu zahlen?
Man verweist auf die Original DHL Rechnung von 1000 € minus 500 € Abschlag. Soll ich jetzt 500 € an die Firma A zahlen und hinten dran hänge ich doppelt so Rechnung der Firma B (DHL)? Das ist buchhalterischer Bullshit. Mal abgesehen von meinen Guthaben.
Mit Anwalt habe ich keine Wahl, da der gegnerische Anwalt schreibt, er sei beauftragt Klage einzureichen, wenn ich wieder ablehne.
Betreff des Beitrags: Re: Rechnungsstellung mehr als 2 Jahre nach Leistungszeitpunkt!?
Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 20:58
Registriert: Mi 18. Feb 2009, 21:14 Beiträge: 1265 Wohnort: Mittelhessen Land: Deutschland Branche: Unterwäsche, Dessous, Bademoden, Korsetts auch in großen Größen
Löwe hat geschrieben:
So einen Kuddelmuddel können wir doch hier von der Ferne nicht beurteilen! Nimm dir nen Anwalt (Steuerfachanwalt). Der soll das mit deiner Steuertante auseinanderklamüsern.
Wenn Du schon deinen Papierkram nicht in Ordnung halten kannst, kannst Du wenigstens lesen??? Der Vorposter hat's gesagt, und ein paar andere davor auch schon.
Und ich rege mich auf, weil' ich auch schon mehrfach meinen Senf dazu gegeben habe. Du wärmst das immer wieder auf, und garnierst jedesmal andere Häppchen dazu!!! - Hast Du ein psychisches Problem? -Nein? Dann gib's endlich an einen Anwalt!!!
_________________ "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen." Karl Valentin
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