Rechnung ohne MwSt ausgestellt - richtige Vorgehensweise

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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AndreM93
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Rechnung ohne MwSt ausgestellt - richtige Vorgehensweise

Hallo liebes Sellerforum,

irgendwie ist mir ein kleines Missgeschick passiert. Ein Kunde hat bei mir Ware bestellt, in den Bestelldaten war auch seine USt-IdNr. eingetragen, dadurch hat wohl meine Fakturasoftware die Auftragsbestätigung und Rechnung ohne USt. erstellt. Das ist mir leider nicht aufgefallen, da der Kunde schon das Geld überwiesen hatte, ohne dass ich die Rechnung gestellt hatte. (Kunde hat anhand der Auftragsbestätigung überwiesen, Rechnungsstellung erfolgte erst später.)

Nun habe ich eine Rechnung an einen anderen Kunden geschrieben, mit dem gleichen Artikel, in identischer Menge. Da fiel mir auf, dass der Überweisungsbetrag aus der o.g. Rechnung der Nettopreis war.

Nun habe ich folgende Probleme:
1) Wie korrigiere ich die Rechnung nun korrekt? Einfach eine Stornorechnung über den Betrag der falschen Rechnung, und richtige Rechnung inkl. USt. hinterher? Dann den noch offenen Restbetrag ausweisen und vom Kunde überweisen lassen?

2) Wie teile ich meinem Kunden mit, dass bei der Rechnungsstellung ein Fehler unterlaufen ist? Es handelt sich hierbei um einen USt. pflichtigen Gewerbekunden (Wiederverkäufer). Ist für den Kunden demnach keine Mehrbelastung, da er die VSt. ja vom Finanzamt zurück bekommt. Kunde scheint allerdings nicht sonderlich "gesprächig" zu sein. Auf meine Mail bezüglich der Überweisung trotz noch nicht gestellter Rechnung kam nie eine Antwort. Gleichzeitig hat meine Rechnung scheinbar nie einer geprüft, sonst hätte der Fehler ja auffallen müssen. Steht ja nunmal kein Hinweis auf Kleinunternehmerregelung (die ich ja nicht habe) auf der Rechnung.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Gruß Andre


3 Monate gratis Händlerbund
Tony
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Re: Rechnung ohne MwSt ausgestellt - richtige Vorgehensweise

1)
Korrekt wäre wohl die Gutschrift und eine neue Rechnung. Ich würde hier allerdings - wegen dem offensichtlichen Fehler - die Rechnung ändern.

2)
Einfach schreiben "sorry, Fehler unterlaufen, hier die korrekte Rechnung, bitte xxx Euro überweisen". Und wenn er nicht bezahlt, ab in den Mahnlauf.
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