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Betreff des Beitrags: Re: Rechnung B2B aus D nach D Lieferung aus NL mit MwSt?
Verfasst: So 18. Jul 2010, 14:14
Registriert: Mi 18. Nov 2009, 22:12 BeitrÀge: 2 Postleitzahl: 0 Land: Deutschland
Hi,
ja, genau so wĂŒrde ich das auch sehen. Jedoch sagt das Finanzamt nun etwas anderes.
Ich bekomme nun einen bescheid, dass die Ware aus Holand geliefert worden wĂ€re, und daher hĂ€tte ich keine MwSt. zahlen mĂŒssen / dĂŒrfen. Und natĂŒrlich hĂ€tte ich mir die Umsatzsteuer nicht zurĂŒckholen dĂŒrfen.
Hat jemand einen Link, wo man das nachlesen kann? Ich weiss nicht wie ich dem Finanzamt gegenĂŒber argumentieren soll.
Betreff des Beitrags: Re: Rechnung B2B aus D nach D Lieferung aus NL mit MwSt?
Verfasst: So 18. Jul 2010, 14:49
Registriert: Di 11. Dez 2007, 17:10 BeitrÀge: 640 Postleitzahl: 0 Land: Deutschland Branche: <--- Babysitter vom eigenen Sohn (Geb. 23.05.10) z.Zt Nebengewerblich ;-)
Wie kommt den das Finanzamt darauf das Du die Ware aus Holland erhÀlst?
Dein HĂ€ndler ist in D angemeldet und schreibt Dir eine Rechnung aus D so wie ich das verstehe und du ĂŒberweist das Geld auf ein Konto in D. Somit ist die Ust richtig. Oder steht auf Deiner Rechnung von dem HĂ€ndler was anderes?
Betreff des Beitrags: Re: Rechnung B2B aus D nach D Lieferung aus NL mit MwSt?
Verfasst: So 18. Jul 2010, 18:02
Registriert: So 11. Nov 2007, 13:29 BeitrÀge: 1520 Postleitzahl: 0 Land: Deutschland
Entscheidend bei der Umsatzsteuer ist immer der WEG der Ware. Von daher hĂ€tte das Finanzamt recht.... (wo Firmen Ihren Sitz haben ist im Umsatzsteuerrecht... sowas von egal... die könnten Ihren Sitz auch in Timbuktu haben). Wenn aber die deutsche Firma die Vorsteuer ausweist, ist davon auszugehen, das Sie selbst den innergemeinschaftlichen Erwerb versteuert hat. (Sprich, stellt eine Pro Forma Rechnung an sich selbst aus, bei Ăberquerung der Grenze - in NL eine innergemeinschaftliche Lieferung - in D einen innergemeinschaftlichen Erwerb... und dann einen steuerpflichtigen Umsatz in Deutschland).
Kommt in dem Fall darauf an, wie die Rechnung aussieht. Und einfach mal bei der ausstellenden Firma nachfragen, wie bei Ihnen die Rechnungslegung lĂ€uft, weil es halt die 2 Möglichkeiten gĂ€be. Dazu hĂ€tte aber auf der Rechnung die niederlĂ€ndische Umsatzsteueridentifikationsnummer auftauchen mĂŒĂte... und Du deine deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben hĂ€ttest, dann wĂ€re es ein innergemeinschaftlicher Erwerb aus den Niederlanden gewesen....
Diese 2 unterschiedlichen Möglichkeiten sind aber nicht jedem bekannt (vor allen nicht den Beamten, die das Umsatzsteuerrecht ehr stiefmĂŒtterlich behandeln...)
Weis ihn mal auf Abschnitt 15 b Absatz 14 der Umsatzsteuerrichtlinine hin (wenn die Firma deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen hat). Das soll er dann einfach mal auf dem kleinen Dienstweg mit dem dort zustÀndigen Finanzamt abklÀren...
Betreff des Beitrags: Re: Rechnung B2B aus D nach D Lieferung aus NL mit MwSt?
Verfasst: So 18. Jul 2010, 20:28
Registriert: Mo 23. Nov 2009, 20:51 BeitrÀge: 364 Land: Oesterreich Branche: Autoteile
Wenn Du bei der RechnungsprĂŒfung die Lieferantenrechnung korrekt geprĂŒft hast (Deutsche USt-ID-Nummer, Leistungszeitraum, korrekter USt-Ausweis u.v.m. = alles was halt eine Rechnung mit Vorsteuer haben muĂ), sehe ich Deine Schuldigkeit getan bzw. erfĂŒllt. Soweit alles so ist/war, wie von Dir berichtet.
Wie ein Lieferant im Einzelfall seine Ware verschickt, kannst Du ja nicht prĂŒfen ... schon gar nicht wirklich erkennen (ich weiĂ bei meinen Lieferanten auch nicht mit 100%iger Gewisseheit ob die die Ware nun aus deren Lager oder von irgendwo sonst geschickt haben ... mir ist wichtig dass die Rechnung korrekt ausgestellt wurde).
Wenn, dann hat maximal eher Dein Lieferant einen "internen Fehler" begangen. Dieser geht aber eigentlich nur Deinen Lieferanten, und dem sein Finanzamt etwas an.
Extrembeispiel: Wenn ein Lieferant die korrekt in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gar nicht ans Finanzamt abfĂŒhrt sondern in betrĂŒgerischerweise - und fĂŒr den Abnehmer in nicht erkennbarer - Weise in die eigene Tasche steckt, ist deswegen der Abnehmer weiterhin zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Betreff des Beitrags: Re: Rechnung B2B aus D nach D Lieferung aus NL mit MwSt?
Verfasst: So 18. Jul 2010, 20:39
Registriert: Mi 13. Feb 2008, 12:13 BeitrÀge: 63
Aber wenn man sich doch was Amazon England bestellt, wird die doch auch mit deutscher MwSt. ausgewiesen, also 19%. Dann darf ich doch die als Vorsteuer geltend machen. Auch wenn die Ware aus England kommt! Oder nicht?
Betreff des Beitrags: Re: Rechnung B2B aus D nach D Lieferung aus NL mit MwSt?
Verfasst: So 18. Jul 2010, 22:02
Registriert: Mo 23. Nov 2009, 20:51 BeitrÀge: 364 Land: Oesterreich Branche: Autoteile
Schnaeppchenparadies hat geschrieben:
Wird bei amazon in UK wirklich deutsche MwSt, ausgewiesen? Das ist sehr schön
Man darf davon ausgehen dass das die Gesellschaft, die bei einem Kauf bei Amazon UK fakturiert, die dt. Lieferschweller (massivst) ĂŒberschritten hat, also mit DE-USt fakturieren muĂ.
Die Amazon DE/UK Impressums (Impressen? ) sind nicht ganz einfach zu verstehen ... aber wenn ich diese richtig deute, ist der Vertragspartner (=Firma die fakturiert), egal ob man bei DE oder UK kauft, ohnehin immer die selbe Firma, und zwar die Amazon EU SĂ rl aus Luxemburg. Man darf davon ausgehen, dass die in jedem EU-Land eine USt-ID (UID)-Nummer haben. Denn bei deren GeschĂ€ftsgang wird wohl in jedem Land bereits am 2.1. die Lieferschwelle ĂŒberschritten.
Ich habe grade keine Amazon-Rechnung in der Hand. Ich bin mir jedenfall sicher dass sie mir jedenfalls immer "meine" lokale Mehrwersteuer in Rechnugn stellen, aber keine "lokale" Firma der Rechnungssteller ist.
Betreff des Beitrags: Re: Rechnung B2B aus D nach D Lieferung aus NL mit MwSt?
Verfasst: So 18. Jul 2010, 22:08
Registriert: Mo 23. Nov 2009, 20:51 BeitrÀge: 364 Land: Oesterreich Branche: Autoteile
Honigbiene hat geschrieben:
Aber wenn man sich doch was Amazon England bestellt, wird die doch auch mit deutscher MwSt. ausgewiesen, also 19%. Dann darf ich doch die als Vorsteuer geltend machen. Auch wenn die Ware aus England kommt! Oder nicht?
Wenn Du (=deutscher) bei uns (=österr. Firma) etwas kaufst, dann stellen wir Dir deutsche Umsatzsteuer in Rechnung, da wir uns in dt. umsatzsteuerlich registieren lieĂen.
Mir hat aber mal ein Finanzler erzĂ€hlt dass unsere GEWERBLICHEN Kunden trotzdem bei uns steuerfrei als innergemeinschaftlicher Erwerbe kaufen sollten, da hier angeblich fĂŒr den Kunden kein Wahlrecht besteht. Keine Ahnung ob es stimmt, ist auch nicht wirklich das Thema gewesen.
Betreff des Beitrags: Re: Rechnung B2B aus D nach D Lieferung aus NL mit MwSt?
Verfasst: So 18. Jul 2010, 22:18
Registriert: Mi 18. Feb 2009, 21:14 BeitrĂ€ge: 1265 Wohnort: Mittelhessen Land: Deutschland Branche: UnterwĂ€sche, Dessous, Bademoden, Korsetts auch in groĂen GröĂen
Charon hat geschrieben:
Dein HĂ€ndler ist in D angemeldet und schreibt Dir eine Rechnung aus D so wie ich das verstehe und du ĂŒberweist das Geld auf ein Konto in D. Somit ist die Ust richtig. Oder steht auf Deiner Rechnung von dem HĂ€ndler was anderes?
Ist bei uns gang und gĂ€be: Wir bestellen bei der deutschen Tochter des Herstellers (Firmensitz in D, UstID aus D, Konto in D), und erhalten von dort die AuftragsbestĂ€tigung und die Rechnung. Die Ware erhalten wir direkt vom Zentrallager des Herstellers irgendwo in der EU, mit Lieferschein vom Hersteller. Die deutsche Tochter weist natĂŒrlich die USt nach deutschen Recht aus. Die wir bezahlen. Wie dann die Tochter mit der Mutter verrechnet, können wir nicht ĂŒberblicken. Ist auch nicht unsere Aufgabe.
Weil wie roman schon geschrieben hat:
roman hat geschrieben:
Wenn Du bei der RechnungsprĂŒfung die Lieferantenrechnung korrekt geprĂŒft hast (Deutsche USt-ID-Nummer, Leistungszeitraum, korrekter USt-Ausweis u.v.m. = alles was halt eine Rechnung mit Vorsteuer haben muĂ), sehe ich Deine Schuldigkeit getan bzw. erfĂŒllt.
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