Guten Tag,
Gewerbe wurde 2015 angemeldet und im selben Jahr wurde ein Umsatz von etwa 5.000€ erzielt. Im Jahre 2016 waren es dann etwa 40.000€. Im Jahr 2017 werden es wohl über 17.500€ sein, ob es über 50.000€ steigen wird, weiß ich noch nicht.
Ich frage, weil mein Steuerberater zu mir meinte ich bräuchte noch keine USt abführen in diesem Jahr, wenn meine voraussichtlichen Umsätze < 50.000€ wären. Ein anderer Steuerberater sagte mir, ich müsste dieses Jahr schon USt ausweisen und an das Finanzamt abführen. Muss man sich irgendwie ummelden beim FA?
Noch Kleinunternehmer im dritten Jahr?
Re: Noch Kleinunternehmer im dritten Jahr?
Wenn die Umsätze im vergangenen Jahr über 17.500 lagen, ist für dieses Jahr ganz eindeutig Regelversteuerung angesagt. Die Regelung ist da auch völlig eindeutig. da spielen die Umsätze dieses Jahr keine Rolle.
Dem FA sollte man das mitteilen, damit die das entsprechend kennzeichnen.
Ist eine UStID vorhanden? Werden Leistungen von ausländischen Unternehmen (Ebay, Google, Amazon) in Anspruch genommen?
Dem FA sollte man das mitteilen, damit die das entsprechend kennzeichnen.
Ist eine UStID vorhanden? Werden Leistungen von ausländischen Unternehmen (Ebay, Google, Amazon) in Anspruch genommen?
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Noch Kleinunternehmer im dritten Jahr?
Vielen Dank. Ich weiß nicht, wie man als Steuerberater einen so falsch beraten kann.Ralf hat geschrieben:Wenn die Umsätze im vergangenen Jahr über 17.500 lagen, ist für dieses Jahr ganz eindeutig Regelversteuerung angesagt. Die Regelung ist da auch völlig eindeutig. da spielen die Umsätze dieses Jahr keine Rolle.
Dem FA sollte man das mitteilen, damit die das entsprechend kennzeichnen.
UStID ist nicht vorhanden und ja Leistungen von ausländischen Unternehmen werden in Anspruch genommen.Ralf hat geschrieben:Ist eine UStID vorhanden? Werden Leistungen von ausländischen Unternehmen (Ebay, Google, Amazon) in Anspruch genommen?
Re: Noch Kleinunternehmer im dritten Jahr?
Die meisten Steuerberater haben keine Ahnung von § 19 UStG.prodat hat geschrieben:Ich weiß nicht, wie man als Steuerberater einen so falsch beraten kann.
Dann solltest du eine beantragen und unbedingt meine FAQ Kleinunternehmer lesen.prodat hat geschrieben:UStID ist nicht vorhanden und ja Leistungen von ausländischen Unternehmen werden in Anspruch genommen.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Noch Kleinunternehmer im dritten Jahr?
Du solltest dich ganz schnell fachkundig beraten lassen! Die USt-Voranmeldung für das 1. Quartal muss bald raus.
Die o. g. "Beratungsleistung" lässt keinen Spielraum mehr über einen Steuerberater-Wechsel nachzudenken.
Die o. g. "Beratungsleistung" lässt keinen Spielraum mehr über einen Steuerberater-Wechsel nachzudenken.
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