Ganz einfach zu merken:Robco hat geschrieben: Das gilt doch aber nur, wenn man über einen österreichischen Shop Ware verkauft? Also nicht über Amazon.de.
Wir verkaufen auch über Amazon.fr - Lieferschwelle 100.000 EUR. Wenn aber ein Franzose bei uns über Amazon.de einkauft, zählt das nicht dazu.
Es geht IMMER um den Ort der Leistungserbringung bzw. WOHIN die Lieferung geht. (Bestimmungsort) Also DE -> FR , DE- AT, (oder von mir aus, auch das AT Beispiel: AT -> FR, AT -> DE, AT -> IT usw usw..).
Um weiter Verwechslungen und Mythen vorzubeugen
-> gilt nur für die Belieferung von Privatkunden in entsprechende EU Länder
- > Nettoumsatz aller Lieferungen in das jeweilige EU Land
-> wenn man sich für die Besteuerung im Bestimmungsland (freiwillig oder gezwungenermaßen) entscheidet, ist man daran 2 Jahre gebunden.
-> Belieferung von Gewerblicher Kunden mit UID / UstID / Vat Nr. zählt nicht dazu weil "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung"
Hier noch ein entsprechendes Whitepaper als PDF (IHK Hannover, allerdings Stand 2013, sollte aber noch allgmein gültig sein) http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/da ... nen_EU.pdf