Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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koshop
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

Wolle, verrätst Du uns, wie man das automatisiert einrichten kann?
Ich registriere mich derzeit in AT und das ist für mich persönlich schon aufwendig, alle Transaktionen mit AT zu trecken, vor allem auch mit Gutschriften, welche in anderen Monaten als Verkauf stattfinden...
Also bei uns geht das in der Buchhaltung automatisch...

Was nach Österreich oder Finnland geht wird beim Import aus der WaWi ins Buchhaltungsprogramm automatisch auf Extra Erlöskonten gebucht und da brauch ich jeden Monat nur den Saldo auslesen und ans jeweilige Finanzamt melden.
Der Aufwand bzw. die Kosten mit so einer ausländischen Steuernummer ist heftig...gleichzeitig wäre ein doppeltes Abführen der Ust. tödlich. (unsere Ust. Meldung ist noch nicht endgültig....noch nicht)
Doppelte Abführung sollte sich vermeiden lassen, falls der Steuerbescheid noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.

Ansonsten ist die umsatzsteuerliche Registrierung im EU-Ausland meist nicht schwieriger als in Deutschland. Man füllt ein Formular aus, schickts ans Finanzamt und bekommt einen Brief mit Zugangsdaten für ein Online-Portal für die Umsatzsteuermeldungen oder Formularvordrucke.

Man kann das ganze natürlich auch machen lassen. In Finnland hab ich mich auf der Webseite des finnischen Finanzamts erkundigt und auch das entsprechende Formular gefunden. Dann hab ich mir gedacht - so einfach kanns ja nicht sein und hab eine Agentur um ein Angebot gebeten. "Kosten 1000 EUR für die UST Registrierung. Bitte füllen Sie das Formular im Anhang aus." Das Formular im Anhang war exakt das, dass ich auf der Webseite des Finanzamts selbst gefunden hatte. Die hätten also 1000 EUR dafür kassiert, das Formular ans Finanzamt weiterzuleiten. Da hab ich die Unterlagen dann doch lieber gleich selbst hingeschickt, zusammen mit einen Anschreiben, das ich für 35 EUR von einem Übersetzungsdienst habe übersetzen lassen.


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pvdb
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

@koshop

Wenn du eine FI Nummer hast und die Kunden die finnische Steuer zahlen, dann müsstest du im Zuge doch auch für diese Bestellungen bei deinen Lieferanten mit der finnischen Steuer kaufen, damit es mit der Versteuerung des Mehrwerts klappt?
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

pvdb hat geschrieben:@koshop

Wenn du eine FI Nummer hast und die Kunden die finnische Steuer zahlen, dann müsstest du im Zuge doch auch für diese Bestellungen bei deinen Lieferanten mit der finnischen Steuer kaufen, damit es mit der Versteuerung des Mehrwerts klappt?
Wie kommst du drauf, bzw. was meinst du?

Du kannst in Deutschland Ware kaufen, die deutsche Vorsteuer ziehen und die Ware dann zum finnischen Mehrwertsteuersatz nach Finnland verkaufen.

Oder was meinst du?
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pvdb
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

Sorry für meine schlechte Formulierung. Ich versuch es mal anders.

Mir ist unklar, ob man einfach beim deutschen Lieferanten die Vorsteuer ziehen kann und dann die Ust in Finnland abführt oder ob vielleicht Lieferantenseitig die Ware direkt netto mit der FI Nummer gekauft wird. Also wie ist hier der Ablauf?
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koshop
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

@koshop
Wenn du eine FI Nummer hast und die Kunden die finnische Steuer zahlen, dann müsstest du im Zuge doch auch für diese Bestellungen bei deinen Lieferanten mit der finnischen Steuer kaufen, damit es mit der Versteuerung des Mehrwerts klappt?
Die Mehrwersteuer bezahlt ja letztendlich nur der Verbraucher. Für Unternehmen ist es ein durchlaufender Posten. Der deutsche Lieferant berechnet mir die deutsche MwSt und überweist sie ans Finanzamt. Ich bekomme die deutsche Vorsteuer wieder vom Finanzamt zurück. Bis dahin war das dann ein Nullsummenspiel, das Finanzamt hat bisher in der Summe nix.

Verkaufe ich jetzt an einen deutschen Verbraucher, berechne ich die deutsche MwSt. Da der Kunde nicht abzugsberechtigt ist, erhält das deutsche Finanzamt jetzt 19% MwSt vom Kunden die ich ans Finanzamt überweise.

Verkaufe ich an den finnischen Kunden geht das deutsche Finanzamt leer aus, das finnische Finanzamt kriegt 24%.
Zuletzt geändert von koshop am 7. Jul 2015 20:58, insgesamt 1-mal geändert.
wolle
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

Klar kannst du die deutsche Vorsteuer ziehen, unabhängig davon, ob es im In- oder Ausland verkauft wird.
ragusaner
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

@sotel_de

Hallo Heiko,

vieleicht kann Dir die Deutsch Französische Industrie- & Handwerkskammer weiterhelfen, oder Dir zumindest Informationen geben wer Dir evtl. helfen kann. Letzendlich bieten sie selber einen
MwSt./ TVA-Erstattungsservice an. Siehe hier:

http://www.francoallemand.com/dienstlei ... n/steuern/

Einen versuch ist es sicherlich wert.

Viel Erfolg
Tomas
wolle
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

Sotel kann das hier mangels Plus nicht lesen.
xMerchant
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

ragusaner hat geschrieben:Deutsch Französische Industrie- & Handwerkskammer weiterhelfen
Die können eher weniger helfen, das ist ein Forumlarausfüllservice. Die Auslandshandelskammern haben auch nichts mit der normalen IHK zu tun. Damit die einem helfen, muss man für jedes Land eine extra Mitgliedschaft abschließen (nicht gerade billig) und dann zusätzlich für ihre Beratungsleistung bezahlen.

Der direkte Weg über einen Stb oder Anwalt im entsprechenden Land ist billiger und kompetenter.
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koshop
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

Die können eher weniger helfen, das ist ein Forumlarausfüllservice. Die Auslandshandelskammern haben auch nichts mit der normalen IHK zu tun. Damit die einem helfen, muss man für jedes Land eine extra Mitgliedschaft abschließen (nicht gerade billig) und dann zusätzlich für ihre Beratungsleistung bezahlen.
Ne, die bieten in der Regel auch die komplette Abwicklung der Anmeldung an und auch die Abgabe der monatlichen Meldungen. Mitgliedschaft ist normalerweise nicht nötig, manchmal sind Dienstleistungen für Mitglieder aber billiger.

Mein Erfahung ist nur, daß die zumindest wenn man grad so über der Lieferschwelle ist, viel zu teuer sind. Die machen die gleichen Preise für jemanden mit 35.000 EUR Umsatz oder mit 350.000 EUR im jeweiligen Land.
sportsfreund
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

Bei Österreich gibt es eine Lieferschwelle von 35.000 EUR.
Dazu habe ich gefunden "Entgelt ist die vom Leistungsempfänger aufgewendete Gesamtsumme der Lieferung (Warenwert zzgl. Versand- und Nebenkosten), jedoch abzüglich der Umsatzsteuer."

Also dürfen wir bis 42.000 Euro Umsatz in Österreich machen, ohne die Lieferschwelle zu überschreiten?
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koshop
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

Also dürfen wir bis 42.000 Euro Umsatz in Österreich machen, ohne die Lieferschwelle zu überschreiten?
Die 35.000 sind Nettoumsatz, ja.
sportsfreund
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

Wenn wir die Rücküberweisungen an die Kunden abziehen, bleiben wir zum Glück unter den 42.000 Euro.
Eng ist es aber schon, so dass ich es jedes Jahr im Auge behalten muss.
Schön das ein großes Land wie Italien auch nur 35.000 Euro Lieferschwelle hat.
Hier ein Link zu den Lieferschwellen, wer sich damit auch befassen möchte oder muss:

https://www.hk24.de/recht_und_steuern/s ... en/1167678
sportsfreund
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

Genauer gesagt dürfen es Brutto nur 41.650 Euro sein.
mwp
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

sportsfreund hat geschrieben:Genauer gesagt dürfen es Brutto nur 41.650 Euro sein.
Lasst doch die Finger vom Brutto. Brutto könnte es genauso gut 40.433 Euro oder 41.101 Euro oder auch viele andere Werte sein, wenn man Ware mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz vertreibt. Mit Netto rechnen und gut ist.
Robco
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

sportsfreund hat geschrieben:Bei Österreich gibt es eine Lieferschwelle von 35.000 EUR.
Dazu habe ich gefunden "Entgelt ist die vom Leistungsempfänger aufgewendete Gesamtsumme der Lieferung (Warenwert zzgl. Versand- und Nebenkosten), jedoch abzüglich der Umsatzsteuer."

Also dürfen wir bis 42.000 Euro Umsatz in Österreich machen, ohne die Lieferschwelle zu überschreiten?
Das gilt doch aber nur, wenn man über einen österreichischen Shop Ware verkauft? Also nicht über Amazon.de.
Wir verkaufen auch über Amazon.fr - Lieferschwelle 100.000 EUR. Wenn aber ein Franzose bei uns über Amazon.de einkauft, zählt das nicht dazu.
wolle
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

Robco hat geschrieben:
sportsfreund hat geschrieben:Bei Österreich gibt es eine Lieferschwelle von 35.000 EUR.
Dazu habe ich gefunden "Entgelt ist die vom Leistungsempfänger aufgewendete Gesamtsumme der Lieferung (Warenwert zzgl. Versand- und Nebenkosten), jedoch abzüglich der Umsatzsteuer."

Also dürfen wir bis 42.000 Euro Umsatz in Österreich machen, ohne die Lieferschwelle zu überschreiten?
Das gilt doch aber nur, wenn man über einen österreichischen Shop Ware verkauft? Also nicht über Amazon.de.
Wir verkaufen auch über Amazon.fr - Lieferschwelle 100.000 EUR. Wenn aber ein Franzose bei uns über Amazon.de einkauft, zählt das nicht dazu.

Merkste selbst? Das wäre ja eine hervorragende Strategie
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

Robco hat geschrieben:
sportsfreund hat geschrieben:... Wenn aber ein Franzose bei uns über Amazon.de einkauft, zählt das nicht dazu.
:donnerwetter:
Ralf
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

Robco hat geschrieben:Wenn aber ein Franzose bei uns über Amazon.de einkauft, zählt das nicht dazu.
Und ich dachte schon, dass ich mein AHA-Erlebnis des Tages schon gehabt hätte.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
wolle
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Re: Lieferschwellen im EU Ausland - Brief aus FRA

Wie kommt man nur au die Idee, dass die Domainendung maßgeblich für den Leistungsort ist? Oder aus was leitet man sich ab, dass Umsätze über eine .de Domain, die dann nach Frankreich abgewickelt werden, nicht in die Lieferschwelle eingerechnet werden? Mir ist gar nicht klar, wie man auf die Idee kommen kann.
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