Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
Wuehler
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Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Moin zusammen,

kurze Frage.
Da ich meinen Shop klein aufziehen und langsam beginnen wollte hatte ich erst einmal die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.

Geplant war ein Umsatz von 10-14.000€.

Jetzt wäre ich aber an einem Punkt, wo ich einen Deal machen könnte, der mich direkt deutlich über die 17.500€ wirft.

Ich weiß, das man bis 50.000€ darf und dann automatisch zum Regelbesteuerer umgestellt wird.

Aber es ist nun mal das erste Jahr. Was sagt das Finanzamt wenn ich im ersten Jahr anstatt der angegebenen 10.000€ vielleicht sogar 30.000€ Umsatz erziele?

Da stellt sich mir nun die Frage ob ich den Deal eingehen soll oder nicht.

Danke


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Ralf
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Wann wurde das Gewerbe begonnen? Jahr und Monat bitte.
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Wuehler
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Ralf hat geschrieben:Wann wurde das Gewerbe begonnen? Jahr und Monat bitte.
01.2017
McMillion
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Ist der Deal ein Einmaleffekt oder sind Folgeumsätze abzusehen? Ich bin der Meinung, Du solltest Dein Wachstum nicht künstlich einbremsen... Bedenke, dass Du bei einer Umsatzsteuerpflicht dann auch die Umsatzsteuer Deiner Wareneinkäufe absetzen kannst - wohlgemerkt erst ab dem 2. Jahr!
Wuehler
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

McMillion hat geschrieben:Ist der Deal ein Einmaleffekt oder sind Folgeumsätze abzusehen? Ich bin der Meinung, Du solltest Dein Wachstum nicht künstlich einbremsen... Bedenke, dass Du bei einer Umsatzsteuerpflicht dann auch die Umsatzsteuer Deiner Wareneinkäufe absetzen kannst - wohlgemerkt erst ab dem 2. Jahr!
Der Deal wäre ein Einmaleffekt würde mich aber direkt über die 17.500€ werfen.

Allerdings bremse ich das Wachstum im Moment schon künstlich ein.
Es könnte größer sein, wollte mich aber im Moment mit der Situation nicht überfordern und auch die angegebenen Zahlen einigermaßen halten.
ilt
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Wuehler hat geschrieben:Was sagt das Finanzamt wenn ich im ersten Jahr anstatt der angegebenen 10.000€ vielleicht sogar 30.000€ Umsatz erziele?
"Danke für die Steuern, die Sie zahlen."

Ist doch schön, wenn es gut läuft. Attacke. Und einen Teil des Umsatzes gut in einen Steuerberater und externe Buchhaltung anlegen.

Das FA sollte bei unternehmerischen Entscheidungen niemals der Hauptgrund sein. Gilt schon bei der Preisgestaltung als sog. Kleinunternehmer. Kenne genug, die auf einmal entweder 19 % Preiserhöhung machen müssen oder auf 19 % Gewinn verzichten, wenn sie die Preiserhöhung nicht durchsetzen können.

Kannst Du den Umsatz stemmen? => Machen.
Kannst Du ihn nicht stemmen? => Überlegen, was sich ändern muss, damit es klappt. Tun.
Möchtest Du das überhaupt (Lebensentscheidung)? => Wenn nicht, dann bleiben lassen. Sonst: Tun.
Ralf
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Wuehler hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:Wann wurde das Gewerbe begonnen? Jahr und Monat bitte.
01.2017
Welcher Umsatz wurde in den ersten beiden Monaten erzielt? Sollte dieser über 3000 Euro gelegen haben, könnte es sehr schwierig werden, ggü. dem FA zu argumentieren, dass nur 17.500 geplant wurden, wenn dann für das gesamte Jahr die 17.500 gerissen werden.

Ich habe aus eigener Erfahrung nur ein Folgejahr, wo zu Jahresanfang weiterhin max. 17.500 geplant wurden und sich dann im April die Verhältnisse deutlich geändert haben, was zu Jahresbeginn nicht absehbar war. Da waren dann auch über 100k Umsatz kein Problem trotz Kleinunternehmerstatus.
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Wuehler
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Ralf hat geschrieben:
Wuehler hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:Wann wurde das Gewerbe begonnen? Jahr und Monat bitte.
01.2017
Welcher Umsatz wurde in den ersten beiden Monaten erzielt? Sollte dieser über 3000 Euro gelegen haben, könnte es sehr schwierig werden, ggü. dem FA zu argumentieren, dass nur 17.500 geplant wurden, wenn dann für das gesamte Jahr die 17.500 gerissen werden.

Ich habe aus eigener Erfahrung nur ein Folgejahr, wo zu Jahresanfang weiterhin max. 17.500 geplant wurden und sich dann im April die Verhältnisse deutlich geändert haben, was zu Jahresbeginn nicht absehbar war. Da waren dann auch über 100k Umsatz kein Problem trotz Kleinunternehmerstatus.
Die Einkäufe liegen deutlich über 3000€. Der Umsatz würde, wenn es so weiter laufen würde, auch die 17.500€ Marke locker sprengen. Allerdings war dies schwer absehbar, da ich keine Vergleichswerte hatte, wie gut oder schlecht es laufen wird.

Wenn nun noch Listungen bei Amazon und Google Shopping dazu kommen, wird es nicht weniger werden.

Auf jeden Fall würde ich dann so vorgehen, wenn die 17.500€ erreicht sind, bis zum Ende des Jahres zu pausieren.
ilt
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Auf jeden Fall würde ich dann so vorgehen, wenn die 17.500€ erreicht sind, bis zum Ende des Jahres zu pausieren.
Du denkst Anfang März drüber nach, wegen Erfolg für den Rest des Jahres zu pausieren? :shock:
Wegen dem Finanzamt? :?

Sag mir bitte deine Branche, ich steige ein.
Ralf
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Wuehler hat geschrieben:Die Einkäufe liegen deutlich über 3000€.
Irrelevant. Wie hoch war der Umsatz in den ersten zwei Monaten? Also die Bruttosumme der erzielten Einnahmen.
Wuehler hat geschrieben:Auf jeden Fall würde ich dann so vorgehen, wenn die 17.500€ erreicht sind, bis zum Ende des Jahres zu pausieren.
Das dürfte der falsche Weg sein - außer bei Vorliegen ganz bestimmter Gründe, die ich derzeit nicht sehe.
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Nico-2012
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Ralf hat geschrieben:
Wuehler hat geschrieben:Auf jeden Fall würde ich dann so vorgehen, wenn die 17.500€ erreicht sind, bis zum Ende des Jahres zu pausieren.
Das dürfte der falsche Weg sein - außer bei Vorliegen ganz bestimmter Gründe, die ich derzeit nicht sehe.
Wenn man mittem im Jahr, mit seinem Gewerbe startet, wird der Umsatz hochgerechnet. Bin mir nicht sicher, aber wenn der Umsatz plötzlich null ist bei erreichen der 17.500€-Grenze und du dann paussierst, ob dann seitens des FA hier nicht auch etwas kommt.

Außerdem, aber das nur als rande und somit einwenig Offtopic, muss ein ruhendes Gewerbe dann eigentlich dem Gewerbeamt mitgeteilt werden.
Ralf
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Er hat doch 01.2017 angefangen und wenn er dann insgesamt unter 17.500 bleibt, interessiert das FA sich nicht dafür.

Es geht lediglich darum, ob ein Überschreiten rückwirkend schädlich ist. Und wenn der Umsatz in den ersten beiden Monaten schon über 3000 lag, ist von einer missbräuchlichen Gestaltung auszugehen, wenn die 17,5 überschritten werden.
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ilt
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Ralf hat geschrieben:Es geht lediglich darum, ob ein Überschreiten rückwirkend schädlich ist. Und wenn der Umsatz in den ersten beiden Monaten schon über 3000 lag, ist von einer missbräuchlichen Gestaltung auszugehen, wenn die 17,5 überschritten werden.
Da hilft doch ein einfacher Anruf beim FA mit dem Hinweis, dass sich die Geschäfte besser entwickeln als geplant. Oder noch besser der Gang zum Steuerberater, der das dann macht.
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Nico-2012
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Ja das hab ich gelesen, dass er am 01.2017 angefangen hat. Habe auch geschrieben das ich unsicher bin, bin schließlich kein Steuerberater. Aber in meinen Augen hat es aus Sicht des FA ein geschmäckl, wenn du im ersten Jahr nach z.B. 7Monate den Umsatz komplett auf null runterfährst nur um nicht über die Grenze zu kommen und ab 01.Januar 2018 verkauft man munter weiter.

Mir ist wie gesagt nur das Hochrechnen, wenn man später im Jahr sein Gewerbe startet, bekannt. Ganz sauber von der Darstellung seines Unternehmens ist es aber nicht.

Aber ich glaube für den Threadersteller wäre ein vernünftiger Steuerberater durchaus ratsam.
Ralf
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

ilt hat geschrieben:Da hilft doch ein einfacher Anruf beim FA mit dem Hinweis, dass sich die Geschäfte besser entwickeln als geplant. Oder noch besser der Gang zum Steuerberater, der das dann macht.
Und was genau soll das bringen? Wenn das Geschäft so gut läuft, dass die 17.500 deutlich überschritten werden und das auch gewünscht und nachhaltig ist, sollte sofort der Verzicht auch § 19 rückwirkend zum 1.1.2017 erklärt werden. Dann noch sämtliche bisher erstellten Rechnungen korrigieren und die 19% abführen. Vielleicht sind ja auch ein paar gewerbliche Käufer dabei, wo man die 19% nachträglich aufschlagen kann.

Es gibt lediglich eine Konstellation, unter der ein Festhalten an § 19 inkl. Überschreiten der 17.500 im ersten Jahr möglich ist. Wenn man dazu eine Verbindliche Aussage vom FA bekommt, wäre das natürlich sinnvoll.

Und bei den steuerlichen Kenntnissen des TE ist auf jeden Fall ein Stb mit guten Kenntnissen zum § 19 anzuraten (und die sind selten!).
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Wuehler
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Was nicht in Frage käme, bzw einen großen Aufwand bedeuten würde, wären alle Rechnungen um Nachgang mit den 19% auszuweisen.

Auch die Umsatzsteuervoranmeldung der bisher erworbenen Waren wäre wohl mit Arbeit verbunden, bzw keine Ahnung wie ich das nachträglich realisieren soll.

Für mich wäre dann die einfachste Option, einfach zu pausieren.

Bin nicht auf das Gewerbe angewiesen.

Ich glaube ich werde nächste Woche mal beim Finanzamt anrufen und dann die Situation so schildern.
Wuehler
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Ralf hat geschrieben:Er hat doch 01.2017 angefangen und wenn er dann insgesamt unter 17.500 bleibt, interessiert das FA sich nicht dafür.

Es geht lediglich darum, ob ein Überschreiten rückwirkend schädlich ist. Und wenn der Umsatz in den ersten beiden Monaten schon über 3000 lag, ist von einer missbräuchlichen Gestaltung auszugehen, wenn die 17,5 überschritten werden.
Was heißt missbräuchliche Gestaltung?
Ich konnte es ja nicht vorab kalkulieren wie sich das Ganze entwickelt.

Hätte im schlimmsten Falle auch sehr schlecht laufen können.
rechnungspapier
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Naja, solange Du unter 50000 Euro bleibst, kann Du die Kleinunternehmerregelungg für das laufende Jahr noch in Anspruch nehmen, aber für nächstes Jar nicht mehr.

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lallekalle
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Wuehler hat geschrieben: Bin nicht auf das Gewerbe angewiesen.
Jeder wäre froh, wenn er über die dementsprechenden Grenzen kommen würde, und der Laden läuft. Ich bin der Meinung Du gehst einen falschen Weg, insbesondere wenn Du es dann den Rest des Jahres pausieren lassen willst.

An Deiner Stelle würde ich es einfach ganz sein lassen.

Dann brauchst Du Dir auch keine Sorgen um Steuern, Abgaben, Wettbewerber, Abmahnungen u.s.w machen.
Ralf
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

rechnungspapier hat geschrieben:Naja, solange Du unter 50000 Euro bleibst, kann Du die Kleinunternehmerregelungg für das laufende Jahr noch in Anspruch nehmen, aber für nächstes Jar nicht mehr.

http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-i ... nhalt.html
Falsch. Das Gewerbe wurde erst 2017 begonnen.
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