Missbräuchlich wäre es, wenn du den § 19 in Anspruch nimmst, obwohl du hättest wissen können, dass die 17.500 überschritten werden. Davon würde das FA ausgehen, wenn bereits zu Anfang gleich Umsätze erzielt werden, die den Rahmen der 17.500 sprengen. Also z.B. mehr als 1500 Euro im ersten Monat (daher meine Frage, ob in den ersten beiden Monaten mehr als 3000 Euro umgesetzt wurden - die Antwort steht noch aus).Wuehler hat geschrieben:Was heißt missbräuchliche Gestaltung?Ralf hat geschrieben:Er hat doch 01.2017 angefangen und wenn er dann insgesamt unter 17.500 bleibt, interessiert das FA sich nicht dafür.
Es geht lediglich darum, ob ein Überschreiten rückwirkend schädlich ist. Und wenn der Umsatz in den ersten beiden Monaten schon über 3000 lag, ist von einer missbräuchlichen Gestaltung auszugehen, wenn die 17,5 überschritten werden.
Ich konnte es ja nicht vorab kalkulieren wie sich das Ganze entwickelt.
Hätte im schlimmsten Falle auch sehr schlecht laufen können.
Eine Rolle spielt das natürlich nur, wenn man tatsächlich im ersten Jahr über die 17.500 kommt und dann hinterher damit argumentiert, dass man das ja nicht wissen konnte.
Wenn du unter den 17.500 bleibst, ist das wie schon erwähnt unbedeutend.
An den Rechnungen musst du nichts ändern. Nur die enthaltenen 19% abführen. Musst du übrigens auch, wenn das FA dir nachträglich rückwirkend die Versteuerung nach § 19 verwehrt. Nur für gewerbliche Kunden käme eine nachträgliche Änderung der Rechnung in Betracht.Wuehler hat geschrieben:Was nicht in Frage käme, bzw einen großen Aufwand bedeuten würde, wären alle Rechnungen um Nachgang mit den 19% auszuweisen.
Natürlich sind Umsatzsteuervoranmeldungen mit Aufwand verbunden, aber ein Hexenwerk ist das auch nicht. Du meldest ja die eingenommene USt aus deinen Verkäufen und kannst davon die bezahlte USt aus den Einkäufen abziehen.Wuehler hat geschrieben:Auch die Umsatzsteuervoranmeldung der bisher erworbenen Waren wäre wohl mit Arbeit verbunden, bzw keine Ahnung wie ich das nachträglich realisieren soll.
Die Voranmeldungen muss du doch ohnehin machen, wenn du eine UStID bekommen hast (und dann die Ebay-Rechnungen versteuern).
Wie du meinst. Nur wenn du jetzt schon einen Deal machen kannst, der dich über die 17.500 bringt, hört sich das für mich nach keiner guten Idee an.Wuehler hat geschrieben:Für mich wäre dann die einfachste Option, einfach zu pausieren.
Die Situation kenne ich. Macht aber trotzdem Freude, wenn da ordentlich was bei herauskommt.Wuehler hat geschrieben:Bin nicht auf das Gewerbe angewiesen.
Dann musst du Glück haben, dass da jemand dran ist, der sich mit § 19 auskennt. Ist nach meine Erfahrungen die absolute Ausnahme.Wuehler hat geschrieben:Ich glaube ich werde nächste Woche mal beim Finanzamt anrufen und dann die Situation so schildern.