Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
Ralf
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Wuehler hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:Er hat doch 01.2017 angefangen und wenn er dann insgesamt unter 17.500 bleibt, interessiert das FA sich nicht dafür.

Es geht lediglich darum, ob ein Überschreiten rückwirkend schädlich ist. Und wenn der Umsatz in den ersten beiden Monaten schon über 3000 lag, ist von einer missbräuchlichen Gestaltung auszugehen, wenn die 17,5 überschritten werden.
Was heißt missbräuchliche Gestaltung?
Ich konnte es ja nicht vorab kalkulieren wie sich das Ganze entwickelt.

Hätte im schlimmsten Falle auch sehr schlecht laufen können.
Missbräuchlich wäre es, wenn du den § 19 in Anspruch nimmst, obwohl du hättest wissen können, dass die 17.500 überschritten werden. Davon würde das FA ausgehen, wenn bereits zu Anfang gleich Umsätze erzielt werden, die den Rahmen der 17.500 sprengen. Also z.B. mehr als 1500 Euro im ersten Monat (daher meine Frage, ob in den ersten beiden Monaten mehr als 3000 Euro umgesetzt wurden - die Antwort steht noch aus).
Eine Rolle spielt das natürlich nur, wenn man tatsächlich im ersten Jahr über die 17.500 kommt und dann hinterher damit argumentiert, dass man das ja nicht wissen konnte.
Wenn du unter den 17.500 bleibst, ist das wie schon erwähnt unbedeutend.
Wuehler hat geschrieben:Was nicht in Frage käme, bzw einen großen Aufwand bedeuten würde, wären alle Rechnungen um Nachgang mit den 19% auszuweisen.
An den Rechnungen musst du nichts ändern. Nur die enthaltenen 19% abführen. Musst du übrigens auch, wenn das FA dir nachträglich rückwirkend die Versteuerung nach § 19 verwehrt. Nur für gewerbliche Kunden käme eine nachträgliche Änderung der Rechnung in Betracht.
Wuehler hat geschrieben:Auch die Umsatzsteuervoranmeldung der bisher erworbenen Waren wäre wohl mit Arbeit verbunden, bzw keine Ahnung wie ich das nachträglich realisieren soll.
Natürlich sind Umsatzsteuervoranmeldungen mit Aufwand verbunden, aber ein Hexenwerk ist das auch nicht. Du meldest ja die eingenommene USt aus deinen Verkäufen und kannst davon die bezahlte USt aus den Einkäufen abziehen.

Die Voranmeldungen muss du doch ohnehin machen, wenn du eine UStID bekommen hast (und dann die Ebay-Rechnungen versteuern).
Wuehler hat geschrieben:Für mich wäre dann die einfachste Option, einfach zu pausieren.
Wie du meinst. Nur wenn du jetzt schon einen Deal machen kannst, der dich über die 17.500 bringt, hört sich das für mich nach keiner guten Idee an.
Wuehler hat geschrieben:Bin nicht auf das Gewerbe angewiesen.
Die Situation kenne ich. Macht aber trotzdem Freude, wenn da ordentlich was bei herauskommt.
Wuehler hat geschrieben:Ich glaube ich werde nächste Woche mal beim Finanzamt anrufen und dann die Situation so schildern.
Dann musst du Glück haben, dass da jemand dran ist, der sich mit § 19 auskennt. Ist nach meine Erfahrungen die absolute Ausnahme.


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Wuehler
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Hallo Ralf,

mal zu den Umsätzen.
Im Januar war ich mehr damit beschäftigt, den Shop aufzubauen usw.

Umsätze lagen bei ca. 300€

Anfang Februar kam dann die der Bogen zur steuerlichen Erfassung. Da habe ich dann natürlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.

Im Februar bin ich nun schon bei ungefähr 5000€ Umsatz. Diese Entwicklung konnte ich aber nicht voraussehen und wird vermutlich auch nicht ganz so extrem weiter gehen, aber die Grenze werde ich überschreiten, wenn ich nicht pausiere, was auch nicht meine liebste Option wäre.

Vielleicht schreibe ich dem Finanzamt einfach eine Mail, sodass die das dann an entsprechende Stelle weiter leiten können.

Und da meine Steuerschuld über Ebay wohl unter 1000€ liegen wird, brauche ich mir um die Umsatzsteuervoranmeldung erst mal keine Gedanken zu machen.
Ralf
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Wuehler hat geschrieben:Im Januar war ich mehr damit beschäftigt, den Shop aufzubauen usw.

Umsätze lagen bei ca. 300€

Anfang Februar kam dann die der Bogen zur steuerlichen Erfassung. Da habe ich dann natürlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.

Im Februar bin ich nun schon bei ungefähr 5000€ Umsatz. Diese Entwicklung konnte ich aber nicht voraussehen und wird vermutlich auch nicht ganz so extrem weiter gehen, aber die Grenze werde ich überschreiten, wenn ich nicht pausiere, was auch nicht meine liebste Option wäre.
Schwierige Situation. Ich weiß nicht, ob man damit durchkäme, bei über 17.500 Umsatz in diesem Jahr damit zu argumentieren, dass man das nicht absehen konnte.
Wuehler hat geschrieben:Vielleicht schreibe ich dem Finanzamt einfach eine Mail, sodass die das dann an entsprechende Stelle weiter leiten können.
An welche Stelle sollten die was weiterleiten? Das FA setzt nur ein Kennzeichen, ob du 19er bist oder nicht. Die einzig sinnvolle Möglichkeit habe ich bereits angedeutet. Die Situation schildern und um eine verbindliche Auskunft bitten, dass auf die rückwirkende Aberkennung der Anwendung des § 19 UStG verzichtet wird, weil ein Überschreiten der 17.500 zu Beginn weder geplant noch absehbar war. Wenn du das nicht schriftlich bekommst, dann entweder auf die Überschreitung verzichten oder rückwirkend auf die Anwendung des § 19 verzichten.

Da du deine Umsätze und den möglichen Vorsteuerabzug bei den Ausgaben kennst, lassen sich die Kosten einfach berechnen.
Wuehler hat geschrieben:Und da meine Steuerschuld über Ebay wohl unter 1000€ liegen wird, brauche ich mir um die Umsatzsteuervoranmeldung erst mal keine Gedanken zu machen.
Wenn ich das richtig erinnere, hattest du eine UStID beantragt? Mit der Erteilung ist m.E. die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Voranmeldungen verbunden. Unabhängig davon sparst du damit die durch ebay berechnete Umsatzsteuer zzgl. der von dir zu zahlenden 19% auf diesen Teil.
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hkhk
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Ralf hat geschrieben:Mit der Erteilung ist m.E. die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Voranmeldungen verbunden.
imho ist doch lediglich die (letzte? zu erwartende?) Jahresumsatzsteuer ausschlaggebend, ob die Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich erfolgen muss oder ob eine Jahresmeldung reicht.
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

hkhk hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:Mit der Erteilung ist m.E. die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Voranmeldungen verbunden.
imho ist doch lediglich die (letzte? zu erwartende?) Jahresumsatzsteuer ausschlaggebend, ob die Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich erfolgen muss oder ob eine Jahresmeldung reicht.
So habe ich das auch verstanden.

Heißt, da ich nicht über 1000€ Steuerschuld kommen werde, brauche ich das erst Ende des Jahres mit anzugeben.

Ich schreibe einfach an das Finanzamt wie die Situation aussieht und dann sollen mir die schriftlich Stellung dazu geben.
Ralf
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

hkhk hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:Mit der Erteilung ist m.E. die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Voranmeldungen verbunden.
imho ist doch lediglich die (letzte? zu erwartende?) Jahresumsatzsteuer ausschlaggebend, ob die Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich erfolgen muss oder ob eine Jahresmeldung reicht.
Nicht bei Neugründungen. Da sind im laufenden und im nächsten Jahr Monatsmeldungen abzugeben. § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG.

Hat aber tatsächlich direkt nichts mit der Erteilung der UStIDNr zu tun.
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Ralf hat geschrieben:
hkhk hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:Mit der Erteilung ist m.E. die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Voranmeldungen verbunden.
imho ist doch lediglich die (letzte? zu erwartende?) Jahresumsatzsteuer ausschlaggebend, ob die Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich erfolgen muss oder ob eine Jahresmeldung reicht.
Nicht bei Neugründungen. Da sind im laufenden und im nächsten Jahr Monatsmeldungen abzugeben. § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG.

Hat aber tatsächlich direkt nichts mit der Erteilung der UStIDNr zu tun.
Das wäre ja völig albern.
Wegen 10€ im Februar und bisher 10€ im März?

Da schreibe ich auch noch mal dem Finanzamt.
Ralf
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Du magst das für albern halten, aber so steht es explizit im Gesetz. Ich habe seinerzeit 12 Monate Nullmeldungen abgegeben ... so what ...
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Wuehler
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Ralf hat geschrieben:Du magst das für albern halten, aber so steht es explizit im Gesetz. Ich habe seinerzeit 12 Monate Nullmeldungen abgegeben ... so what ...
Lassen sich die bisherigen Umsätze noch nachträglich in Ebay auf den Nettobetrag ändern?
Wenn ich die Umsatzsteuerid habe?
Ralf
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Frag ebay. Meine Erfahrungen sind über 10 Jahre her. Ich meine, dass die das damals gemacht haben.
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ilt
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Ralf hat geschrieben:
ilt hat geschrieben:Da hilft doch ein einfacher Anruf beim FA mit dem Hinweis, dass sich die Geschäfte besser entwickeln als geplant. Oder noch besser der Gang zum Steuerberater, der das dann macht.
Und was genau soll das bringen?
Ich hatte in meinen vielen Jahren der Selbständigkeit inzwischen mit vier verschiedenen Finanzämtern zu tun. Mit jedem hatte ich ein produktives bis gutes Verhältnis, weil ich a) mit den Finanzbeamten auf Augenhöhe geredet und mir deren Rat geholt und ich b) auf allzu schlaue Steuerspielchen verzichtet habe. Die Ratschläge vom zuständigen Sachbearbeiter waren immer freundlich und fundiert.
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Ralf hat geschrieben:
rechnungspapier hat geschrieben:Naja, solange Du unter 50000 Euro bleibst, kann Du die Kleinunternehmerregelungg für das laufende Jahr noch in Anspruch nehmen, aber für nächstes Jar nicht mehr.

http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-i ... nhalt.html
Falsch. Das Gewerbe wurde erst 2017 begonnen.
Ist doch völlig egal, wann das Gewerbe begonnen wurde. Liegt der Umsatz dieses Jahr unter 17.500 Euro, kann er auch nächstes Jahr noch die Kleinunternehemerregelung machen, falls er über 17500 Euro liegt, nicht.

Solange er unter 50.000 Euro liegt, sehe ich gar kein Problem. Missbrauch zu unstellen, ist Quatsch, der Unternehmer ist ja kein Hellseher. Zur Sicherheit kann er ja beim FA anrufen, die sind meist nett und kompetent.
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Ralf
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Die Grenze von 50.000 Euro gilt nur für ein Folgejahr. Bei ihm ist es aber das erste Jahr.
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Nein. Die 50.000 Euro gelten für das aktuelle Jahr, die 17.500 für das Vorjahr. Dass das Gewerbe im Vorjahr noch nicht bestanden hat, ist egal.
Hier nochmal genau erklärt:
http://www.kleinunternehmer.de/kleinunt ... atzgrenzen

"Wenn Sie im Gründungsjahr wider Erwarten mehr als 17.500 Euro steuerpflichtige Einnahmen erzielen, bleibt Ihnen der Kleinunternehmerstatus für das erste Jahr erhalten. Ab Januar des Folgejahres unterliegen Sie jedoch automatisch der Regelbesteuerung. Das gilt auch dann, wenn Sie ganz sicher sind, im zweiten Jahr wieder unter der 17.500-Euro-Grenze zu bleiben!"
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Die Auslegung ist mir neu, aber ich lerne gern dazu.

Sie widerspräche aber der Regelung bei Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit innerhalb eines Jahres. Erläutert im UStAE:
(4) Nimmt der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres neu auf, ist in diesen Fällen allein auf den voraussichtlichen Umsatz (vgl. Absatz 3) des laufenden Kalenderjahres abzustellen (vgl. auch BFH-Urteil vom 19.2.1976, V R 23/73, BStBl II S. 400). Entsprechend der Zweckbestimmung des § 19 Abs. 1 UStG ist hierbei die Grenze von 17.500 € und nicht die Grenze von 50.000 € maßgebend. Es kommt somit nur darauf an, ob der Unternehmer nach den Verhältnissen des laufenden Kalenderjahres voraussichtlich die Grenze von 17.500 € nicht überschreitet (BFH-Urteil vom 22.11.1984, V R 170/83, BStBl 1985 II S. 142).
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/us ... 19.1..html

Warum sollte ein Beginn am 1.1 ggü. dem Beginn am 1.2. so extrem besser gestellt werden?

Und falls man auf diese Auslegung spekuliert, sollte man sich diese vom FA verbindlich (d.h. schriftlich) bestätigen lassen (sog. Verbindliche Auskunft nach § 89 Absatz 2 AO).
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

1.1. ist auch innerhalb eines Jahres. Da widerspricht sich auch nichts. Es ist auf die 17.500 Euro abzustellen bei der Schätzung, nicht auf die 50.000 Euro. Dass es mehr werden, ist m.E. kein Problem, solange es nicht absehbar war. Wie gesagt, ich würde das auch mit dem FA abklären.
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Ich habe dem Finanzamt heute eine Mail geschrieben und die Situation geschildert.
Mal sehen was die darauf antworten.

Werde dann das Ergebnis mitteilen.
Wuehler
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Ralf hat geschrieben:Frag ebay. Meine Erfahrungen sind über 10 Jahre her. Ich meine, dass die das damals gemacht haben.
Ich habe gesehen, dass unter dem Betrag mit den Gebühren folgender Satz steht...

"Die oben genannten Beträge enthalten deutsche Mehrwertsteuer"
Wuehler
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Also die Nachricht vom Finanzamt kam prompt.

Wenn es nicht absehbar war, das ich die 17.500€ zum Zeitpunkt der Anmeldung überschreite, dann bleibt es im Jahr 2017 bei der Kleinunternehmerregelung.

Umsatzsteuervoranmeldung habe ich monatlich zu erledigen.

Dann werde ich das am Wochenende noch nachholen.
Ralf
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Re: Erstes Jahr und schon über der Umsatzgrenze von 17.500€

Hast du das schriftlich bekommen?
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