sellerforum.de ist ein Händler-Diskussionsforum mit Themen rund um den Versandhandel.
Bei uns geht es um Auktionen, Shopsysteme, SEO und SEM, Abmahnungen,
Steuern uvm.
Teile deine Erfahrung mit mehr als 6500 anderen Mitgliedern und profitiere vom Wissen des
Forums!
Zum Lesen aller Bereiche sowie zum Schreiben von Beiträgen ist eine
kostenlose Registrierung notwendig.
Dieser Hinweistext sowie einige Werbebanner werden nach
dem Einloggen ausgeblendet.>
Zur Registrierung <
Betreff des Beitrags: Erlös aus dem Vorjahr / wo darf er hin?
Verfasst: Mo 8. MĂ€r 2010, 18:13
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 20:50 BeitrĂ€ge: 420 Wohnort: NRW Postleitzahl: 58 Land: Deutschland Branche: Versandhandel; gebrauchte und antiquarische BĂŒcher
Wenn im MÀrz eine im Geiste lÀngst abgeschriebene Zahlung aus dem Vorjahr doch noch eintrudelt, gibt es dann eine Möglichkeit, diese noch ins Vorjahr zu buchen?
Es geht darum, dass die Zahlung die Umsatzmöglichkeiten des laufenden Jahres empfindlich beschneiden wĂŒrde (Kleinunternehmer).
Das die Leute sich aber auch nie entscheiden können: Zahl ich? Zahl ich nicht?
Betreff des Beitrags: Re: Erlös aus dem Vorjahr / wo darf er hin?
Verfasst: Mo 8. MĂ€r 2010, 20:27
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 20:50 BeitrĂ€ge: 420 Wohnort: NRW Postleitzahl: 58 Land: Deutschland Branche: Versandhandel; gebrauchte und antiquarische BĂŒcher
Denke ich ja normalerweise auch bzw. so hab ichÂŽs gelernt.
Ich frage mich nur, ob es vielleicht irgendeine Ausnahmeregelung nach § Weis-nich-was gibt.
Wir sind da vorhin auf folgendes Gedankenspiel gekommen. Der Freund von mir, um den es geht, ist Kleinunternehmer und arbeitet saisonal. Als Dienstleister hat er auch immer mal wieder gröĂere und kleinere faule Eier unter den Kunden, die ihre Rechnungen nicht zahlen. Er plant also seinen Umsatz fĂŒrÂŽs Jahr bzw. guckt so Ende August, wieviel Umsatz er schon gemacht hat und nimmt demenstprechend noch X AuftrĂ€ge an, um unter den 17.500 zu bleiben und mit seinen Kunden die Termine vernĂŒnftig/seriös planen zu können. Wenn das Zu- & AbfluĂ-Prinzip ohne Ausnahme gilt, dann hieĂe das, dass er nicht nur die 17.500 des laufenden Jahres beachten mĂŒsste, sondern auch eventuelle noch ausstehende Zahlungen, die plötzlich eintrudeln könnten? Es könnte ihm also den Kleinunternehmerstatus unter den FĂŒĂen weghauen, nur weil ein Kunde einen moralischen kriegt und doch noch ĂŒberweist?
Betreff des Beitrags: Re: Erlös aus dem Vorjahr / wo darf er hin?
Verfasst: Mo 8. MĂ€r 2010, 21:43
Registriert: Mi 18. Feb 2009, 21:14 BeitrĂ€ge: 1129 Wohnort: Mittelhessen Land: Deutschland Branche: UnterwĂ€sche, Dessous, Bademoden, Korsetts auch in groĂen GröĂen
Die noch ausstehenden Zahlungen sind ja wohl hoffentlich unter den offenen Forderungen buchhalterisch erfasst?
_________________ "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen." Karl Valentin
Betreff des Beitrags: Re: Erlös aus dem Vorjahr / wo darf er hin?
Verfasst: Mo 8. MĂ€r 2010, 22:22
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 20:50 BeitrĂ€ge: 420 Wohnort: NRW Postleitzahl: 58 Land: Deutschland Branche: Versandhandel; gebrauchte und antiquarische BĂŒcher
Keine Ahnung: Ich mache ja nicht seine Buchhaltung.
Ich wĂŒĂte es fĂŒr mich selber aber auch nicht, ich hab doppelte BuchfĂŒhrung vor gefĂŒhlten 100 Jahren in der Lehre gehabt. Vorkasse und Payments sei Dank muss ich mich mit nicht bezahlten Rechnungen nicht rumschlagen. Wenn ich das Szenario jetzt mal fĂŒr eine EĂR durchspielen will, dann scheitere ich schon daran, dass mein Buchhaltungsprogramm das Kto. #1400 (SKR03) bei keiner Buchungsart bis hin zur freien Buchung ĂŒberhaupt zulĂ€sst. Was passiert denn dann mit den Konten: Trifft die ausstehende Zahlung im selben Jahr ein, ist alles in Butter, solange er die offenen Forderungen in seine Gesamtberechnung mit einbezogen hat. HĂ€tte der Kunde, so wie es jetzt der Fall ist, aber erst im Folgejahr bezahlt und sagen wir mal dann im unglĂŒcklichsten Fall erst im Dezember und nicht schon im MĂ€rz, was dann? Wobei das so langsam arg theoretisch wird.
Ob ich ihn mal zum Steuerberater prĂŒgel? Besser wĂ€rÂŽs wahrscheinlich. Ich helf ja gerne, aber ich kann keine DrehtĂŒren zuschlagen. Ich ĂŒbe es noch.
Betreff des Beitrags: Re: Erlös aus dem Vorjahr / wo darf er hin?
Verfasst: Mo 8. MĂ€r 2010, 22:31
Registriert: So 11. Nov 2007, 13:29 BeitrÀge: 1446 Postleitzahl: 0 Land: Deutschland
Es kommt drauf an, ob dein Bekannter Soll- oder Istversteuerung macht. Die meisten Kleinunternehmer machen Istversteuerung (das was reinkommt). Zur sicheren Planung wÀre in dem Fall aber eine Sollversteuerung der richtige Weg. Gerade bei einem Dienstleister, wo man es auch wirklich planen kann.
Betreff des Beitrags: Re: Erlös aus dem Vorjahr / wo darf er hin?
Verfasst: Mo 8. MĂ€r 2010, 22:39
Registriert: Di 6. Jan 2009, 15:11 BeitrÀge: 536 Postleitzahl: 8060 Land: Deutschland
Ich bin auch der Meinung das es sich um Ist-Versteuerung handelt
Da eine Sollversteuerung erst ab 500000⏠Jahresumsatz pflicht wird ! bedeutet das man auch die noch nicht vereinnahmten UmsÀtze steuerlich im Sinne von UST geltend machen muà ! ergo zahlt man ggf. die Steuer welche man reell noch nicht vereinnahmt hat.
Betreff des Beitrags: Re: Erlös aus dem Vorjahr / wo darf er hin?
Verfasst: Mo 8. MĂ€r 2010, 22:47
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 20:50 BeitrĂ€ge: 420 Wohnort: NRW Postleitzahl: 58 Land: Deutschland Branche: Versandhandel; gebrauchte und antiquarische BĂŒcher
@ dog-toy Danke fĂŒr den Tipp! Klar, er macht Ist-Versteuerung. Ich scheuche ihn zur Beratung, da wird er nicht drumrumkommen.
vollstrom hat geschrieben:
Zitat:
Es könnte ihm also den Kleinunternehmerstatus unter den FĂŒĂen weghauen, nur weil ein Kunde einen moralischen kriegt und doch noch ĂŒberweist?
Aber nein. Einfach ein Schreiben rauslassen, dass alle Schuldner von 2009 unter eine Generalamnestie fallen und nix mehr zahlen brauchen.
Ja, so Ă€hnlich handhabt er das tatsĂ€chlich. Ich verstehe es auch nicht. Ich muĂ ja nicht alles verstehen. Zumindest nicht so lange ich den Dreh mit der DrehtĂŒr noch nicht raushabe.
Ist das so klar? Ist-Versteuerung muss beantragt werden. Normal spielt Soll-/Ist-Versteuerung fĂŒr Kleinunternehmer keine Rolle, weil sie sich auf die USt bezieht.
Betreff des Beitrags: Re: Erlös aus dem Vorjahr / wo darf er hin?
Verfasst: Di 9. MĂ€r 2010, 11:42
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 20:50 BeitrĂ€ge: 420 Wohnort: NRW Postleitzahl: 58 Land: Deutschland Branche: Versandhandel; gebrauchte und antiquarische BĂŒcher
Obwohl ich das "klar" anders gemeint habe, habe ich mich gefragt, was Du genau meinst und meinen eigenen steuerlichen Erfassungsbogen rausgekramt. Stimmt, Du hast Recht, denn so klar ist das gar nicht. Nicht, dass ich das bezweifelt hÀtte, denn Du beschÀftigst Dich ohne Frage öfter mit solchen Fragestellung und kennst Dich aus.
Ich kann also nur nachvollziehen, wie es bei mir selber war. Zwei KĂ€stchen zum Ankreuzen, Soll- oder Ist-Versteuerung und dann schlieĂlich die Genehmigung zur, in meinem Fall, Ist-Versteuerung. Da der Kleinunternehmer vorher sein Kreuzchen beim Kleinunternehmer macht, muss er die Versteuerungs-KĂ€stchen gar nicht ausfĂŒllen. Was das dann konkret fĂŒr ihn bedeutet, entzieht sich meiner Kenntnis.
Betreff des Beitrags: Re: Erlös aus dem Vorjahr / wo darf er hin?
Verfasst: Di 9. MĂ€r 2010, 12:36
Registriert: So 11. Nov 2007, 13:29 BeitrÀge: 1446 Postleitzahl: 0 Land: Deutschland
Da der Regelfall die Sollversteuerung ist, hat er somit Sollversteuerung. FĂŒr die Istversteuerung ist ein Antrag erforderlich. Dieser kann mit dem Kreuzchen gestellt werden. Oder auf einem Extra-Schreiben.
Betreff des Beitrags: Re: Erlös aus dem Vorjahr / wo darf er hin?
Verfasst: Di 9. MĂ€r 2010, 13:19
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 20:50 BeitrĂ€ge: 420 Wohnort: NRW Postleitzahl: 58 Land: Deutschland Branche: Versandhandel; gebrauchte und antiquarische BĂŒcher
Aha, OK.
Und was bedeutet das dann fĂŒr eine offene Forderung? Muss ein Kleinunternehmer eine nicht bezahlte Rechnung dann also auch in dem Jahr als Umsatz in der EĂR eintragen, in dem die Zahlung hĂ€tte erfolgen sollen? Was passiert dann, wenn die tatsĂ€chliche Zahlung erst im folgenden Jahr eintrifft? Kollidiert das nicht mit dem Zu- & AbfluĂprinzip?
Ich dachte immer, die Kleinunternehmerregelung sollte eine Vereinfachung sein. Aber jetzt bin ich doch neugierig geworden, den Ablauf zu verstehen.
Betreff des Beitrags: Re: Erlös aus dem Vorjahr / wo darf er hin?
Verfasst: Di 9. MĂ€r 2010, 14:23
Registriert: So 11. Nov 2007, 13:29 BeitrÀge: 1446 Postleitzahl: 0 Land: Deutschland
FĂŒr die Berechnung der Umsatzsteuer ist das Soll entscheidend (Merksatz: Sollversteuerung: Alles was in der Kasse sein SOLL - zur Istversteuerung: Alles was in der Kasse IST).
Rechnung fĂŒr Malerarbeiten wird im Dezember ausgestellt (Leistung ist erfolgt). Die Zahlung erfolgt am 10.Januar des Folgejahres.
Umsatzsteuer: Sollversteuerung passiert im Dezember, auch wenn das Geld noch nicht da ist. Istversteuerung - Die Versteuerung des Umsatzes wird im Januar vorgenommen.
Einkommensteuer: ZufluĂprinzip ist entscheidend.
Ja... ist nicht wirklich einfach... Aber wenn man als Dienstleister Kleinunternehmer bleiben will, bleibt einem nix anderes ĂŒbrig, als eine saubere Aufzeichnung darĂŒber zu fĂŒhren.
Betreff des Beitrags: Re: Erlös aus dem Vorjahr / wo darf er hin?
Verfasst: Di 9. MĂ€r 2010, 15:05
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 20:50 BeitrĂ€ge: 420 Wohnort: NRW Postleitzahl: 58 Land: Deutschland Branche: Versandhandel; gebrauchte und antiquarische BĂŒcher
Dog-Toy hat geschrieben:
Umsatzsteuer: Sollversteuerung passiert im Dezember, auch wenn das Geld noch nicht da ist. Istversteuerung - Die Versteuerung des Umsatzes wird im Januar vorgenommen.
Einkommensteuer: ZufluĂprinzip ist entscheidend.
Danke fĂŒr die AufklĂ€rung. Das deutsche Steuerrecht ist doch eines der einfachsten ĂŒberhaupt.
Auch wenn es mich nicht mehr betrifft, interessiert es mich nun doch, wie der folgende Satz aus dem § 19 (3) UStG zu verstehen ist:
Zitat:
Soweit der Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 oder § 20), ist auch der Gesamtumsatz nach diesen Entgelten zu berechnen.
Wenn dort von Steuer die Rede ist, geht es doch um die Umsatzsteuer. Also die, mit der sich der Kleinunternehmer eigentlich nicht befassen muss. Ich verstehe den Satz so, dass bei Ist-Versteuerung (die es nur auf Antrag gibt) auch der Umsatz nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen ist.
Muss umgekehrt dann bei Soll-Versteuerung (also fĂŒr den Kleinunternehmer der Normalfall) der Umsatz nach vereinbarten Entgelten berechnet werden? Was ist bei Ausfall einer Zahlung? Ein Kleinunternehmer wird im Normalfall EĂR machen. Was ist, wenn eine Zahlung erst nach Abgabe der SteuererklĂ€rung eingeht? Habe ich hier einen Denkfehler?
Betreff des Beitrags: Re: Erlös aus dem Vorjahr / wo darf er hin?
Verfasst: Di 9. MĂ€r 2010, 19:06
Registriert: So 11. Nov 2007, 13:29 BeitrÀge: 1446 Postleitzahl: 0 Land: Deutschland
Der Denkfehler ist, das Kleinunternehmer nebenher laufen und nicht weiter beachtet werden. Es interessiert KEINEN wirklich.... Die Grenze mĂŒĂte im Regelfall vom vereinbarten Entgelt berechnet werden. HierfĂŒr mĂŒĂte quasi eine gesonderte Buchung erfolgen.... Wird in der Praxis aber kein Mensch machen, es sei denn, er hantiert mit Grenzen....
Der zitierte Satz ist so auszulegen: Hat der Kleinunternehmer die Ist-Versteuerun gewÀhlt, ist die Grenze (17.500) auch nach den Ist-Zahlen zu berechnen.
Ach ja... Steuerrecht ist soooo schön. Dabei ist UST noch ne einfache Disziplin, weil alles so schön einfach ist
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 GĂ€ste
Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen. Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen. Du darfst deine BeitrÀge in diesem Forum nicht Àndern. Du darfst deine BeitrÀge in diesem Forum nicht löschen. Du darfst keine DateianhÀnge in diesem Forum erstellen.
sellerforum.deist
ein Projekt der Firma:
Lagerverkauf Versandhandel - Sebastian
Feuster und Jürgen Strieder GbR - Brunnenstr. 7 - 54552 Üdersdorf /
Vulkaneifel
Tel (Mo-Fr 10-16Uhr): 06592-574110 Mail:
USt ID DE245658674