kann mir jemand erklären, was damit genau gemeint ist:
Blinde Gewerbetreibende sind nach § 4 Nr. 19 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit
Ist es letztendlich vergleichbar mit der Kleinunternehmer-Regelung, d. h. kein Vorsteuerabzug und auch keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisbar?die Umsätze der Blinden, die nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigen. Nicht als Arbeitnehmer gelten der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner, die minderjährigen Abkömmlinge, die Eltern des Blinden und die Lehrlinge. Die Blindheit ist nach den für die Besteuerung des Einkommens maßgebenden Vorschriften nachzuweisen. Die Steuerfreiheit gilt nicht für die Lieferungen von Energieerzeugnissen im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Energiesteuergesetzes und Branntweinen, wenn der Blinde für diese Erzeugnisse Energiesteuer oder Branntweinabgaben zu entrichten hat, und für Lieferungen im Sinne der Nummer 4a Satz 1 Buchstabe a Satz 2,
Besten Dank.