Abschreibung (AfA) für Kleinladungsträger

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
Antworten
neimles
Beiträge: 2687
Registriert: 26. Mai 2012 13:59

Abschreibung (AfA) für Kleinladungsträger

Hallo!

Der eine oder andere Verwendet sicher auch Kleinladungsträger aus Kunststoff (zb von Auer Packaging). Ich hab wieder eine Ladung gekauft und grüble gerade über die Abschreibungsdauer.

Die Behälter sind praktisch unkaputtbar, aber ich will die trotzdem natürlich so kurz als möglich abschreiben.

Hat jemand einen Erfahrungswert?

Danke!!!


3 Monate gratis Händlerbund
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6594
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Abschreibung (AfA) für Kleinladungsträger

Kleinladungsträger
Meinst du Kisten?

Ich geh mal nicht davon aus, daß das irgendwelche Luxuskisten für mehr als 410 EUR / Stk. sind, daher dürften das entweder GWG sein oder wenn sie unter 150 EUR sind sogar einfach nur Betriebsbedarf.

Selbständig nutzbar und beweglich sind die Kisten ja wohl einzeln. Also einfach drauf achten, dass sich aus der Rechnung der Preis pro Kiste ergibt. Nur weil du 1000 Kisten auf einmal kaufst, heißt das nicht das die jetzt ins Anlagevermögen kommen. Es zählt jede Kiste einzeln.

D.h. normalerweise entweder als GWG mit 1 Jahr Abschreibungsdauer oder sofort in den Aufwand als Betriebsbedarf.
neimles
Beiträge: 2687
Registriert: 26. Mai 2012 13:59

Re: Abschreibung (AfA) für Kleinladungsträger

koshop hat geschrieben:
Kleinladungsträger
Meinst du Kisten?

Ich geh mal nicht davon aus, daß das irgendwelche Luxuskisten für mehr als 410 EUR / Stk. sind, daher dürften das entweder GWG sein oder wenn sie unter 150 EUR sind sogar einfach nur Betriebsbedarf.

Selbständig nutzbar und beweglich sind die Kisten ja wohl einzeln. Also einfach drauf achten, dass sich aus der Rechnung der Preis pro Kiste ergibt. Nur weil du 1000 Kisten auf einmal kaufst, heißt das nicht das die jetzt ins Anlagevermögen kommen. Es zählt jede Kiste einzeln.

D.h. normalerweise entweder als GWG mit 1 Jahr Abschreibungsdauer oder sofort in den Aufwand als Betriebsbedarf.
eine kiste kostet 9,90 - und ich kenn das von meinem früheren arbeitgeber (automobilindustrie, wo millionen von diesen kisten verwendet werden), das die sehr wohl ins anlagevermögen müssen.

wenn ich einen pc um 300 plus bildschirm um 150 und tastatur um 50 kaufe zählt das ja auch als eine anlage.

es bringt mir sogar einen vorteil wenn ich die mindestens 4 jahre abschreibe. in österreich gibt es den gewinnfreibetrag. wird von diesem betrag physisches anlagevermögen gekauft, dann musst du diesen betrag nicht versteuern (= brutto für netto) und darfst es gleichzeitig abschreiben.

aber wie gesagt, ich möchte die nicht auf 20 jahre abschreiben...
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7764
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Abschreibung (AfA) für Kleinladungsträger

PC, Monitor, Tastatur sind alleine für sich nicht nutzbar sondern funktioniert nur zusammen. Deshalb gemeinsam abschreiben. Drucker ist auch nicht nutzbar, aber mit Fax ist er alleine nutzbar.
deine Kiste ist alleine Nutzbar also Betriebsbedarf.
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6594
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Abschreibung (AfA) für Kleinladungsträger

in österreich
Hab nicht gesehen das du aus Österreich bist. In Deutschland wären die Kisten auf jeden Fall sofort als Aufwand abziehbar. Die müssten nicht mal als GWG gebucht werden.

In Österreich müssten die aber auf jeden Fall auch zumindest unter GWG fallen:
https://www.jusline.at/13_Geringwertige ... _EStG.html

Unter Wirtschaftsgütern die eine Einheit bilden, bzw. aus Teilen bestehen versteht man nicht Wirtschaftsgüter die man zufällig gleichzeitig kauft, wie z.b. 100 Kisten a 9,90 EUR sondern z.B. eine Computeranlage aus Maus, Tastatur, Monitor und PC.

Steht ja auch im Gesetzestext das jedes Teil für sich behandelt wird: (...) wenn diese Kosten für das einzelne Anlagegut 400 Euro nicht übersteigen(...)
wolle
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 9468
Registriert: 16. Jan 2008 12:54
Land: Deutschland

Re: Abschreibung (AfA) für Kleinladungsträger

Man bucht aber trotzdem sinnvollerweise jedes GWG, auch solche, die als Betriebsaufwand sofort abziehbar sind, ins Anlagevermögen und nutzt danach die Sofort-Abzugsmöglichkeit. Dann geht es nämlich in die Abschreibungen und nicht in den Betriebsaufwand, was die Kennziffern im Rahmen der Bilanzanalyse verbessert und ggf. das Rating steigern kann.
neimles
Beiträge: 2687
Registriert: 26. Mai 2012 13:59

Re: Abschreibung (AfA) für Kleinladungsträger

koshop hat geschrieben:
in österreich
Hab nicht gesehen das du aus Österreich bist. In Deutschland wären die Kisten auf jeden Fall sofort als Aufwand abziehbar. Die müssten nicht mal als GWG gebucht werden.

In Österreich müssten die aber auf jeden Fall auch zumindest unter GWG fallen:
https://www.jusline.at/13_Geringwertige ... _EStG.html

Unter Wirtschaftsgütern die eine Einheit bilden, bzw. aus Teilen bestehen versteht man nicht Wirtschaftsgüter die man zufällig gleichzeitig kauft, wie z.b. 100 Kisten a 9,90 EUR sondern z.B. eine Computeranlage aus Maus, Tastatur, Monitor und PC.

Steht ja auch im Gesetzestext das jedes Teil für sich behandelt wird: (...) wenn diese Kosten für das einzelne Anlagegut 400 Euro nicht übersteigen(...)
danke, ja ich weiß, dass ich es als GWG behandeln KANN, aber ich will ja definitiv nicht. ich wär ja blöd, wenn ich meinen gewinnfreibetrag nicht ausnutzen würde. die ausgegebene summe wird von der einkommensteuerbemessungsgrundlage und der sozialversicherungsgrundlage abgezogen und gleichzeitig wird das noch abgeschrieben.

das macht bei den anschaffungskosten von 500,- euro gleich mal ca. 230,- euro weniger an abgaben.

ich hab jetzt mal 10 jahre angesetzt, wie zb sonstige betriebsausstattung....
Antworten

Zurück zu „Buchhaltung / Steuern / Finanzamt / Lohnabrechnungen“

  • Information