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BeitragVerfasst: Di 24. Juli 2012, 20:34 
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BeitragVerfasst: Di 24. Juli 2012, 21:23 
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Was wird denn hier für ein Quatsch geredet? Wie Ralf schon sagt steht doch auf der Seite ganz eindeutig:

Zitat:
Diese Hinweise gelten nur für Artikel, die direkt von Amazon.de verkauft wurden, sowie für Artikel von Verkaufspartnern, deren Versand durch Amazon übernommen wurde (Versand durch Amazon.de).


Die Rücksendekosten sind vom Händler also nur bei FBA zu tragen.


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BeitragVerfasst: Di 24. Juli 2012, 22:11 
klaus_m hat geschrieben:
Was wird denn hier für ein Quatsch geredet? Wie Ralf schon sagt steht doch auf der Seite ganz eindeutig:

Zitat:
Diese Hinweise gelten nur für Artikel, die direkt von Amazon.de verkauft wurden, sowie für Artikel von Verkaufspartnern, deren Versand durch Amazon übernommen wurde (Versand durch Amazon.de).


Die Rücksendekosten sind vom Händler also nur bei FBA zu tragen.


genau das habe ich mir auch schon gedacht engel


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BeitragVerfasst: Di 24. Juli 2012, 23:30 
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klaus_m hat geschrieben:
Was wird denn hier für ein Quatsch geredet? Wie Ralf schon sagt steht doch auf der Seite ganz eindeutig:

Zitat:
Diese Hinweise gelten nur für Artikel, die direkt von Amazon.de verkauft wurden, sowie für Artikel von Verkaufspartnern, deren Versand durch Amazon übernommen wurde (Versand durch Amazon.de).


Die Rücksendekosten sind vom Händler also nur bei FBA zu tragen.


Na ja, so wie ich die Mail verstanden habe, wird sich dies eben ab dem 6.8. ändern. Dann sollen die Amazon-Konditionen auch für Rückgaben an Händler gelten.


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BeitragVerfasst: Mi 25. Juli 2012, 06:53 
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Es soll zukünftig im Abschnitt "Rückgabe und Erstattungen" ein entsprechender Hinweis angezeigt werden. An den Bedingungen ändert sich nichts.

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BeitragVerfasst: Mi 25. Juli 2012, 09:45 
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Zur Weihnachtszeit erweitert Amazon regelmäßig den Zeitraum für Rückgabemöglichkeiten. Das wird ja dann wohl auch für alle Verkaufspartner gelten oder?

Amazon wünscht sich ein "einheitliches Einkaufserlebnis"?
Wo gibt’s denn das bei Amazon?


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BeitragVerfasst: Mi 25. Juli 2012, 09:54 
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Ist ja eigentlich aber auch nur konsequent :daumenhoch:

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Viele Grüße,
Christian


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BeitragVerfasst: Mi 25. Juli 2012, 10:33 
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Ja, Amazon verschafft sich einen ungemeinen Wettbewerbsvorteil mit den schicken widersprüchlichen AGB's und den vielen "freiwilligen" Richtlinien, die die Verkaufspartner zu akzeptieren haben.

Die Kunden freuen sich und gehen alle zu Amazon. Das ist ja das Ziel.

:daumenhoch:

Je mehr man schreibt, um so schöner ist bestimmt das "einheitliche Einkaufserlebnis" bei Amazon! juhu

Rückgabe von Verkaufspartner-Bestellungen
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=200129720

Rückgaben und Rückerstattungen bei Amazon.de Marketplace
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=886406

Rücksendungen und Gutschriften
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=3366871

Rückgabe und Erstattung
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=13413131

§ 4 Unsere freiwillige Rücknahmegarantie (bis zu 30 Tagen)
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=505048

und dann noch der AMAZON SERVICES EUROPE BUSINESS SOLUTIONS VERTRAG
S-2.2 Rückerstattungen und Rücksendungen.

Ob den anderen (konkurrierenden) Verkaufsplattformen das so gefällt? :gruebel:


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BeitragVerfasst: So 29. Juli 2012, 12:45 
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"Ob den anderen (konkurrierenden) Verkaufsplattformen das so gefällt? "

Quelle versucht ja schon seit vorigem Jahr, Händler zu gewinnen, die jeden Kauf mit Artikeln egal zu welchem Preis, also auch unter 40€, den Kunden die Rücksendekosten komplett zu erstatten.

Das schlimme daran ist, das dann auch die Käufer, die bisher einen 5€ Artikel wegen der Rücksendekosten nicht zurückgesandt haben, den nun zurücksenden werden. Von den Rücksendekosten mal abgesehen wird das den Aufwand für den Händler massiv nach oben treiben. Das Porto ist hier eh der geringere Kostenanteil, aber der Aufwand für den Händler ein mehrfaches davon.

Wir haben mit Hinweiß auch darauf auf Quelle verzichtet. Scheint wohl auch keine großen Entbehrungen verursacht zu haben, was man so über Quelle hört scheint da Tote Hose zu sein. Auch wollten wir Plattformen wie Quelle, die rein gar nichts für den Händler tun, sondern Ihn nur ausnutzen wollen, gar nicht erst eine solche Gewichtung bekommen zu lassen, das andere Plattformen sich genötigt sehen diesen Irrsinn nun auch noch einzuführen, weil man ja bei sowas nicht Hinten anstehen will.

Einerseits wird dieser Schwachsinn des Widerrufsrechts bald für den Händler besser gestellt, versuchen nun die Plattformen das noch schlimmer zu machen als es es aktuell schon ist.

Leider sind sich Händler nie einig genug darüber, den Plattformen die Grenzen aufzuzeigen. Ausser bei Amazon machen die Plattformen ohne die Händler nämlich gar nichts mehr.

Man stelle sich vor, ein ebay müsste die Händler anbetteln, doch dort wieder Ware anzubieten, weil kein Gewerblicher mehr dort ein Produkte anbietet..... ein Traum, ich weiß.


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BeitragVerfasst: So 29. Juli 2012, 14:00 
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@mobile. Das Ding war ja, dass man nicht nur alles übernehmen sollte sondern dazu auch noch jedem Paket einen Rücksendeschein beizulegen. Also das, was selbst die großen Versender inzwischen nicht mehr tun (haben wohl auch eingesehen wie dumm das war - wie unvorhersehbar).


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BeitragVerfasst: Mo 30. Juli 2012, 06:24 
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eine Frechheit was Amazon sich da jetzt erlaubt !

Widerruf wird abgelehnt da eine gewerblich Bestellung.
Kunde stellt A-Z Antrag.
Ich teile mit das es sich um eine gewerbliche Bestellung handelt und daher kein Widerrufsrecht besteht (bisher wurde in diesem Fall der A-Z Antrag abgelehnt)
Jetzt aber das ...

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Kunden mindestens einen Service hinsichtlich aller Warenretouren bieten muessen, der der freiwilligen Ruecknahmegarantie von Amazon.de entspricht. Amazon unterscheidet hierbei nicht zwischen gewerblichen und privaten Kaeufern. Wir erwarten daher, dass Verkaeufer der Amazon Plattform Ruecksendungen fuer alle Kaeufer ermoeglichen, unabhaengig davon ob es sich um einen gewerblichen oder einen privaten Kaeufer handelt. Eine Ruecknahme und Erstattung des Kaufpreises kann deshalb von Ihnen nicht abgelehnt werden.

/-(x) /-(x) /-(x) /-(x) /-(x) /-(x)

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Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.


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BeitragVerfasst: Mo 30. Juli 2012, 06:41 
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gsxrracer hat geschrieben:
eine Frechheit was Amazon sich da jetzt erlaubt !

Weshalb ist es eine Frechheit?
(Natürlich verstehe ich was Du meinst. Und es nervt uns auch wenn Gewerbetreibende von einem Artikel 5 Stk. bestellen und alle öffnen und dann retournieren)

Bei FBA muss man doch auch schon 60 Tage akzeptieren, egal was in den eigenen AGBs steht.

Und macht es nicht mehr Sinn, dass die AGB & Widerruf vereinfacht, sprich standardisiert, wird?
As Konsument möchte ich doch nicht, für eine Kaufenstscheidung, alle Einzelangebote analysieren und diverse AGBs lesen müssen.

Amazon wird die Vorgaben und Richtlinien sicherlich verschärfen und es wird jedem freigestellt sein, die Plattform zu verlassen.


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BeitragVerfasst: Mo 30. Juli 2012, 06:47 
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na wenigsten darf ich noch für den gebrauchten Grill eine Nutzungsgebühr berechnen, hier wird sich dann wieder auf die geltenden gesetzlichen Vorschriften bezogen.
Also erst nein dann wieder ja, cool Amazon der neue Gesetzgeber /-(x)


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Falls Artikel, die Sie im Zustand "neu" bzw. "ungeöffnet" versendet haben, geöffnet oder gebraucht an Sie zurück geschickt werden, können Sie sich vorbehalten, eine angemessene Nutzungsgebühr (ggf. unter Beachtung der dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften, z.B. Fernabsatzrecht) abzuziehen. Sollte der zurück gesandte Artikel noch einer Herstellergarantie unterliegen, informieren Sie Ihren Käufer bitte, wie er die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller des Artikels geltend machen kann.

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BeitragVerfasst: Mo 30. Juli 2012, 06:59 
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gsxrracer hat geschrieben:
Also erst nein dann wieder ja, cool Amazon der neue Gesetzgeber /-(x)

Weshalb Gesetzgeber?
Es ist niemand gezwungen auf Amazon zu verkaufen, und es ist nachvollziehbar, dass Amazon einheitliche Richtlinien einführt.

Es sagt doch auch keiner, dass das Einkaufszentrum xy der neue "Gesetzgeber" ist, nur weil die einzelnen Mieter (Ladengeschäfte) die seitens des Betreibers xy vorgegebenen Öffnungszeiten vertraglich übernehmen müssen.


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BeitragVerfasst: Mo 30. Juli 2012, 08:08 
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Eben. Und der Erfolg von Amazon und damit Deine Verkäufe selbst, gründen wesentlich darauf, dass die Käufer einfach wissen bei Amazon geht es schnell & sicher. Sicher bzgl auch Rückgaben. Das höre ich immer im Freundeskreis. Die Sicherheit im Zweifel ohne Generve etwas zurück zugeben / AZ Garantie usw ist neben Tempo der Grund sich für Amazon zu entscheiden.

Mich nervt nur, wenn die amateurhaft auf den eigenen Rückgabeseiten rumfummeln und einem ein Ei ins Netz legen. Von mir aus sollen die eine einheitliche WRB für alle vorschreiben und das aber auch safe.


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BeitragVerfasst: Mo 30. Juli 2012, 09:39 
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Hallo gsxrracer,

ich kann dich voll verstehen.

Ist uns auch passiert:

http://www.sellerforum.de/viewtopic.php?f=44&t=28121

Leider empfinden das einige Seller als besonderen Verdienst von Amazon, wenn Amazon es schafft dem Kunden weitere Zugeständnisse zu machen, ohne den beteiligten Verkaufspartner ordnungsgemäß zu involvieren?

Selbstverständlich freuen sich Kunden auch über erweiterte Rückgabemöglichkeiten bei Amazon, seien es Verbraucher oder auch nicht, die sich jetzt plötzlich auf die Verkaufspartner ausdehnen!? Dies steht außer Frage. Es geht (wie immer) auch nicht darum, ob man bei der Verkaufsplattform seiner Wahl verkaufen sollte oder nicht? (Beiträge mit diesem "Hinweis" finde ich regelmäßig unangebracht und überflüssig.)

Es geht darum, das Amazon seine AGB's und Richtlinien widersprüchlich gestaltet und auch einseitig auf die Verkaufspartner ausdehnt, ohne seine Verkaufspartner klar und deutlich über die Vertragsänderungen zu informieren. (Sogar PayPal und eBay machen das ordnungsgemäß.)

Selbstverständlich kennen diejenigen die "Seller Central" Verkäufer sind den "AMAZON SERVICES EUROPE BUSINESS SOLUTIONS VERTRAG -> S-2.2 Rückerstattungen und Rücksendungen." und ich empfehle allen, diesen Vertrag und die AGB's auch genau zu lesen, sogar der A-bis-Z Garantieabteilung von Amazon!

Aber wie zu erwarten, interessiert sich Amazon nicht wirklich für die eigenen Verträge mit den Verkaufspartnern. Es wird so entschieden, wie es die "Textbausteine" gerade hergeben.

Und ich erwähne es noch mal: es steht außer Frage, ob Amazon ein so schöner Marktplatz ist, weil dort die Kunden tolle Rückgabemöglichkeiten haben oder ob man als Verkäufer deshalb Amazon nutzen sollte.

Einzig und alleine ist Interessant, inwieweit sich Amazon hier eigentlich aus dem Fenster lehnen kann, ohne das es Konsequenzen hat.

Ich kann nur jeden Verkaufspartner empfehlen an Amazon zu schreiben, der mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden ist. Diejenigen, die die Vorgehensweise von Amazon toll finden, brauchen ja nichts zu machen, außer uns mitteilen wie ihr Shop bei Amazon heißt :wink:


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BeitragVerfasst: Mo 30. Juli 2012, 10:11 
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Also, ich verstehe immer noch nicht, ob ich nun ab 6.8. alle Rücksendekosten erstatten muss oder nicht.
Amazon führt in der besagten Mail Rückgabekonditionen an, was ist denn aber mit dem 14tägigen Widerruf, bei dem nach entsprechender Belehrung der Kunde die Rücksendekosten bei Artikeln unter 40€ trägt?


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BeitragVerfasst: Mo 30. Juli 2012, 10:30 
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Es ändert sich nichts - gar nichts ! Amazon blendet nur irgendwelche Sachen ab 6.8 in Deinem Profil ein, von dem keiner genau weiß was es ist.

Bereits jetzt musst Du die Amazon Rückgaberichtlinien mindestens anbieten ! Siehe Verlinkung der Amazon AGB weiter oben. In der Sache also kein Unterschied.


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BeitragVerfasst: Mo 30. Juli 2012, 21:35 
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Jogi2543 hat geschrieben:
(Hinweis: Der Betrag von 40,00 EUR bezieht sich auf den einzelnen zurückzusendenden Artikel und nicht auf den Gesamtwert der Rücksendung).


meinen die hiermit auch einen einzelnen als teil einer bestellung, also 5 gekauft, 1 kostet mehr als 40 euro und der geht zurück ?? teilrücksendungen mußte bei mir bisher immer der käufer zahlen

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Grüße
Martina

http://twitter.com/laramarco

http://www.bastelundhobbykiste.de - Martinas Bastel- & Hobbykiste

http://www.kreative-buecher.de - martinas kreative-buecher.de


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BeitragVerfasst: Mi 1. August 2012, 09:18 
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Sind solche AGB's rechtlich überhaupt erlaubt. Ich meine darf Amazon das einfach bestimmen?


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