Markenverletzung auf Amazon

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Benutzeravatar
Technokrat
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7021
Registriert: 8. Mai 2014 12:14

Re: Markenverletzung auf Amazon

jupp hat geschrieben:Kann trotzdem bitte jemand etwas zu meiner Frage sagen: :hastpost:
jupp hat geschrieben:Ist das in ES, IT, FR und UK ein adäquates Mittel? Über dritte Person bestellen, Foto machen und das (leicht) andere Produkt (ohne mein Logo aufgeklebt) beim VK-Service der jeweiligen Länder melden?
Ohne internat. Marke stehe ich gerade blöd gegenüber den anderen Makrtplätzen dar.
Ich würde mir wünschen, dass der Thread im öffentlichen Bereich bleibt.

Es sind unfassbar hilfreiche Links darin - und eigentlich wurde nichts rechtlich kleinbuchstabiert.

Jupp: Ich denke Du musst eben erst die Marke sichern, erst dann kannst Du Dir Deine Produktbeschreibungen sichern lassen und gegen andere vorgehen. Vorher geht das meiner bescheidenen Meinung nach nicht.


3 Monate gratis Händlerbund
Benutzeravatar
Technokrat
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7021
Registriert: 8. Mai 2014 12:14

Re: Markenverletzung auf Amazon

We reviewed your report and removed the following content based on the information you provided.
Vielen Dank @ Sunsara! :daumenhoch:
McMillion
Beiträge: 832
Registriert: 27. Jun 2012 14:32
Land: Deutschland
Wohnort: Ettlingen

Re: Markenverletzung auf Amazon

Ich habe gerade einen identischen Fall. Ein Dranhänger verkauft meinen Artikel, allerdings habe ich in seinem Webshop herausgefunden, dass es sich nur um einen ähnlichen handelt (ist im Prinzip ähnlich, unterscheidet sich aber in einigen Punkten in der Konstruktion). Ich habe ihn telefonisch schon kontaktiert und er argumentierte, das sein ja ein Artikel der von zig Anbietern aus China importiert werde. Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, dass das UNSER Artikel ist und dass er sich eben unterscheidet. Er bat dann um Bilder, die ich ihm daraufhin geschickt habe (die Bilder sind auch auf Amazon, also hätte er das eigentlich sehen müssen, dass die Artikel nicht identisch sind).

Jetzt prüft er das und will sich melden. Da mir das ganze aber zu lange dauert (und er schon was-weiß-ich wieviele Artikel verkauft hat – und ich nicht mehr....) möchte ich jetzt auch Amazon drauf ansetzen.

Das Problem: Meine Marke ist nicht beim DPMA eingetragen, was mir natürlich die Rechtsgrundlage nimmt. Ich wollte das schon lange mal machen, allerdings weiß ich nicht, ob ich jetzt eine DE-Marke oder eine EU-Marke anmelden soll. Ich verkaufe ja eigentlich nur in DE, aber auch nach AT, IT usw. Wofür brauche ich eine EU-Marke? Die beim DPMA sagen dazu nichts und verweisen nur auf den Rechtsanwalt. Ist halt auch eine Kostenfrage, ich kann mir kaum die DE-Anmeldung leisten... :-(
Benutzeravatar
dance
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 5660
Registriert: 5. Okt 2007 21:35
Land: Deutschland
Branche: Onlinehändler - Unternehmensberater (2001-2021)
Wohnort: Augsburg

Re: Markenverletzung auf Amazon

Technokrat hat geschrieben: Ich würde mir wünschen, dass der Thread im öffentlichen Bereich bleibt.

Es sind unfassbar hilfreiche Links darin - und eigentlich wurde nichts rechtlich kleinbuchstabiert.
So wie er bislang gelaufen ist, spricht zur Zeit überhaupt nichts dagegen.
Es wurden lediglich Amazon-Themen gefragt und beantwortet.
2001 - 2021 Onlinehändler u. Unternehmensberater - jetzt Privatier u. begeisterter RC-Regatta Segler
Mitleser
Beiträge: 1552
Registriert: 31. Mär 2014 14:36

Re: Markenverletzung auf Amazon

Ich meine mal im Amazonforum gelesen zu haben (Mod-Antwort), dass ein weiteres Problem sein wird, dass die Markenregistrierung meistens nur bei Artikeln greift, welche nach der Markenregistrierung angelegt wurde.
McMillion
Beiträge: 832
Registriert: 27. Jun 2012 14:32
Land: Deutschland
Wohnort: Ettlingen

Re: Markenverletzung auf Amazon

FirmaLieb hat geschrieben:Hallo!
Es gibt noch andere Wege die "Dranhänger" zu melden, eben über den Artikelnachweis (sowohl als "Kunde" alsauch als Verkäufer) ...
Kannst Du mal genau erklären, wo man das melden kann (wenn man keine eingetragene Marke hat sondern es sich um eine Artikelabweichung handelt? Fotos vom "Gegner-Produkt" könnte ich zum Beweise machen, da ich zufällig einen solchen Artikel als Muster eines meiner Lieferanten hier habe...
Cisnet
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 629
Registriert: 7. Dez 2009 22:13
Land: Deutschland
Kontaktdaten:

Re: Markenverletzung auf Amazon

Nach der alten AMZ-Markenregistrierung war keine DPMA-Marke nötig. Da genügte es, wenn das Branding auf dem Produkt sichtbar war oder auf einer eigenen Webseite nachvollziehbar war. Ist es das nicht, hat man schlechte Karten. An deiner Stelle würde ich den Weg über abweichenden Artikel gehen. Also Testkauf machen, dein Produkt mit dem gekauften vergleichen und dies dann an AMZ melden. AMZ mag es gar nicht, wenn Kunden andere Ware als die bestellte geliefert bekommen. Du kannst natürlich auch den Weg als Käufer beschreiten. Abweichenden Artikel reklamieren, notfalls mit A-Z. K.A. obs was bringt.
Benutzeravatar
Scarabaeus
Beiträge: 1302
Registriert: 5. Jun 2014 13:22

Re: Markenverletzung auf Amazon

Cisnet hat geschrieben:... Du kannst natürlich auch den Weg als Käufer beschreiten. Abweichenden Artikel reklamieren, notfalls mit A-Z. K.A. obs was bringt.
Das macht dann aber besser die Schwiegermutter oder der Kegelbruder.
Sage dem Krokodil erst, daß es häßlich ist, wenn Du den Fluß überquert hast.
McMillion
Beiträge: 832
Registriert: 27. Jun 2012 14:32
Land: Deutschland
Wohnort: Ettlingen

Re: Markenverletzung auf Amazon

Ich bin ja kein Unmensch und habe ja auch versucht, die Angelegenheit telefonisch zu klären. Aber das war gestern mittag und er hat das Angebot immer noch nicht entfernt. Ich finde das Verhalten unverschämt und möchte nun doch, dass er harte Konsequenzen zu spüren bekommt.

Was passiert denn, wenn ich einen Bekannten das Produkt kaufen lasse und dann reklamieren lasse? Hat das überhaupt irgendwelche Konsequenzen für ihn? Warum über einen Bekannten? Ich könnte den Artikel ja auch selber bestellen... Gut, wär halt arg offensiv, meinst Du das deshalb, weil Du da an Rachegedanken seinerseits denkst?
Benutzeravatar
Scarabaeus
Beiträge: 1302
Registriert: 5. Jun 2014 13:22

Re: Markenverletzung auf Amazon

McMillion hat geschrieben:I... Warum über einen Bekannten? Ich könnte den Artikel ja auch selber bestellen... Gut, wär halt arg offensiv, meinst Du das deshalb, weil Du da an Rachegedanken seinerseits denkst?
Für mich gibt es da nur zwei Alternativen:

1. Fachanwalt und draufhauen - dazu solltest Du natürlich ein "falsches" Produkt geliefert via AMA in Händen halten

oder/und

2. Bekannte bestellen lassen - die bei AMA massiv Klamauk machen. Die können natürlich auch parallel wegen Betrug vorgehen. Die Lebenserfahrung zeigt, da kommt am Schluß nix bei raus.

Aber Achtung:
a. Du kennst das Problem jetzt - und Du kannst jetzt rechtlich nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten.
b. Hat er Deine ursprüngliche Artikelbeschreibung verändert ?!?

Mein Rat: Umso wichtiger das Angebot bei AMA für Dein Geschäft insgesamt ist, umso heftiger die Maßnahme.
Sage dem Krokodil erst, daß es häßlich ist, wenn Du den Fluß überquert hast.
McMillion
Beiträge: 832
Registriert: 27. Jun 2012 14:32
Land: Deutschland
Wohnort: Ettlingen

Re: Markenverletzung auf Amazon

Ich weiß nicht, ob ich mit nem Fachanwalt ne Chance habe, da meine Marke ja nicht registriert ist. Oder hat das damit nichts zu tun (meines Erachtens hat es nichts damit zu tun, da er ja kein identisches Produkt wie meines (nachgemachtes) verkauft, sondern ein gänzlich anderes. Aber wie da die Rechtslage ist, weiß ich nicht.

Punkt 2 werde ich in Erwägung ziehen, kontaktier da mal meine gute Bekannte, die macht das bestimmt für mich...
xullu
Beiträge: 190
Registriert: 17. Okt 2007 14:18

Re: Markenverletzung auf Amazon

Ohne Markeneintragung wird es schwer ....
Wenn überhaupt nur mit Fachanwalt ...

Ich habe deshalb extra eine Marke eingetragen. Ich sende dann den dranhängern in D eine eMail mit Frist und Hinweis die können gerne beim Markenamt in München nach der Marke suchen und auf wer Inhaber ist.
Wenn Frist nicht eingehalten wird = gehe ich zum Anwalt.

Das ging bisher immer schneller als Haarewaschen. Die haben die Angebote sofort ausgeklinkt.

Ergo = sofort Marke anmelden ... und sich vorher ordentlich beraten lassen!
McMillion
Beiträge: 832
Registriert: 27. Jun 2012 14:32
Land: Deutschland
Wohnort: Ettlingen

Re: Markenverletzung auf Amazon

Ich habe den Amazon Verkäuferservice angeschrieben mit der erwarteten Antwort: Ohne Marke nix machbar. Aber mir wurde geraten eine Testbestellung zu machen und die Sache dann der Performance-Abteilung zu übergeben. Ich habe soeben einen Artikel bestellt. Bin schon gespannt.

Zusätzlich wollte ich noch über meine Bekannte bestellen, die ist aber nicht da...

Hat von Euch jemand Lust, mir da mit ner Testbestellung zu helfen? Ist halt ein Artikel in der Preisklasse um die 130,- €, die natürlich erstmal vorfinanziert werden müssen. Ich bin mir zu 99% sicher, dass da dann tatsächlich ein falscher Artikel ankommt und das Geld gibts dann ja von Amazon wieder zurück.
FirmaLieb
Beiträge: 40
Registriert: 10. Aug 2016 16:12

Re: Markenverletzung auf Amazon

Technokrat hat geschrieben: Zumindest ich habe auf die EU-Marke hingewiesen, ohne Autorisierung des Kollegen.
Was ja nur in D was brachte.
Hier vielleicht noch der Hinweis, dass jede Amazon Marketplace Seite einen unabhängig (haha) agierenden Verkäuferservice stellt.
Sprich es ist wichtig auf allen betroffenen Markplätzen das Formular in der jeweiligen Sprache auszufüllen (die zusätzlichen Informatioen behelfsweise in englisch).
Weiterleitungen und Verständigungen zwischen den verschiedenen Verkäuferservices sind hierfür (meines Erachtens) ungeeignet.
Mitleser hat geschrieben:Ich meine mal im Amazonforum gelesen zu haben (Mod-Antwort), dass ein weiteres Problem sein wird, dass die Markenregistrierung meistens nur bei Artikeln greift, welche nach der Markenregistrierung angelegt wurde.
Das kann, zumindest von unserer Seite aus, nicht bestätigt werden.
Wir sind seinerzeit auch noch den "alten" Weg gegangen und haben eine "Amazon"-Markenregistrierung ohne reale Schutzmarke durchgeführt - die kann also auch im Nachhinein angemeldet werden. (je nach Umfang der Marke sollte man es sich aber dennoch überlegen, ob man nicht sofort eine Schutzmarke registriert. Die Kosten sind ja doch verhältnismäßig günstig).
xullu hat geschrieben: Ich habe deshalb extra eine Marke eingetragen. Ich sende dann den dranhängern in D eine eMail mit Frist und Hinweis die können gerne beim Markenamt in München nach der Marke suchen und auf wer Inhaber ist.
Wenn Frist nicht eingehalten wird = gehe ich zum Anwalt.
Nur noch der Hinweis auch hier (zusätzlich) den Weg über das Formular zu suchen, damit der Verstoß auch Intern von Amazon vermerkt werden kann.
Der Abmahn-Weg kann ja dennoch erfolgen.
jupp hat geschrieben:Servus,
Meine Frage zu der o. g. alternativen Methode von FirmaLieb: Ist das in ES, IT, FR und UK ein adäquates Mittel? Über dritte Person bestellen, Foto machen und das (leicht) andere Produkt (ohne mein Logo aufgeklebt) beim VK-Service der jeweiligen Länder melden?
Ohne entsprechende EU/Int. Schutzmarke gibt es für diese Länder (meiner Meinung nach) keine wirkliche Alternative.
Eine Erfolgsgarantie gibt es natürlich nicht - hier kommt es auch auf den jeweiligen Supportmitarbeiter an - einen Versuch ist es mit Sicherheit Wert.
Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollte der "Testkauf" nicht über einen (Verkäufer-)Account erfolgen, der in irgendeiner Weise mit dir in Verbindung gebracht werden kann.

Vielleicht auch noch der "Tipp", dass man sich auch mal die anfallenden Kosten einer EU bzw. Int. Schutzmarke anschauen sollte.
Bevor man viel Zeit und Arbeit in Feldversuche steckt, die nicht Nachhaltig sein können, wäre das evtl. eine gangbare und Zukunftsorientierte Lösung.


Schöne Grüße
McMillion
Beiträge: 832
Registriert: 27. Jun 2012 14:32
Land: Deutschland
Wohnort: Ettlingen

Re: Markenverletzung auf Amazon

Der Typ knickt nicht ein. Habe ihm gestern Bildmaterial meines Artikels geschickt (Bilder aus dem Amazon-Angebot, hätte auch selber sehen können) heute morgen kommt die Antwort, er könne keine Unterschiede erkennen "bzw. halten wir diese für nicht relevant". Der Artikel in seinem Webshop ist definitiv ein anderer als meiner und ich denke nicht, dass er bei Amazon andere Artikel verkauft als in seinem Webshop, zumindest nicht, wenn sich diese stark ähneln. Auch wenn die Unterschiede klitzeklein sind, es ist ein anderer Artikel! Jetzt habe ich zur Sicherheit nochmal bei meinem Lieferanten nachgefragt, ob dieser Verkäufer nicht doch vom gleichen Lieferanten beliefert wird, aber dem ist nicht so.

Ich warte jetzt auf die Lieferung der Testbestellung und dann werde ich das Amazon melden. Parallel gehts zum Anwalt. Muss ich noch was beachten im Vorfeld? Wenn ich bei Amazon melde und die das Angebot tatsächlich rausnehmen, habe ich ja keinen Beweis mehr beim Anwalt, dass der das noch verkauft - das Angebot ist ja dann nicht mehr sichtbar. Wie stell ich das am besten an? Muss ich ihm noch eine Frist setzen bevor ich zum Anwalt gehe? Wie länge wäre eine angemessene Frist?

[Edit:] Habe gerade einen Anwaltstermin gemacht, im Telefonat meinte die Anwältin, dass es sehr schwierig wäre, wenn die Marke nicht eingetragen ist und man erst prüfen müsse, inwieweit das Produkt schützenswert ist. Solange keine Marke eingetragen ist, kann man kopieren wie man möchte... WTF??? Echt jetzt?
FirmaLieb
Beiträge: 40
Registriert: 10. Aug 2016 16:12

Re: Markenverletzung auf Amazon

McMillion hat geschrieben: ......
Ich warte jetzt auf die Lieferung der Testbestellung und dann werde ich das Amazon melden. Parallel gehts zum Anwalt. Muss ich noch was beachten im Vorfeld? Wenn ich bei Amazon melde und die das Angebot tatsächlich rausnehmen, habe ich ja keinen Beweis mehr beim Anwalt, dass der das noch verkauft - das Angebot ist ja dann nicht mehr sichtbar. Wie stell ich das am besten an? Muss ich ihm noch eine Frist setzen bevor ich zum Anwalt gehe? Wie länge wäre eine angemessene Frist?

[Edit:] Habe gerade einen Anwaltstermin gemacht, im Telefonat meinte die Anwältin, dass es sehr schwierig wäre, wenn die Marke nicht eingetragen ist und man erst prüfen müsse, inwieweit das Produkt schützenswert ist. Solange keine Marke eingetragen ist, kann man kopieren wie man möchte... WTF??? Echt jetzt?
Bevor der Thread in den Rechts-Bereich verschoben wird, und dann für alle Nicht-Plusser nicht mehr sichtbar ist: Mach doch diesbezüglich am besten einen eigenen Thread auf, der sich dem Thema der Rechtsberatung widmen kann.

Dennoch kurz dazu: Bevor du da jetzt versuchst hin und her zu schreiben, ggf. das ganze nochmals vom Anwalt schreiben zu lassen -> sprich mit deinem Anwalt über die Eintragung deiner gewünschten Schutzmarke.
Die jetzige Position ist nicht haltenswert, zudem bietet sie nur eine "mögliche" Option auf Löschung seitens Amazon, und die ist eben vom Sachbearbeiter abhängig.
(auch wenn ich es sehr gut nachvollziehen kann, dass du höchstwahrscheinlich sehr verärgert bist - schlechte Produktbewertungen und einhergehende Rankingverluste und Verkäufe sind bitter - aber auch wieder auszubügeln, wenn man eine langfristige und nachhaltige Strategie ansetzt)

Schöne Grüße
McMillion
Beiträge: 832
Registriert: 27. Jun 2012 14:32
Land: Deutschland
Wohnort: Ettlingen

Re: Markenverletzung auf Amazon

Ich würde das Thema hier gerne noch weiter behandeln. Könnte ein Mod bitte meine Posts und die dazugehörigen Antworten in den Rechtsbereich verschieben, damit wir da weitermachen können? (Wäre ohnehin besser, dass das nicht öffentlich sichtbar ist).
McMillion
Beiträge: 832
Registriert: 27. Jun 2012 14:32
Land: Deutschland
Wohnort: Ettlingen

Re: Markenverletzung auf Amazon

Ich möchte die Marke auf jeden Fall eintragen lassen, aber 1100 Euro für eine europäische Marke zzgl. Anwaltsgebühren von 500-1000 Euro muss man auch erstmal locker machen.

Am Freitag nächste Woche bin ich ja bei einem Vorgespräch bei einer Anwältin wegen dem aktuellen Fall, die werde ich dann auch gleich noch auf eine Markenanmeldung ansprechen.

Ich habe mir nochmal Gedanken gemacht von wegen Produkt kopieren wenn keine Marke eingetragen ist. Kann ich so u.U. nachvollziehen, aber ein gänzlich anderes Produkt zu verkaufen, welches von der Artikelbeschreibung und den Produktabbildungen abweicht ist doch etwas völlig anderes, oder?
FirmaLieb
Beiträge: 40
Registriert: 10. Aug 2016 16:12

Re: Markenverletzung auf Amazon

McMillion hat geschrieben:Ich möchte die Marke auf jeden Fall eintragen lassen, aber 1100 Euro für eine europäische Marke zzgl. Anwaltsgebühren von 500-1000 Euro muss man auch erstmal locker machen.
Verkaufst du denn auch Europaweit, also in einer Menge, die eine EU-Marke rechtfertigt?
Ein "schneller" Weg wäre ansonsten auch eine deutsche Schutzmarke - für 200€ zzgl. Rechtsberatung ist das ja nun schon fast ein Schnapp.
Das Eilverfahren beschleunigt für 290€ den Antrag immens, der Schutz gilt aber schon zu dem vom Rechtsanwalt genannten Termin (ich umschreibe das mal einfach so, damit ich ggf. noch Antworten kann bevor wir im Rechtsbereich landen).

EDIT, weil vergessen:
Nach der DE-Marke kannst du ja auch, sobald es die Rücklage zulässt, eine EU/Intl. Marke beantragen (das könntest du nach der DE-Marke theoretisch auch ohne Anwalt - die DE-Marke fordert das natürlich auch nicht).

Edit2:
Auch wenn es etwas absurd klingen mag, auf den ausländischen Markplätzen kann das Ranking (unabhängig wer die Buybox hier besitzt) durchaus profitieren, solange der Artikel nicht unterste Schublade bewertet wird.
Ein praktikables Tool über eine (absehbar) zeitlich begrenzte Dauer - sofern die Verkäufe ohnehin noch im unteren Bereich liegen und man nicht auf die zusätzlichen Einnahmen aus diesen Markplätzen angewiesen ist.
McMillion hat geschrieben: Ich habe mir nochmal Gedanken gemacht von wegen Produkt kopieren wenn keine Marke eingetragen ist. Kann ich so u.U. nachvollziehen, aber ein gänzlich anderes Produkt zu verkaufen, welches von der Artikelbeschreibung und den Produktabbildungen abweicht ist doch etwas völlig anderes, oder?
Sofern es sich um ein gänzlich anderes Produkt handelt, sollte es auch im Interesse von Amazon sein den entsprechenden Verkäufer von dem Angebot zu entfernen (natürlich mit der üblichen Prise Glück beim VK-Service).
Dennoch keine langfristige Sache - der nächste VK-Account lässt nicht lange auf sich warten, die Löschung ist ggf. nur temporär hilfreich.
Sollte nur das "Branding" ein anderes sein sind wir wieder beim ersten Absatz :)

Schöne Grüße
McMillion
Beiträge: 832
Registriert: 27. Jun 2012 14:32
Land: Deutschland
Wohnort: Ettlingen

Re: Markenverletzung auf Amazon

Ich hatte mir auch überlegt, erstmal eine DE-Marke anzumelden und ich glaube, man hat dann 5-6 Monate Zeit, eine EU-Marke nachzutragen. Ich habe schon einmal eine Marke eintragen lassen (ohne Rechtsberatung), das hat geklappt. Es war übrigens der gleiche Markenname um den es jetzt geht. Leider ist die Marke zwischenzeitlich löschungsreif geworden und 2012 schließlich gelöscht worden, weil ich keine Anschlussanmeldung mehr gemacht hab. 2015 habe ich mich dann entschlossen, den Firmennamen für ein anderes Tätigkeitsfeld (und bei einer Anmeldung dann auch andere Klassen) zu übernehmen und hier stehen wir nun...

Das mit dem Eilverfahren klingt gut, das werde ich in Erwägung ziehen.

Zur europäischen Anmeldung. Ich verkaufe jetzt nicht übermäßig in Ausland, es geht mir jetzt nur darum, dass kein anderer Marketplace-Teilnehmer in GB, IT oder sonstwo sich an meine Artikel ranhängt.

Aber inwieweit schützt mich eine Markenanmeldung überhaupt? Da ist ja nur der Name geschützt, wie das Produkt aussieht, ist ja nicht geschützt. Was bringt mir das dann überhaupt?
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information