Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

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waldfrosch
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Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

Soeben ist folgende Mail bei uns eingetrudelt:
Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,

das Bundeskartellamt prüft derzeit die Auswirkungen der von Amazon praktizierten Preisparitätsklausel auf Händler und Plattformbetreiber. Die in den Teilnahmebedingungen von Amazon Marketplace enthaltene Preisparitätsklausel untersagt es Händlern, Produkte, die sie auf Amazon Marketplace anbieten, gleichzeitig günstiger an anderer Stelle im Internet anzubieten.

Im Rahmen der Ermittlungen führt das Bundeskartellamt eine Online-Befragung von 2400 zufällig ausgewählten Händlern durch, die auf Amazon Marketplace Produkte anbieten. Sie sind einer von Ihnen. Bitte füllen Sie den Fragebogen möglichst bald, spätestens aber bis Freitag, den 22. Februar, aus. Sie benötigen dafür etwa 15 min. Mit Ihrer Teilnahme helfen Sie nicht nur uns, sondern auch allen anderen Amazon-Marketplace-Händlern, für die Sie stellvertretend tätig sind.

Wichtig: Alle Ihre Angaben werden gegenüber Amazon und anderen Marktteilnehmern vertraulich behandelt. Im Rahmen des Verfahrens ist es möglich, dass Amazon Einsicht in die Ergebnisse der Befragung bekommt. Um Ihre Geschäftsgeheimnisse zu wahren, wird das Bundeskartellamt in diesem Fall Amazon die Antworten der Händler nur in anonymisierter Form, d.h. ohne Angaben von Namen, Firmennamen und Firmenadressen zur Verfügung stellen.

Den Fragebogen finden Sie auf der folgenden Seite:
https://www.fragebogen-bundeskartellamt.de

Ihr Login lautet: ****
Ihr Passwort lautet: ****

Auf der Seite finden Sie auch eine Reihe ergänzender Informationen zur Befragung und zu unseren Ermittlungen. Das Bundeskartellamt stellt die Befragung im Rahmen einer Pressemitteilung auch der Öffentlichkeit vor. Die Pressemitteilung finden Sie auf unserer Homepage http://www.bundeskartellamt.de.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Dr. ****

Bundeskartellamt
6. Beschlussabteilung
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn

Email: ****@bundeskartellamt.bund.de

Über E-Mail sind nur informelle Kontakte möglich. Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem BKartA finden Sie unter http://www.bundeskartellamt.de.
Ergänzung: Pressemitteilung zum Thema:
Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 20.02.2013
Bundeskartellamt befragt Amazon-Marketplace-Händler
Bonn, 20. Februar 2013: Das Bundeskartellamt startet heute eine Web-Befragung von 2400 Händlern, die ihre Waren über den Amazon Marketplace anbieten.

Das Bundeskartellamt prüft im Rahmen eines kartellrechtlichen Verwaltungsverfahrens die Auswirkungen der von Amazon.de praktizierten Preisparitätsklausel für Marketplace-Händler. Neben dem direkten Verkauf von Produkten durch Amazon haben auch andere Händler die Möglichkeit, ihre Waren dort anzubieten. Die Preisparitätsklausel untersagt ihnen, Produkte, die sie auf Amazon Marketplace anbieten, an anderer Stelle im Internet günstiger anzubieten. Das Verbot bezieht sich sowohl auf andere Internet-Marktplätze wie z. B. Ebay oder Rakuten als auch auf eigene Online-Shops der Händler.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Amazon-Preisparitätsklausel, die den Händlern die Freiheit nimmt, ein über Amazon angebotenes Produkt an anderer Stelle im Internet preiswerter anzubieten, kann gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn durch die Beschränkung der Preissetzungsfreiheit der Händler auch der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Internet-Marktplätzen beschränkt wird. Hierfür spricht einiges, da die Händler unter normalen Umständen ja ein Interesse haben, ihre Waren auf mehreren Marktplätzen im Internet anzubieten.“

Um auf einem Internet-Marktplatz tätig zu werden, müssen die Händler an den Marktplatz-Betreiber (Amazon, Ebay, Rakuten) verschiedene Entgelte entrichten, u.a. einen bestimmten Prozentsatz vom erzielten Verkaufspreis. Da die Händler günstigere Konditionen nicht auch in einen günstigeren Preis für den Endkunden einfließen lassen können, kann es für alternative, insbesondere für neu hinzu tretende Internet-Marktplätze schwierig sein, neben Amazon eine hohe Reichweite zu erlangen. Es besteht die Gefahr, dass hohe Händlergebühren von Amazon durchgesetzt werden und das System so insgesamt zu einem höheren Preisniveau zulasten des Verbrauchers führt, ohne dass er ausreichende Vorteile hiervon hat.

Die Händlerbefragung soll möglichst umfangreiche Informationen zur Wirkung der Preisparitätsklausel und zur Bedeutung des Amazon Marketplace liefern.

Sollte sich der Verdacht durch die Ermittlungen bestätigen, kann Amazon dazu verpflichtet werden, die Preisparitätsklausel aus ihren Teilnahmebedingungen zu streichen.
Zuletzt geändert von waldfrosch am 20. Feb 2013 11:09, insgesamt 1-mal geändert.


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derHändler
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Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

Bei mir auch - los geht's ! Attacke ! ! ! juhu juhu juhu
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kolpakde
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Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

Ich habs auch gerade bekommen. Von der Vorgehensweise her ist es ein typischer HOAX. Für wie naiv halten die uns eigentlich?

Inhaltlich zeugt das Schreiben von einer krankhaften Regelungswut.
wolle
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Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

In spätestens 5 Jahren ist die Preisparität Geschichte! :-)

Seh ich das eigentlich richtig: Wer in letzter Zeit ne Verwarnung bei Amazon wegen der Preisparität erhalten hat, ist jetzt in ner richtig schönen Situation. Wenn er aufgrund eines vorgeschobenen Grundes fliegt, wird Amazon es ziemlich schwer haben, einer Schadenersatzforderung auszuweichen, wenn sie dann später, wie zu erwarten, vom Kartellamt eine geschossen bekommen?
Andre (KM)
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Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

kolpakde hat geschrieben:Ich habs auch gerade bekommen. Von der Vorgehensweise her ist es ein typischer HOAX. Für wie naiv halten die uns eigentlich?

Dann aber ein ziemlich guter HOAX. Denn die Seite macht (inkl. DENIC Eintrag) einen recht offiziellen Eindruck.
regalboy
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Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

Was wird denn gefragt?
waldfrosch
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Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

- Verteilung der Umsätze (eBay/Amazon/Webshop)
- was tun wenn Amazon die Gebühren erhöht
- mögliche Ausweichmöglichkeiten auf andere Plattformen
- Gründe für die Wahl bestimmter Marktplätze (Reichweite, Zahlungsarten usw.)
- war auch sehr eBay-lastig, d.h. ich vermute eBay hat seine Finger im Spiel
derHändler
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Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

Ich habs auch gerade bekommen. Von der Vorgehensweise her ist es ein typischer HOAX. Für wie naiv halten die uns eigentlich?
Dich wohl für sehr.
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panzerauto

Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

Da gibts auch nen Pressetext http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch ... _02_20.php

Na endlich bewegt sich mal was, ob es was bringt weis keiner aber ein erster Schritt ist gemacht. engel
derHändler
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Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

So wie's aussieht, bekommt es Amazon derzeit von allen Seiten. :boxen:
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Investor
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Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

derHändler hat geschrieben:So wie's aussieht, bekommt es Amazon derzeit von allen Seiten. :boxen:
Wird auch zeit :-}
Viele Grüße,
Christian
wolle
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Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

Investor hat geschrieben:
derHändler hat geschrieben:So wie's aussieht, bekommt es Amazon derzeit von allen Seiten. :boxen:
Wird auch zeit :-}
Investor ist heut abend sternhagelvoll :-}
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RE-D
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Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

kolpakde hat geschrieben: Von der Vorgehensweise her ist es ein typischer HOAX. Für wie naiv halten die uns eigentlich?
Wie kommst Du da drauf?
Wir haben es auch erhalten und es wirkt absolut echt.
Ich kann keinen Hinweis auf einen Fake finden.
Investor
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Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

wolle hat geschrieben:
Investor hat geschrieben:
derHändler hat geschrieben:So wie's aussieht, bekommt es Amazon derzeit von allen Seiten. :boxen:
Wird auch zeit :-}
Investor ist heut abend sternhagelvoll :-}

:lol: :lol:
Viele Grüße,
Christian
derHändler
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Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

John Wayne es interessiert: Es wird sowas gefragt wie:

- wieviel % machen Sie über A
- wo liegen die Vorteile gegenüber anderen Plattformen
- würden Sie bei einer Gebührenerhöhung von 10% Handel einstellen, zu Ebay, www Shop, weniger verkaufen
- welche Kat. verkaufen Sie, gibt es dafür andere Spezialplattformen

Also sie wollen rausfinden, ob ich quasi von A "abhängig" bin und ob es Alternativen gibt. Dabei musste ich mich noch nicht mal verbiegen. Wichtig ist es für mich und Alternativen hab ich keine. Also nicht existentieller Art, aber das Geschäft so wie es auf A läuft, könnte ich SO nicht alternativ woanders betreiben.
Also sollen sie mir nicht in die Preise reden...
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kolpakde
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Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

Ganz einfach: Ich bin Vertragspartner von Amazon. Wenn Amazon was von mir wissen will, können die mich fragen.

Da wir Vertragsfreiheit haben, geht es das Bundeskartellamt überhaupt nichts an. Die toppen noch die Bevormundung, welche von Amazon ausgeübt wird.

Ein Kunde kann kaufen oder er kann es lassen. Für so was brauchen wir keinen Staat.
Investor
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Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

kolpakde hat geschrieben:Ganz einfach: Ich bin Vertragspartner von Amazon. Wenn Amazon was von mir wissen will, können die mich fragen.

Da wir Vertragsfreiheit haben, geht es das Bundeskartellamt überhaupt nichts an. Die toppen noch die Bevormundung, welche von Amazon ausgeübt wird.

Ein Kunde kann kaufen oder er kann es lassen. Für so was brauchen wir keinen Staat.
Du hast gar nix verstanden, oder?
Viele Grüße,
Christian
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Carolin
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Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

Habs grad bei tagesschau.de gelesen - das wird wirklich spannend. Auch wenn uns als Preisvergleicher die Preisparitätsregel von Amazon nur indirekt betrifft.
derHändler
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Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

Du hast gar nix verstanden, oder?
Bei Heiligen Irgendwas: Ich schwöre, genau den Gedanken hatte ich auch grad. Du kamst mir zuvor. Ich glaube der Kollege ist im völlig falschen Film. Zumindest passt das Statement genauso gut zum Thema Preisparität wie zum Thema Leiharbeiter, oder Papstrücktritt.
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wolle
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Re: Bundeskartellamt / Amazon-Preisparität

kolpakde hat geschrieben:Ganz einfach: Ich bin Vertragspartner von Amazon. Wenn Amazon was von mir wissen will, können die mich fragen.

Da wir Vertragsfreiheit haben, geht es das Bundeskartellamt überhaupt nichts an. Die toppen noch die Bevormundung, welche von Amazon ausgeübt wird.

Ein Kunde kann kaufen oder er kann es lassen. Für so was brauchen wir keinen Staat.
Es ist wirklich ganz erstaunlich.
Also entweder, du verstehst die Problematik nicht im Mindesten und kennst nur ein paar Schlagwörter, oder aber du bist ein libertärer (nicht liberal!) Zeitgenosse.
Gesperrt

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