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BeitragVerfasst: Fr 6. Juli 2012, 14:09 
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ACHTUNG! Uns wurde gerade von Amazon mitgeteilt, das wir JEDE Rücksendung annehmen müssen, auch die von gewerblichen Kunden! Ob es sich um einen Verbraucher handelt oder nicht, ist Amazon vollkommen egal! Amazon schreibt, das wir die freiwillige "Ruecknahmegarantie" von Amazon zu befolgen haben!!!

Zitat: http://www.amazon.de/gp/help/customer/d ... Id=3366871

Nicht nur das Amazon sich damit (wieder mal) über die deutsche Gesetzgebung erhebt, sie verstoßen meines Erachtens auch gegen die eigenen AGB's.

Zitat:
"§ 6 Amazons Rolle
Amazon.de bevollmächtigt Drittanbieter, ihre Produkte auf der Website von Amazon.de zu listen und zu verkaufen. Beides wird auf der jeweiligen Produktdetailseite ersichtlich. Auch wenn Amazon.de als Anbieter dieser Plattform damit verbundene Transaktionen auf der Marketplace-Plattform ermöglicht, ist Amazon.de weder der Käufer noch der Verkäufer dieser Drittanbieter-Artikel. Amazon.de bietet damit Käufern und Verkäufern eine Plattform, um Verhandlungen durchzuführen und Transaktionen abzuschließen. Somit wird der Vertrag, der bei Verkaufsabschluss dieser Drittanbieter-Artikel zustande kommt, ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen. Amazon.de ist dabei kein Vertragspartner und daher nicht verantwortlich für diesen Vertrag. Des Weiteren ist Amazon.de nicht der Vertreter des Verkäufers. Der Verkäufer ist alleinig verantwortlich für den Verkauf der Produkte, jegliche Reklamation von Seiten des Käufers und alle anderen Angelegenheiten, die durch den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer entstehen. Da Amazon.de dem Käufer ein sicheres Einkaufserlebnis ermöglichen möchte, bietet Amazon.de zusätzlich zu den gesetzlichen vertraglichen Rechten die A-bis-z Garantie an."

Unglaublich! Amazon erlaubt sich immer mehr Kapriolen. Ihr solltet an Amazon schreiben und nachfragen was das jetzt wieder soll!


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BeitragVerfasst: Fr 6. Juli 2012, 14:14 
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"...Da Amazon.de dem Käufer ein sicheres Einkaufserlebnis ermöglichen möchte, bietet Amazon.de zusätzlich zu den gesetzlichen vertraglichen Rechten die A-bis-z Garantie an."

Steht doch alles schon in den Amaz - Bedingungen. Nix neues. Kundenfreundlicher als die Widerrufsbelehrung.

_________________
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BeitragVerfasst: Fr 6. Juli 2012, 14:32 
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dance hat geschrieben:
Kundenfreundlicher als die Widerrufsbelehrung.

Und meiner Meinung nach eines der Erfolgsgeheimnisse der Plattform - von der du im Grunde auch profitierst (was letztendlich natürlich auch du ausbaden musst...)


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BeitragVerfasst: Fr 6. Juli 2012, 15:44 
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Ob es ein Erfolg darstellt, sei mal dahingestellt. :gruebel:

Auch in der A-bis-Z Garantie und im "AMAZON SERVICES EUROPE BUSINESS SOLUTIONS VERTRAG" steht nicht, das man die FREIWILLIGE Rücknahmegarantie von Amazon zu übernehmen hat!

Im Gegenteil, Amazon weist an vielen Stellen darauf hin, das Sie keinen Einfluss auf den Kauftvertrag und dessen Vertragspartner nehmen werden. Das stellt einen klaren Widerspruch dar.


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BeitragVerfasst: Fr 6. Juli 2012, 15:55 
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Aber Amazon erwartet von seinen Verkäufern, dass die Verkäufer den selben hohen Standard wie Amazon selber bietet.

Um auf den Eingang zurückzukommen...wir nehmen mittlerweile auch von gewerblichen Kunden Artikel zurück. Natürlich verkaufen wir das als Kulanzleistung ( was es ja auch ist ). Insofern gibt es dann aber auch keine Rückversandkosten und keine Hinversandkosten zurück. Ich denke das ist ein annehmbarer Kompromiss.


Und ja...ich weiß...Amazon ist böse...solange ich damit aber Geld verdiene lebe ich damit.


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BeitragVerfasst: Fr 6. Juli 2012, 17:18 
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Ich hätte es jetzt auch als absurd erachtet, wenn ich das bei nemm Marketplace-Teilnehmer nicht zurückgeben darf.


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BeitragVerfasst: Fr 6. Juli 2012, 17:29 
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Dann müssen alle Verkäufer den Spruch über der Widerrufsbelehrung entfernen, der auf Verbraucher i.S.d § 13 BGB hinweist. Ist ja sonst Irreführend!

Im Amazon Vertrag werden übrigens nur für FBA die Rückgeberegeln von Amazon vorgeschrieben und sonst nichts.

Hier geht's eben nicht darum wie mans gern hätte, sondern wie es vertraglich mit Amazon vereinbart ist.

Wenn Amazon mehr macht als gesetzlich vorgeschrieben, ist das ihre Sache. Hat keiner was dagegen.


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BeitragVerfasst: Fr 6. Juli 2012, 17:45 
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Verstehe ich alles nicht. Amazon kann Bedingungen für die Teilnahme am Verkäuferprogramm formulieren. Das macht Amazon. Das ist nicht ungesetzlich und es erhebt sich nicht über deutsche Gesetze. Es gibt nämlich kein Verbot gewerblichen Kunden ein Widerrufsrecht einzuräumen. Das ist alles legal.

Ich sehe nur die Vorgaben von Amazon, dass jeder Kunde ein solches Widerrufsrecht hat, wie von Dir verlinkt. Dagegen kann ich aus Deinen Beispielen nicht herauslesen, dass sich A dort widerspricht. Natürlich bist Du verantwortlich für die Reklamation, den Vertrag usw. Das bedeutet nämlich, dass Du bei Streitigkeiten z.B. den Schadensersatz / Sendungsverlust usw zu bezahlen hast.

Deshalb bleibt doch trotzdem die Vorgabe seitens Amazon gültig, dass und wem Du ein Widerrufsrecht einräumen musst.

Zitat:
Ob es ein Erfolg darstellt, sei mal dahingestellt.


Klar, deshalb bist Du ja auch dort. :computerfaust:


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