Ralf hat geschrieben:Welchen Unterschied macht es, ob man ignoriert oder zurückweist? Wenn der Abmahner mehr will, muss er klagen und das wird er nach der Sachlage nicht tun. Fall erledigt.
Sehe ich anders.
Ich glaube es macht für einen Abmahner sehr wohl einen Unterschied.
Ignoriert man einfach die Abmahnung, könnte der Abmahner denken, man hat keinen Rechtsbeistand = Opfer. Nach dem Motto "da kann ich mal eine Stufe weiter machen"
Lehnt man die Unterlassungserklärung per Rechtsbeistand ab, weiß der Abmahner zumindestens das man nicht alleine dasteht.
In meinen Fall kann ich leider nicht sagen, wie der Abmahner reagiert, wenn man ignoriert.
Ich weiß nur wie er reagiert, wenn man per Rechtsanwalt dagegenhält.
So ist meine Meinung. Du kannst deine haben.